Sitzungsvorlage - V/2016/329
Grunddaten
- Betreff:
-
Prüfaufträge im Rahmen der Haushaltsberatungen 2016 Hier: Zwischenbericht zur Prüfung des Brandschutzbedarfsplanes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Bürgermeisterbüro
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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22.11.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2016 wurde die Verwaltung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 01.03.2016 einstimmig beauftragt, den aktuellen Brandschutzbedarfsplan der Stadt Herzogenrath 2013 hinsichtlich möglicher Konsolidierungsbeiträge einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Dabei sollte auch verstärkt auf eine regionale Brandschutzplanung abgestellt werden.
Die Verwaltung hat daraufhin unmittelbar mit dem Städte- und Gemeindebund NRW Kontakt aufgenommen, um zu ermitteln, ob etwa eine gemeinsame hauptamtliche Wache mit den Städten Alsdorf und Würselen möglich ist.
Mit Schriftsatz vom 17.03.2016, der der Vorlage als Anlage 1 beigefügt ist, führt der zuständige Beigeordnete Wohland aus, dass sich eine Gemeinde nicht von der Verpflichtung des § 10 BHKG entziehen kann, eine ständig besetzte Feuerwache mit hauptamtlichen Kräften vorzuhalten, indem sie gemeinsam mit anderen Kommunen eine solche Feuerwache zentral einrichtet. Das Vorhaben scheitert danach letztlich an § 3 Abs. 1 BHKG, wonach die Gemeinden für den Brandschutz und die Hilfeleistung den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren als gemeindliche Einrichtungen vorzuhalten haben. Hieraus wird geschlussfolgert, dass jede Gemeinde dieser Aufgabe für sich nachkommen muss.
Da das Thema Brandschutzbedarfsplanung gerade im Regierungsbezirk Köln in den letzten Jahren auch in anderen Kommunen regen Diskussionsbedarf ausgelöst hat, haben die kommunalen Spitzenverbände sehr darauf gesetzt, entsprechende Festsetzungen der Bezirksregierung durch ein gemeinsames Empfehlungspapier des Innenministeriums und der kommunalen Spitzenverbände setzen zu können. Vor dem Hintergrund der konkret in Aussicht gestellten Erleichterungen bei Aufstellung eines Brandschutzbedarfsplanes hinsichtlich der Standards hat die Verwaltung auf dieses sogenannte „Rätepapier“ gesetzt. Der Bürgermeister der Stadt Herzogenrath ist als Vertreter des Rechts- und Verfassungsausschusses des Städte- und Gemeindebundes über den Sachstand auch permanent informiert gewesen.
Im Ergebnis ist mit Schnellbrief vom 11.07.2016 die „Handreichung zur Brandschutzbedarfsplanung“ als Endversion den Kommunen zur Verfügung gestellt worden. In dem entsprechenden Schnellbrief des Städte- und Gemeindebundes heißt es wörtlich: „Die Handreichung soll ausdrücklich keinen bindenden Charakter haben, sondern lediglich eine qualifizierte Information für die Ratsmitglieder bei der eigenen Entscheidungsfindung darstellen. Es entspricht aber dem Gesprächsstand zwischen dem MIK NRW und den kommunalen Spitzenverbänden, gleichzeitig die eine rechtliche Bindung örtlich auslösenden diesbezüglichen Verfügungen der Bezirksregierung, die in allen fünf Regierungsbezirken unterschiedlich sind, aufzuheben.“ Die ausführliche Handreichung mit Stand vom 11.07.2016 wird als Anlage 2.1 und 2.2 in allris zur Verfügung gestellt.
Bei kritischer Durchsicht der Endversion der Handreichung sind gegenüber der Brandschutzbedarfsplanung 2013 der Stadt Herzogenrath im Ergebnis keine Einsparpotenziale zu finden. Allenfalls ist es denkbar, durch entsprechend größeren Aufwand in der Präventionsarbeit möglicherweise Erreichbarkeitsfristen in den entlegeneren Dörfern im Norden und Süden des Stadtgebietes abzuschmelzen. Der Kern der Grundlagen der Brandschutzbedarfsplanung für die Stadt Herzogenrath, insbesondere in den dicht besiedelteren Bereichen die Zielgraderreichung zu erhöhen, wird durch das sogenannte „Rätepapier“ jedoch nicht torpediert.
Zum großen Erstaunen der Verwaltung wurde sodann mit Schriftsatz der Bezirksregierung Köln vom 09. September 2016 zu einer „ Besprechung / Informationsveranstaltung mit den großen und mittleren kreisangehörigen Städten des Bezirks Köln bei der Bezirksregierung Köln in Sachen Brandschutzbedarfsplanung“ zum 31. Oktober 2016 eingeladen. Die bei dieser Veranstaltung den anwesenden Bürgermeistern und Hauptbrandmeistern präsentierten Anforderungen der Bezirksregierung Köln sind ebenfalls in allris als Anlage 3 zur Verfügung gestellt. Danach wurde deutlich, dass die Regierungspräsidentin in Köln das oben genannte „Rätepapier“ nicht dahingehend versteht, dass ihre Rundverfügungsbefugnis dadurch beeinträchtigt ist. Legt man die Ausführungen der Bezirksregierung als aktuellste Informationen zugrunde, muss man sogar festhalten, dass unser Gutachter noch von den Vorgaben der taktischen Einheit „Gruppe“ abgerückt ist und nur eine erweiterte Staffel gefordert hat. Nach jetzigem Stand würde dies bedeuten, dass der nächste Brandschutzbedarfsplan der Stadt Herzogenrath noch einmal um weitere Stellen aufgestockt werden müsste.
Vor diesem Hintergrund hat der Bürgermeister der Stadt Herzogenrath in einem persönlichen Gespräch mit Herrn Beigeordneten Andreas Wohland vom Städte- und Gemeindebund angefragt, wie der Spitzenverband mit diesem Thema nun gedenkt umzugehen. Herr Wohland hat in diesem Gespräch am vergangenen Freitag, den 11. November 2016 mitgeteilt, dass die kommunalen Spitzenverbände mit dem MIK NRW in Bezug auf die Konsequenzen der Veranstaltung bei der Bezirksregierung Köln im Gespräch sind.
Zusammenfassend muss die Verwaltung feststellen, dass gerade angesichts der zahlreichen und sich gegenseitig widersprechenden Aktionen und Informationen auf Landes- und Bezirksregierungsebene eine hinreichende Grundlage zur Beurteilung der zukünftigen Voraussetzungen für eine solide Brandschutzbedarfsplanung nicht vorliegt. Für eine regionale Zusammenarbeit fehlt es zurzeit an einer gesetzlichen Grundlage.
Daher bleibt nach Einschätzung der Verwaltung leider zurzeit nur übrig, die weitere Entwicklung auf Landes-, Bezirks- und regionaler Ebene zu beobachten. Ohne abschließende Lösung zumindest im Bereich der Bezirksregierung Köln ist weder eine kritische Prüfung der Brandschutzbedarfsplanung nach aktuellen Standards noch eine regionale verstärkte Zusammenarbeit zur Erreichung von Synergieeffekten möglich.
Die Verwaltung bittet um entsprechende Kenntnisnahme.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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258,6 kB
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898,4 kB
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2,5 MB
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