Sitzungsvorlage - V/2016/316
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung eines neuen Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss hier: beratendes Mitglied des Stadtelternrates
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 2.1 Jugend
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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15.11.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach § 4 Abs. 1 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Herzogenrath gehören dem Jugendhilfeausschuss 15 stimmberechtigte und beratende Mitglieder nach Absatz 3 an. Gemäß Abs. 3 Buchstabe I) ist ein/e Vertreter/in des Stadtelternrates Herzogenrath beratendes Mitglied des Ausschusses. Gleichzeitig ist ein/e persönliche/r Vertreter/in zu bestellen.
In der Sitzung des Stadtelternrates Herzogenrath am 03.11.2016 wurde Herr Michael Czaska als neues beratendes Mitglied für den Jugendhilfeausschuss gewählt und Frau Dorothea Briese zu seiner Vertreterin. Das Mitglied, Frau Irene Stummer, kandidierte nicht mehr für diese Funktion scheidet somit als Mitglied des Jugendhilfeausschuss aus.
Rechtliche Grundlagen:
§ 4 Abs. 2 des Ausführungsgesetzes NRW zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AG-KJHG) enthält u.a. folgende Vorschrift:
„Die stimmberechtigten Mitglieder werden für die Dauer der Wahlzeit der Vertretungskörperschaft von dieser gewählt. Sie üben ihre Tätigkeit nach Ablauf der Wahlzeit bis zum Zusammenkommen des neu gewählten Jugendhilfeausschusses aus. Scheidet ein Mitglied vor Ablauf der Wahlzeit aus, so ist ein Ersatzmitglied für den Rest der Wahlzeit auf Vorschlag derjenigen Stelle, die das ausgeschiedene Mitglied vorgeschlagen hatte, zu wählen.
Zum stimmberechtigten Mitglied des Jugendhilfeausschuss kann nur gewählt werden, wer der Vertretungskörperschaft angehören kann.“
In § 4 Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Herzogenrath sind die beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses aufgeführt. Diese werden von der zuständigen Stelle bestellt.
