Sitzungsvorlage - V/2016/272

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag für den Wirtschaftsausschuss:

 

Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Herzogenrath, der Auflösung der Stiftung Bergbaumuseum Anna II sowie der Verwendung des Stiftungskapitals zuzustimmen.

 

Beschlussvorschlag für den Haupt- und Finanzausschuss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Herzogenrath, der Auflösung der Stiftung Bergbaumuseum Anna II sowie der Verwendung des Stiftungskapitals zuzustimmen.

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Rat der Stadt Herzogenrath stimmt der Auflösung der Stiftung Bergbaumuseum Anna II sowie der Verwendung des Stiftungskapitals zu.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Gemäß § 1 Absatz 1 des Vertrages zwischen der Stiftung Bergbaumuseum Grube Anna II und der Stadt Herzogenrath hat die Stadt Herzogenrath folgende Zustiftungen geleistet:

 

  • 05.12.2000     11.913,10 €
  • 30.05.2001     11.897,76 €

23.810,86 €

 

Der Betrag von 23.810,86 €rde der ENERGETICON gGmbH zufallen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Stadt Herzogenrath hat die Gründung der Stiftung „Bergbaumuseum Grube Anna II“ mit einer Zustiftung unterstützt. Der Stiftungszweck ist gemäß Stiftungssatzung die Förderung und Pflege der regionalen Bergbau- und Industriegeschichte, insbesondere die Aufrechterhaltung des laufenden Betriebes des Bergbaumuseums Grube Anna II mit seinen Sach- und Personalkosten. Als Träger und Betreiber des Museums war der Vorläufer des Bergbaumuseum Grube Anna e.V. vorgesehen.

 

Vor ca. 10 Jahren ließ das Land Nordrhein-Westfalen durch den damaligen Ministerpräsidenten verlauten, dass Nordrhein-Westfalen kein weiteres Bergbaummuseum mehr finanziell fördern werde. Die tatsächliche Entwicklung des Projektes verlief in eine andere Richtung:

 

Der ursprünglich historisch orientierte Ansatz eines Bergbaumuseums wurde teilweise in einen anderen Erklärungskontext integriert, in eine umfangreiche Betrachtung der Energiegeschichte und der Energiewende gestellt. Dies war die Geburtsstunde des ENERGETICON-Konzepts. Auch der Bergbaumuseumsverein selbst verfolgte sein ursprüngliches Ziel eines Museums nicht mehr und konzentriert sich seither im Kern auf die Bewahrung kultureller bergmännischer Traditionen und die Herausgabe von Schriften zur Bergbaugeschichte. Der Verein ist Gesellschafter der Energeticon gGmbH. Das Energeticon und der Museumsverein arbeiten konstruktiv und erfolgreich beim Betrieb des Energie-Erlebnismuseums zusammen.

 

Der ursprüngliche Stiftungszweck ist daher in seinem Kern entfallen, so dass die Stiftung ins Leere läuft. Daher hat der Landschaftsverband Rheinland als derzeitiger Zustifter und heutiger Hauptgesellschafter der Energeticon gGmbH die Auflösung der Stiftung angeregt. Sowohl die StädteRegion Aachen als auch der Museumsverein und die Stadt Alsdorf teilen diese Auffassung, zumal das Stiftungskapital derzeit nur noch marginale Zinserträge abwirft.

 

Die Stadt Alsdorf und der Landschaftsverband Rheinland schlagen - im Hinblick auf den deutlich unterschiedlichen Aufwand, den die gGmbH bzw. der Museumsverein im Sinne des ursprünglichen Stiftungszwecks zu erbringen haben - vor, das Stiftungskapital in Höhe von ca. 574.000 € der Energeticon gGmbH (ca. 454.000 €) und dem Bergbaumuseumsverein (ca. 120.000 €) zukommen zu lassen.

 

Rund 72 % des Stiftungskapitals wurde von Zustiftern erbracht, die heute auch Gesellschafter der ENERGETICON gGmbH sind (LVR, Städteregion Aachen, Stadt Baesweiler, Stadt Eschweiler, Stadt Herzogenrath (2,5 %), Bergbaumuseumsverein). Lediglich folgende Zustifter sind nicht Gesellschafter der gGmbH: Stadt Würselen, Stadt Übach Palenberg, IHK Aachen, Sparkasse Aachen, Warner Music (heute CINRAM), Fa. Gebr. Steffens, EWV. Sie vertreten zusammen rd. 27 % des Stiftungskapitals.

 

Zweck der Energeticon gGmbH ist die Förderung von Wissensvermittlung über energiegeschichtliche und technische Entwicklung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, Umwelt und Landschaftsschutz, Denkmalschutz sowie Heimatpflege.

 

Gemäß § 18 des Gesellschaftvertrages erfolgt die Finanzierung der Aufgaben der Gesellschaft durch eigenwirtschaftliche Einnahmen der gGmbH und durch Zuschüsse der Gesellschafter. Die Einzahlungsverpflichtung der Betriebskostenzuschüsse ist auf 160 T€hrlich begrenzt. Der jährliche Anteil des LVR ist auf einen Gesamtbetrag von 100 T€, seitens der Stadt Alsdorf auf 50 T€ und seitens der Städteregion Aachen auf 10 T€ festgelegt. Soweit die Einzahlungen der Gesellschafter zur Abdeckung der Verluste der Gesellschaft nicht ausreichen, sollen diese durch die Inanspruchnahme der zu diesem Zweck gebildeten Kapitalrücklage gedeckt werden. Die Dotierung der Kapitalrücklage erfolgte aus einer Spende der RWE AG und betrug bei Gründung der Gesellschaft 1.000 T€.

 

Die mit Gründung der Gesellschaft in 2008 gebildete Kapitalrücklage wurde zur Deckung der nicht durch die Gesellschafterzuschüsse gedeckten Jahresfehlbeträge in Anspruch genommen und beläuft sich aktuell noch auf rund 600 T€. Da die Kapitalcklage im Wesentlichen im Anlagevermögen gebunden ist, steht sie der Gesellschaft liquiditätsmäßig nicht mehr zur Verfügung. Am Ende des Geschäftsjahres 2015 vergte die Gesellschaft noch über liquide Mittel in Höhe von 142 T€.

 

Der Jahresfehlbetrag der Gesellschaft in 2015 belief sich nach Zuschüssen der Gesellschafter in Höhe von 160 T€ auf 104 T€. Für 2016 geht die Gesellschaft von einem Jahresfehlbetrag nach Gesellschafterzuschüssen von 53 T€ aus.

 

Auf Grundlage der Ergebnisse der Jahresabschlussprüfung 2015 und von Erkenntnissen hinsichtlich der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung der Gesellschaft in Bezug auf deren Eigenkapitalausstattung einerseits und deren Liquidität andererseits, hat die Geschäftsführung Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der Ertragssituation und zur Reduzierung der Aufwandssituation eingeleitet.

 

Mit Umsetzung der Maßnahmen werden sich nach Planungen der Gesellschaft die Jahresergebnisse und die Liquidität nach Betriebskostenzuschüssen der Gesellschafter bis 2020 wie folgt entwickeln.

 

Jahr

2016

2017

2018

2019

2020

Ergebnis vor Steuern

-39.655

-13.280

-51.864

-92.653

-89.805

Liquidität zum 31.12.

52.832

72.309

47.926

179

-49.468

 

 

Insofern ergibt sich kurzfristiger Handlungsbedarf im Hinblick auf die Sicherstellung der angespannten Liquiditätssituation der Gesellschaft. Diese kann durch die Zuführung des Stiftungskapitals gewährleistet werden.

 

Unter Berücksichtigung der bisherigen und der zukünftig zu erwartenden Ergebnisse der Gesellschaft ist von einem strukturellen Defizit dieser von bis zu rund 100 T€ pro Jahr nach Gesellschafterzuschüssen auszugehen. Dieses ist im Wesentlichen in einer Unterschreitung der geplanten Umsatzerlöse aus dem Museumsbetrieb begründet. Maßgeblich hierfür ist insbesondere der hohe Anteil von Schülern am Gesamtbesucheraufkommen und die günstigen Eintrittspreise für diese Zielgruppe.

 

Da aufgrund der derzeitigen Regelungen im Gesellschaftsvertrag Zuschüsse der Gesellschafter auf 160 T€ pro Jahr begrenzt sind, sind mittelfristig Lösungsvorschläge für den Abbau des strukturellen Defizits zu entwickeln. Unter Berücksichtigung der im Gesellschaftsvertrag geregelten Kündigungsfristen, die es den Gesellschaftern erlauben, mit einer Kündigungsfrist von einem Jahr zum 31. Dezember 2020 aus der Gesellschaft auszutreten, sollen unter Einbindung der Gesellschafter bis 2018 Lösungen zum Abbau des strukturellen Defizits und zur Fortführung der Gesellschaft entwickelt werden. Unter Berücksichtigung der Gesellschafterstruktur und der für die Region bedeutenden Stellung des Museums, ist die Region maßgeblich an den zu entwickelnden Lösungsvorschlägen zu beteiligen.  

 

Rechtslage:

 

Eine Aufhebung beziehungsweise Auflösung der Stiftung ist gemäß Satzung zulässig, sofern die Erfüllung des Zwecks unmöglich oder angesichts wesentlicher Veränderungen der Verltnisse nicht mehr sinnvoll erscheint.

 

Der vorgenannte Hauptzweck der Stiftung ist entfallen. Ein Bergbaumuseum im Sinne der Stiftung ist nicht entstanden. Ein solches Projekt wird auch nicht weiter verfolgt. Auch der Bergbaumuseumsverein selbst verfolgt nach Errichtung und Betrieb des Energie-/Erlebnismuseums Energeticon Ende 2014 dieses Ziel nicht mehr. Er konzentriert sich im Wesentlichen auf die Förderung und Pflege der regionalen Bergbau- und Industriegeschichte.

 

Durch das Energeticon ist damit eine wesentliche Veränderung der Verhältnisse eingetreten. Die Bewahrung des historischen Erbes der Bergbauzeit im Aachener Wurmrevier ist ein Element der Energeticon-Angebote. Insoweit kommt das Energeticon mit diesem Teilangebot dem ursprünglichen Stiftungszweck sehr nahe.

 

Gemäß Stiftungssatzung fällt bei Auflösung oder Aufhebung der Stiftung das Vergen an die Stadt Alsdorf als Treuhänderin. Diese hat das Vermögen ausschließlich und unmittelbar im Rahmen der sonstigen Tätigkeiten für den Stiftungszweck oder einen dem ursprünglichen Zweck möglichst nahekommenden Zweck oder für einen sonstigen gemeinnützigen Zweck zu verwenden.

 

Dies trifft auf Teilbereiche des Energeticon und auf den Verein Bergbaumuseum Grube Anna II zu, der sich um die Förderung und Pflege der regionalen Bergbau- und Industriegeschichte beht.

 

Voraussetzung für eine Stiftungsauflösung ist gemäß Stiftungssatzung die Zustimmung aller Kuratoriumsmitglieder. Diese Zustimmung kann mit Nebenbestimmungen versehen werden. Das Kuratorium kann zum Beispiel der Treuhänderin vorgeben, an wen das Stiftungsvermögen zu welchen Anteilen gegeben werden soll.

 

Nach § 41 Abs. 1 Buchstabe n) GO NRW ist der Rat für die Entscheidung über die Auflösung einer Stiftung zuständig.

 

Herzogenrath, 18.10.2016

Der Bürgermeister

 

 

Christoph von den Driesch

 

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

 

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