Sitzungsvorlage - V/2016/303
Grunddaten
- Betreff:
-
Spielplatz Ruifer Benden hier: Bericht über den Planungsstand
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 2.1 Jugend
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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15.11.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Zuge der Erschließung des Neubaugebietes Ruifer Benden ist in den Planungen und Vereinbarungen mit der Grundstücksentwicklungsgesellschaft Herzogenrath mbH als zuständigem Investor auch die Schaffung eines Spielplatzes vertraglich vereinbart worden.
Bei der Fläche für den Spielplatz handelt es sich um den ehemaligen Verkehrsübungsplatz an der Ruifer Straße mit einer Größe von ca. 3.300 m2.
Die Einfriedung des Spielplatzes erfolgt durch einen Stabgitterzaun (Höhe: 1,20 m). Wie auf allen Herzogenrather Spielplätzen üblich, erfolgt eine Ausstattung des Spielplatzes mit Abfallbehältern und (jugendgerechten) Sitzbänken sowie mit zwei Spielplatzschildern und Wegesperren. Zum benachbarten Bolzplatz wird in der Umzäunung ein Durchgang für die Nutzer angelegt.
Für die Ausstattung des Spielplatzes stehen insgesamt Materialkosten in Höhe von ca. 40.000,00 Euro für Spielgeräte, Fallschutzmaterial, Einfriedung und Inventar (Bänke, Schilder, Wegsperren und Abfallbehälter) zur Verfügung.
Im Hinblick auf die Ausstattung des Spielplatzes mit Spielgeräten hat die Verwaltung (B 2.1 und B 4.1) wie üblich ein Verfahren zur Beteiligung der künftigen Nutzer durchgeführt. Das Ziel dieser Beteiligung besteht darin, dass die im Umfeld des Spielplatzes lebenden Kinder und Familien bei der Auswahl und Anordnung der konkreten Spielgeräte mitwirken können. Hierzu hat die Verwaltung durch die Verteilung von Hinweisflyern im Umfeld des zukünftigen Spielplatzes zu zwei Ortsterminen am 24.10.2016 und 03.11.2016 eingeladen. Da jedoch bedauerlicherweise an keinem der beiden Termine Kinder und ihre Familien teilgenommen haben, wird die Verwaltung am 10.11.2016 einen weiteren Termin zur Beteiligung der künftigen Nutzer durchführen.
Über die Resonanz dieses Treffens wird die Verwaltung in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses mündlich berichten sowie die Ergebnisse und die Entwurfsplanung für den Spielplatzneubau vorstellen.
Rechtliche Grundlagen:
Gemäß § 11 SGB VIII sind jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.
Zu den Schwerpunkten gehören außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung, Angebote in Sport, Spiel und Geselligkeit sowie Kinder- und Jugenderholung.
