Sitzungsvorlage - V/2016/310

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

  1. Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes I/57 „Kindergarten Herz-Jesu“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB. Das Verfahren erfolgt gem. § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren), es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs.2 und 3 (1) BauGB.
  2. Der Umwelt- und Planungsausschuss nimmt den städtebaulichen Vorentwurf zur Kenntnis und beschließt, das Bebauungsplanverfahren auf der Grundlage des städtebaulichen Vorentwurfs weiter zu führen.
  3. Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit am Verfahren und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung einer Bürgerversammlung auf der Grundlage des städtebaulichen Vorentwurfs.
Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

Die Kosten der Planerarbeitung und der Gutachten gehen zu Lasten der Vorhabenträgerin. Ferner wurde auf der Grundlage des vom Rat der Stadt im Mai 2013 beschlossenen Vergütungskonzeptes durch den Umwelt- und Planungsausschuss in seiner Sitzung vom 13.02.2014 einstimmig der Abschluss eines entsprechenden städtebaulichen Vertrages mit der Vorhabenträgerin bzgl. der Erstattung von begleitenden Planungsleistungen bei der Entwicklung von Bauland beschlossen. Dieser Vertrag wurde mit Datum vom 29.04.2014 seitens der Vorhabenträgerin unterzeichnet.

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 31.01.2014 reichte die Kirchengemeinde KKG St. Willibrord für das an der Geilenkirchenerstraße gelegene Grundstück Gemarkung Herzogenrath, Flur 6, Flurstück 285 einen Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes mit gleichzeitiger Änderung/Anpassung des Flächennutzungsplanes zwecks Neubau eines Kindergartens sowie Schaffung von barrierefreiem Wohnraum ein. (siehe Anlage 1)

 

Das ca. 10.500 qm große Plangebiet umfasst das Flurstück 285, Flur 6 in der Gemarkung Herzogenrath. Es befindet sich am nördlichen Innenstadtrand von Herzogenrath und wird im Nordwesten durch die L232 Geilenkirchener Straße, im Nordosten durch den Herz-Jesu-Weg, im Südosten durch die privaten Grundstücksflächen sowie die Rue de Plérin und im Südwesten durch das Grundstück des Discounters begrenzt. Die genaue Abgrenzung ist dem in Anlage 6 beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.

 

Ziel und Zweck der städtebaulichen Planung ist es, in dieser integrierten Lage qualifizierten Wohnungsbau zu entwickeln.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden folgende Zielvorstellungen verfolgt:

  • die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung neuen Wohnraumes zur Deckung des allgemeinen Wohnbedarfs unter Berücksichtigung der örtlichen Wohnbedürfnisse sowie des demographischen Wandels
  • eine geordnete städtebauliche Entwicklung durch die Schaffung eines attraktiven Wohnstandortes in integrierter Lage
  • die Sicherung der Infrastruktur durch die Errichtung eines Kindergartenneubaus als Ersatz für das nicht mehr sanierungswürdige jetzige Kindergartengebäude sowie durch die Errichtung einer Bäckereifiliale mit Café zur Stärkung der wohnungsnahen Versorgung.

Das Vorhaben stellt zudem eine städtebaulich sinnvolle Einbindung in einen bereits durch Wohnbebauung umgebenen Bereich dar.

 

In der Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses vom 13.02.2014 (Drucksachen-Nr. V/2014/016) erfolgte im Rahmen der Beratung über den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Vergütung von Planungsleistungen eine erste Information über die Absichten der Kirchengemeinde KKG St. Willibrord zum Neubau des Kindergartens sowie der Schaffung von barrierefreiem Wohnraum auf dem o.g. Grundstück. Im Rahmen der o.g. Sitzung wurde einstimmig der Abschluss eines entsprechenden städtebaulichen Vertrages mit der Vorhabenträgerin bzgl. der Erstattung von begleitenden Planungsleistungen bei der Entwicklung von Bauland beschlossen. Dieser Vertrag wurde mit Datum vom 29.04.2014 seitens der Vorhabenträgerin unterzeichnet.

 

Mit Schreiben vom 02.06.2015 wurde den Fraktionen ein erster städtebaulicher Vorentwurf für das o.g. Vorhaben vorgelegt, ferner wurden die Fraktionen um Rückmeldung gebeten, ob der Entwurf aus der Sicht ihrer Fraktion ihre Zustimmung findet. Im Rahmen dieser Rückmeldungen wurden verschiedene Fragestellungen aufgeworfen bzw. Anregungen gegeben, die im Folgenden zusammenfassend wiedergegeben und beantwortet werden. Hierbei wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass seit Juni 2015 eine komplette Überarbeitung des städtebaulichen Vorentwurfs erfolgt ist (insbesondere Verlegung der Haupterschließungsstraße nach Südwesten, Vergrößerung des Kindergartenneubaus, Wegfall der Begegnungsstätte im Plangebiet). Die geänderte Planung ist Anlage 2 zu entnehmen. Der zugehörige Erläuterungsbericht ist als Anlage 3 beigefügt.

 

 

Baumschutz/Baumbestand:

Fragen und Anregungen: Welche Bäume müssen für die Baumaßnahmen gefällt, welche können erhalten werden? Wie und wo wird Ersatz für zu fällende Bäume geschaffen? Können die Baumaßnahmen an den Bestand angepasst werden? Welche Ausgleichspflanzungen sind geplant? Die Baumschutzsatzung ist einzuhalten.

 

Antworten: In Anlage 4 ist die umfangreiche Baumbewertung, die durch das Büro Freiraum- und Landschaftsplanung Guido Beuster in enger Abstimmung mit der Verwaltung erstellt wurde beigefügt. In dem Plan der Gegenüberstellung von Neubebauung und Baumbestand, der als Anlage 5 beigefügt ist, wird deutlich, dass größtmögliche Anstrengungen unternommen wurden, um den Baumbestand, dem im Rahmen der Baumbewertung eine hohe ökologische Bedeutung und Erhaltungswürdigkeit zugemessen wurde, soweit wie nur möglich zu erhalten.

Im Rahmen der Planungen zum Kindergartenneubau wurden bereits Ende 2015 Fällgenehmigungen für die Bäume Nr. 1-5 , Nr. 6 und 7 sowie Nr. 27 (vgl. Baumbewertung der Anlage 4) gestellt und auf der Grundlage der Baumschutzsatzung positiv beschieden. Baum Nr. 27 wurde dabei bereits im Rahmen der nach § 34 vorab genehmigten Baumaßname „Neubau Kindergarten Herz-Jesu“ gefällt. Aus Gründen des Baumschutzes wurde nun in dem vorliegenden städtebaulichen Grundkonzept die Anordnung der Mitarbeiterstellplätze des Kindergartens so vorgenommen, dass diese nicht unabhängig voneinander anfahrbar sind. Würden die Stellplätze alle entlang des Herz-Jesu-Weges und somit separat anfahrbar errichtet werden, müssten hierfür die zwei Buchen (Bäume Nr. 6 und 7), für die bereits eine Fällgenehmigung vorliegt, gefällt werden (siehe hierzu auch die unten stehenden Ausführungen zum Punkt ruhender Verkehr/Stellplatznachweis). Von den übrigen Bäumen, denen im Rahmen der Baumbewertung eine hohe ökologische Bedeutung und Erhaltungswürdigkeit beigemessen wurde, müsste aufgrund der nun vorliegenden Planung darüber hinaus noch der Baum Nr. 27 (vgl. Baumbewertung des Büros Beuster, Anlage 4) gefällt werden. Entsprechende Ersatzpflanzungen für die zu fällenden Bäume werden erfolgen, die genauen Standorte werden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden.

 

Bei den in der Gegenüberstellung von Neubebauung und Baumbestand (Anlage 5) rot dargestellten Bäume entlang der Geilenkirchener Straße handelt es sich um Ersatzbäume für gerodete Bäume aus anderen Maßnahmen, die gemäß Baumschutzsatzung geschützt waren. Diese Bäume sind bei Fällung selbstverständlich zu ersetzen. Ob hier ggfs. eine Verpflanzung dieser Bäume möglich ist, muss im weiteren Verfahren noch geprüft werden.

Im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens werden ferner aufgrund der Ergebnisse der Baumbewertung (vgl. Kap. 3.3.1 des Erläuterungstextes, Anlage 3) sämtliche Bäume, die unter die Baumschutzsatzung fallen und nicht erhalten werden in Form einer detaillierten Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung ermittelt und gem. § 7 Baumschutzsatzung der Stadt Herzogenrath kompensiert.

 

 

Kindergarten/Begegnungsstätte:

Fragen/Anregungen: Größe des Kindergartens? Änderung der Lage der Begegnungsstätte.

 

Antworten: Südlich des jetzigen Kindergartens ist derzeit der neue Kindergarten der Pfarre Herz-Jesu für drei Gruppen im Bau, der Ende 2015 nach § 34 BauGB genehmigt wurde. Die im städtebaulichen Grundkonzept (siehe Anlage 2) dargestellte Gebäudeanordnung ist entsprechend der Baugenehmigung übernommen worden und wird eingeschossig ausgeführt. Aufgrund der Vergrößerung des Kindergartens hat sich die Kirchengemeinde dazu entschieden, die ursprünglich geplante Begegnungsstätte nicht mehr im Plangebiet zu realisieren. Gegebenenfalls wird zu einem späteren Zeitpunkt das ehemalige Pfarrbüro Herz-Jesu zur Begegnungsstätte umgebaut werden.

 

Verkehrsanbindung:

Fragen/Anregungen: Erhaltung der Anbindung des Herz-Jesu-Weges, wie sie heute ist, damit die Häuser 3 und 5 nicht isoliert über die Geilenkirchener Straße angebunden werden.

 

Antworten: Die bereits heute im Bereich Herz-Jesu-Weg auf Höhe Grundstücksgrenze Kirchenareal vorhandenen Poller werden unverändert beibehalten, damit die dort vorhandenen Häuser 3 und 5 nicht isoliert über die Geilenkirchener Straße / Herz-Jesu-Weg angebunden werden, sondern wie die übrigen Gebäude des bestehenden Baugebietes über die Rue de Plérin.

 

 

 

Ruhender Verkehr/Stellplatznachweis:

Fragen/Anregungen: Ist die Zahl der für den Kindergarten vorgesehenen Stellplätze ausreichend? Ein Faktor 2/WE für die Zahl der Stellplätze wird dringend empfohlen. Ferner sind öffentliche Parkplätze für Besucher vorzusehen.

 

Antworten: Stellplatznachweis für den Kindergarten: Nördlich des Kindergartens sind 2 x 3 Stellplätze vorgesehen, die nicht unabhängig voneinander anfahrbar sind. Diese sechs Stellplätze sind – auch in Abstimmung mit der Bauordnung der Stadt Herzogenrath – für die Mitarbeiter des dreigruppigen Kindergartens ausreichend (zwei Mitarbeiter/innen pro Gruppe). Die Stellplätze werden im Rahmen des vorliegenden Bauantrages nach § 34 BauGB in der Form voraussichtlich genehmigt. Weitere Stellplatzflächen für Eltern können auf dem im Konzept dargestellten Parkplatz vor der Herz-Jesu Kirche (nicht im Plangebiet enthalten) nachgewiesen werden. Die hier geplante Anordnung der Mitarbeiterstellplätze wurde insbesondere auch aus Gründen des Baumschutzes gewählt. Würden die Stellplätze alle entlang des Herz-Jesu-Weges errichtet werden, müssten hierfür zwei Buchen gefällt werden.

Stellplatznachweis für die Wohngebäude: Das Plangebiet verfügt über eine hervorragende ÖPNV Anbindung in Richtung Zentrum bzw. Bahnhof und ist somit überdurchschnittlich gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. An der Geilenkirchener Straße und an der Bierstraße sind in ca. 100 - 150 m Entfernung ÖPNV-Haltestellen vorhanden. Von der Haltestelle an der Geilenkirchener Straße fahren in der Stunde 10 Busse (die Buslinien 21, 47, 57, 69, 147 und 430 des Aachener Verkehrsverbundes AVV) im Abstand zwischen 2 und 8 Minuten in Richtung des Herzogenrather Zentrums bzw. Bahnhofes (Fahrtdauer 4 Minuten), von wo aus innerhalb einer Stunde mindestens 4 Züge im Abstand zwischen 6 und 24 Minuten in Richtung Aachen fahren (Fahrtzeit bis Aachen Westbahnhof zwischen 7 und 10 Minuten). Da darüber hinaus die Wohneinheiten überwiegend barrierefrei und behindertengerecht errichtet werden sollen, ist auch von einem größeren Anteil an Seniorenwohnungen auszugehen. Vor diesem Hintergrund wird ein Faktor von 1,5 Stellplätzen je Wohneinheit als ausreichend angesehen. Der detaillierte Stellplatznachweis für die jeweiligen Wohngebäude sowie für die geplante Bäckereifiliale mit Café ist dem Punkt 3.2.5. des Erläuterungsberichtes (siehe Anlage 3) zu entnehmen. Im Bereich der Wohngebäude befinden sich darüber hinaus 10 Besucherstellplätze.

 

Ortsbesichtigung:

Fragen/Anregungen: Es wird die Durchführung einer Besichtigung des zu bebauenden Grundstückes der Pfarrgemeinde Herz Jesu beantragt.

 

Antworten: Im Vorfeld der Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses erfolgt eine nicht öffentliche Ortsbesichtigung.

 

 

 

Die Verwaltung ist der Ansicht, dass gemäß der beschriebenen Zielsetzungen das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes I/57 „Kindergarten Herz-Jesu“ eingeleitet werden sollte.

Die Aufstellung des Bebauungsplans I/57 „Kindergarten Herz-Jesu“ soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB erfolgen. Das beschleunigte Verfahren kann bei Bebauungsplänen der Innenverdichtung, die der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung dienen, Anwendung finden. Bebauungspläne der Innenentwicklung unterliegen keiner förmlichen Umweltprüfung. Folgende Voraussetzungen für die Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß §13a BauGB liegen vor:

 

-          Das Verfahren soll durch entsprechende Festsetzungen die Nachverdichtung in einem Bestandsgebiet ermöglichen. Es handelt sich somit um eine Maßnahme der Innenentwicklung.

-          Die zukünftig festgesetzte Grundfläche beträgt weniger als 20.000qm.

-          Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von Schutzgütern im Sinne des §1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB. Im Vorfeld der Planung wurde bereits eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls der Umweltbelange durchgeführt. Im Ergebnis wird dabei davon ausgegangen, dass die Auswirkungen auf die Schutzgüter durch entsprechende Maßnahmen, die im Bebauungsplanverfahren festgelegt werden, weitgehend vermieden, vermindert oder kompensiert werden können. Ferner wurde eine artenschutzrechtliche Prüfung der Stufen I und II durchgeführt. Dabei wurden in Stufe I einige planungsrelevante Arten (Wasserfledermaus, Fitis, Gelbspötter, Gimpel, Sperber, Turmfalke, Waldkauz, Waldohreule) festgestellt. Aufgrund dessen und aufgrund der festgestellten Höhlen im Gebiet sowie der räumlichen Nähe des Broichbachtals erfolgten sodann weiterführende Untersuchungen, um zielgerichtete Vermeidungsmaßnahmen (z.B. Fällungen nur im Zeitraum zwischen Oktober und Februar, Installation von fünf Fledermausflachkästen an Bäumen oder Gebäuden) entwickeln zu können, durch die das Eintreten von Verbotstatbeständen ausgeschlossen werden kann.

-          Es sind keine Vorhaben, die eine Umweltverträglichkeit erfordern, geplant.

 

Im geltenden Flächennutzungsplan der Stadt Herzogenrath ist das Plangebiet als Fläche für Gemeinbedarf dargestellt. Gemäß § 13a (2) Nr. 2 Baugesetzbuch kann ein Bebauungsplan, der von Darstellungen des Flächennutzungsplans abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist. Die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets darf dabei nicht beeinträchtigt werden; der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.

Vor diesem Hintergrund wurde bereits mit Schreiben vom 24.11.2014 eine Anfrage gem. § 34 Landesplanungsgesetz an die Bezirksregierung Köln gerichtet, mit der Bitte um Stellungnahme, ob die vorgelegte Bauleitplanung den Zielen der Raumordnung und Landesplanung entspricht. Mit Schreiben vom 22.12.2014 teilte die Bezirksregierung mit, dass der beabsichtigten FNP-Änderung grundsätzlich die Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung bestätigt werden.

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

BauGB

Reduzieren

Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

Anlage 1: Antrag auf Aufstellung

Anlage 2: städtebauliches Grundkonzept

Anlage 3: Erläuterungstext

Anlage 4: Baumbewertung

Anlage 5: Gegenüberstellung Bebauung-Baumbestand

Anlage 6: Übersichtsplan Geltungsbereich

 

 

Loading...