Sitzungsvorlage - V/2016/309

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag für den Wirtschaftsausschuss und den Haupt- und Finanzausschuss:

 

Der Wirtschaftsausschuss und der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen dem Rat der Stadt Herzogenrath, wie folgt zu entscheiden:

 

  1. Beschlüsse zur Gründung der Stadtentwicklungsverwaltungsgesellschaft mbH Herzogenrath

 

  1. Die Stadt Herzogenrath gründet auf der Grundlage des beigefügten Gesellschaftsvertrages (Anlage 1) eine Stadtentwicklungsverwaltungsgesellschaft mbH Herzogenrath, deren einziger Geschäftsanteil von der Stadt Herzogenrath gehalten wird.

 

  1. Die Stadt Herzogenrath entsendet die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses in die Gesellschafterversammlung der Stadtentwicklungsverwaltungsgesellschaft mbH Herzogenrath sowie als deren Stellvertreter in der Gesellschafterversammlung deren Stellvertreter im Haupt- und Finanzausschuss. Bei einer Änderung der Besetzung des Haupt- und Finanzausschusses stimmt der Stadtrat bereits jetzt der entsprechenden Änderung der Besetzung der Gesellschafterversammlung zu.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Entwurf des Finanzplanes 2017 die notwendigen Mittel in Höhe von 25.000 € zur Leistung des Stammkapitals einzuplanen und als Voraussetzung für die Gründung einzulegen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Schritte zur Gründung der Gesellschaft durchzuführen.

 

  1. Beschlüsse zur Gründung der Stadtentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG Herzogenrath

 

  1. Die Stadt Herzogenrath gründet auf der Grundlage des beigefügten Gesellschaftsvertrages (Anlage 2) die Stadtentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG Herzogenrath (SEH GmbH & Co. KG), deren persönlich haftende Gesellschafterin die Stadtentwicklungsverwaltungsgesellschaft mbH Herzogenrath und deren Kommanditistin die Stadt Herzogenrath ist.

 

  1. Die Stadt Herzogenrath entsendet die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses in die Gesellschafterversammlung der Stadtentwicklungsentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG Herzogenrath sowie als deren Stellvertreter in der Gesellschafterversammlung deren Stellvertreter im Haupt- und Finanzausschuss. Bei einer Änderung der Besetzung des Haupt- und Finanzausschusses stimmt der Stadtrat bereits jetzt einer Änderung der Besetzung der Gesellschafterversammlung zu.

 

  1. Der Stadtrat stimmt der Gewährung einer modifizierten Ausfallbürgschaft in Höhe von 3 Mio. € an die Stadtentwicklungsgesellschaft mbh & Co. KG Herzogenrath (SEH GmbH & Co. KG) zu.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Entwurf des Finanzplanes 2017 die notwendigen Mittel in Höhe von 25.000 € zur Leistung des Stammkapitals einzuplanen und als Voraussetzung für die Gründung einzulegen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Schritte zur Gründung der Gesellschaft durchzuführen.

 

Beschlussvorschlag für den Stadtrat:

 

Der Stadtrat trifft folgende Entscheidungen:

 

  1. Beschlüsse zur Gründung der Stadtentwicklungsverwaltungsgesellschaft mbH Herzogenrath

 

  1. Die Stadt Herzogenrath gründet auf der Grundlage des beigefügten Gesellschaftsvertrages (Anlage 1) eine Stadtentwicklungsverwaltungsgesellschaft mbH Herzogenrath, deren einziger Geschäftsanteil von der Stadt Herzogenrath gehalten wird.

 

  1. Die Stadt Herzogenrath entsendet die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses in die Gesellschafterversammlung der Stadtentwicklungsverwaltungsgesellschaft mbH Herzogenrath sowie als deren Stellvertreter in der Gesellschafterversammlung deren Stellvertreter im Haupt- und Finanzausschuss. Bei einer Änderung der Besetzung des Haupt- und Finanzausschusses stimmt der Stadtrat bereits jetzt der entsprechenden Änderung der Besetzung der Gesellschafterversammlung zu.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Entwurf des Finanzplanes 2017 die notwendigen Mittel in Höhe von 25.000 € zur Leistung des Stammkapitals einzuplanen und als Voraussetzung für die Gründung einzulegen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Schritte zur Gründung der Gesellschaft durchzuführen.

 

  1. Beschlüsse zur Gründung der Stadtentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG Herzogenrath

 

  1. Die Stadt Herzogenrath gründet auf der Grundlage des beigefügten Gesellschaftsvertrages (Anlage 2) die Stadtentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG Herzogenrath (SEH GmbH & Co. KG), deren persönlich haftende Gesellschafterin die Stadtentwicklungsverwaltungsgesellschaft mbH Herzogenrath und deren Kommanditistin die Stadt Herzogenrath ist.

 

  1. Die Stadt Herzogenrath entsendet die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses in die Gesellschafterversammlung der Stadtentwicklungsentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG Herzogenrath sowie als deren Stellvertreter in der Gesellschafterversammlung deren Stellvertreter im Haupt- und Finanzausschuss. Bei einer Änderung der Besetzung des Haupt- und Finanzausschusses stimmt der Stadtrat bereits jetzt einer Änderung der Besetzung der Gesellschafterversammlung zu.

 

  1. Der Stadtrat stimmt der Gewährung einer modifizierten Ausfallbürgschaft in Höhe von 3 Mio. € an die Stadtentwicklungsgesellschaft mbh & Co. KG Herzogenrath (SEH GmbH & Co. KG) zu (siehe Anlage 3).

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Entwurf des Finanzplanes 2017 die notwendigen Mittel in Höhe von 25.000 € zur Leistung des Stammkapitals einzuplanen und als Voraussetzung für die Gründung einzulegen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Schritte zur Gründung der Gesellschaft durchzuführen.
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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

Gesamtkosten

 

X

Pflichtaufgabe

 

Freiwillige Aufgabe

 

Aufgrund der formellen Voraussetzungen zur Gründung der Gesellschaft kann die Einzahlung der Stammeinlage in die Gesellschaften (jeweils 25.000 €) erst in 2017 erfolgen. Es ist daher erforderlich, die notwendigen Mittel im Entwurf des Finanzplanes 2017 zu veranschlagen und zur Auszahlung freizugeben.

 

 

 

 

Ob die Gründung der Gesellschaften Auswirkungen auf die Anforderungen zur Aufstellung und Prüfung der Gesamtabschlüsse ab 2017 haben werden, kann derzeit noch nicht beurteilt werden. Dies ist davon abhängig, ob die Gesellschaftenr die Vermittlung eines den tatchlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Konzerns Stadt von Bedeutung sind.

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Sachverhalt

 

 

 

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Rates am 05.07.2016 wurde das „vorläufige“ Geschäftsmodell der Stadtentwicklungsgesellschaft Herzogenrath als Grundlage für die weitergehenden Verfahrensschritte vorgestellt. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, eine Marktanalyse zu erstellen und das Beteiligungsverfahren nach § 107 Abs. 5 GO NRW (Branchendialog) durchzuführen. In der Sitzung des Rates am 27.09.2016 hat die Verwaltung zuletzt über den aktuellen Sachstand berichtet.

Nach umfangreichen Abstimmungen mit dem Wirtschaftsprüfer, dem Notar und Durchführung des Branchendialogs legt die Verwaltung die notwendigen Unterlagen zur Gründung der Stadtentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG Herzogenrath sowie der Stadtentwicklungsverwaltungsgesellschaft mbH Herzogenrath zur Beschlussfassung vor. Als Grundlage der Beschlussfassung dienen:

  1. Gesellschaftervertrag der Stadtentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG Herzogenrath (SEH GmbH & Co. KG) - Anlage 1
  2. Gesellschaftsvertag der Stadtentwicklungsverwaltungs mbH Herzogenrath - Anlage 2
  3. Geschäftsmodell und Aufgaben der SEH GmbH & Co. KG - Anlage 3
  4. Stellungnahmen im Rahmen des Branchendialogs - Anlage 4

 

Inhaltliche Detailerläuterungen zu den Zielen der Gründung, zum Gesellschaftszweck, den Aufgaben und der Struktur der Gesellschaft sowie den wesentlichen Steuerungselementen sind insbesondere in Anlage 3 nochmals zugesammen gefaßt. Sie weichen nicht wesentlich von dem bereits vorgestellten vorläufigen Geschäftsmodell ab.

 

Auf folgende Besonderheiten wird nochmals ausdrücklich hingewiesen:

  1. Die Verwaltung hat mit Schreiben vom 04.10.2016 den nach § 107 Abs. 5 GO NRW vorgeschriebenen Branchendialog durchgeführt.

 

Zwischenzeitig liegen die Stellungnahmen des Bauindustrieverbandes e.V., der Handwerkskammer Aachen, der Ver.di, des Deutschen Gewerkschaftsbundes sowie der Industrie- und Handelskammer zu Aachen sowie der Kreishandwerkerschaft Aachen vor. Die IG Bauen-Agrar–Umwelt und die Komba-Gewerkschaft haben keine Stellungnahme abgegeben.

 

Bedenken gegen die Gründung der Stadtentwicklungsgesellschaft wurden nicht erhoben. Die IHK weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass die Finanzierung der Gesellschaften nicht zu einer Erhöhung des Defizites der Stadt Herzogenrath führen und die Verwaltung nicht überfordern darf. Darüber hinaus bittet sie die Betätigung der Stadtentwicklungsgesellschaft abhängig von der Marktentwicklung auf solche Bereiche zu beschränken, in denen privatwirtschaftliche Unternehmen nicht tätig sind.

 

Aus der Sicht der Verwaltung entspricht der Gesellschaftszweck der Stadtentwicklungsgesellschaft den Intentionen der IHK. Durch die vorgesehene Gewährung einer Ausfallbürgschaft sowie die gewählte Finanzierung steht die Gesellschaft im angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Stadt.

 

  1. Es ist vorgesehen, die für die Entwicklung benötigten Grundstücke in den vorgesehenen Stadtentwicklungsbereichen der Gesellschaft als Sacheinlage zu übertragen.

 

Aus der Sicht der Verwaltung wird vorgeschlagen, zunächst die Gründungen der Gesellschaft formell abzuwickeln und die Grundstückseinlagen im Rahmen einer gesonderten Beschlussfassung unter Berücksichtigung des zeitlichen Bedarfs und der Haushaltsauswirkungen zu einem späteren Zeitpunkt vorzunehmen.

 

  1. Für beide Gesellschaften ist die Bestellung eines oder mehrerer Geschäftsführer(s) erforderlich.

 

Zur Zeit kann die Verwaltung noch keinen Vorschlag für eine abschließende und dauerhafte Entscheidung darüber unterbreiten, in welcher Form die Geschäftsführung wahrgenommen werden soll (z. B. hauptamtlicher/ nebenamtlicher Geschäftsführer/in, Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages).

 

Damit die Gesellschaften jedoch gegründet werden können und handlungsfähig sind, wird vorgeschlagen, den 1. Beigeordneten Hubert Philippengracht zum Gründungsgeschäftsführer/in für die Gesellschaften zu bestellen.

 

Im Laufe des Jahres 2017 wird eine endgültige Entscheidung über die Geschäftsführung getroffen.

 

  1. Die Verwaltung schlägt vor, der SEH GmbH & Co. KG eine Ausfallbürgschaft in Höhe von 3 Mio. € zu gewähren. Die vorgesehene Bürgschaftserklärung ist als Anlage 5 beigefügt. Die Bürgschaftserklärung steht nach Bestätigung des Wirtschaftsprüfers im Einklang mit dem EU-Beihilferecht, soweit Überschüsse aus der Geschäftstätigkeit der Stadt Herzogenrath zu fließen. Da die Stadt einziger Gesellschafter ist, ist dies gewährleistet.

 

  1. Die Verwaltung hat den Entwurf der Beratungsvorlage einschließlich der Anlagen der StädteRegion Aachen als zuständige Kommunalaufsicht zur Prüfung zugeleitet. Eine abschließende Bewertung liegt derzeit noch nicht vor.

 

Darüber hinaus wurden die Unterlagen dem Personalrat zur Zustimmung zugeleitet. Auch hierzu liegt zur Zeit noch keine abschließende Stellungnahme vor. Die Verwaltung geht davon aus, dass zur endgültigen Entscheidung über die Gründung der Gesellschaften in der Sitzung des Rates am 13.12.2016 die entsprechenden Stellungnahmen vorliegen.

 

Sollten sich hieraus noch die Notwendigkeit zur Änderung der Gesellschafterverträge ergeben, so wird die Verwaltung dies im Rahmen einer Ergänzungsvorlage vorlegen.

 

  1. Nach dem Beschluss über die Gründung der Gesellschaften ist diese sowie die Gewährung der Ausfallbürgschaft bei der Kommunalaufsicht anzuzeigen. Die Gründung der Gesellschaften können frühestens 6 Wochen nach der Anzeige formell vollzogen werden. Das formelle Verfahren (Kontoeröffnung, Zahlung der Einlage, Eintragung ins Handelsregister etc.) kann erst danach erfolgen.

 

  1. Nach Abschluss des Gründungsvorganges wird die Verwaltung einen ersten Wirtschafts- und Finanzplan für die Stadtentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG Herzogenrath vorlegen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Stadtentwicklungsgesellschft mbH & Co. KG Herzogenrath und die hierfür notwendige Stadtentwicklungsverwaltunggesellschaft mbH Herzogenrath zu gründen.

 

Rechtliche Grundlagen:

 

Nach § 107 GO NRW darf sich die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben wirtschaftlich betigen, wenn ein öffentlicher Zweck die Betätigung erfordert und  die Betätigung nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistungsfähigkeit der Gemeinde steht. Die Voraussetzungen hierfür sind erfüllt (siehe Anlage 3).

 

Nach § 41 Abs. 1 Buchstabe k) in Verbindung mit der Zuständigkeitsordnung der Stadt Herzogenrath entscheidet der Rat nach Vorberatung im Wirtschaftsausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss über die Beteiligung an einer Gesellschaft.

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

 

  1. Gesellschaftervertrag der Stadtentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG Herzogenrath (SEH GmbH & Co. KG) - Anlage 1
  2. Gesellschaftsvertag der Stadtentwicklungsverwaltungs mbH Herzogenrath - Anlage 2
  3. Geschäftsmodell und Aufgaben der SEH GmbH & Co. KG - Anlage 3
  4. Stellungnahmen im Rahmen des Branchendialogs - Anlage 4
  5. Modifizierte Ausfallbürgschaft – Anlage 5

 

 

 

 

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Anlagen

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