Sitzungsvorlage - V/2016/304
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan II/67 "Kohlscheid Zentrum - Markt" Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 3 Stadtentwicklung und Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umwelt- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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29.11.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 25.10.2016 hat der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Herzogenrath über die Ausübung eines Vorkaufsrechtes durch die Stadt Herzogenrath bezüglich der Veräußerung von Grundstücken im Kohlscheider Zentrum beraten. Es handelte sich um Grundstücke, die innerhalb der am 23.01.2013 erlassenen “Satzung über ein gemeindliches Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB zur Sicherung der Entwicklungsziele für den Bereich des Kohlscheider Zentrums“ liegen.
Das besondere Vorkaufsrecht ist ein Instrument des vorsorgenden Grunderwerbs und soll der Kommune ermöglichen, bereits im Frühstadium der Vorbereitung städtebaulicher Maßnahmen Grundstücke mit dem Ziel kaufen zu können, die späteren Maßnahmen leichter durchführen zu können.
In seiner Sitzung am 29.11.2012 hat der Umwelt- und Planungsausschuss die Sitzungsvorlage mit der Drucksachen-Nr. V/2012/377 beraten, wonach die Verwaltung beauftragt wird, die Entwicklungsziele für den Bereich des Kohlscheider Zentrums zeichnerisch darzustellen. Das übergeordnete und heute noch bedeutende Ziel ist dabei, unmittelbar im Bereich des Marktes einen Kaufmagneten direkt ins Zentrum zu holen, der den zentralen Geschäftsbereich deutlich verstärkt und so zur Belebung des Marktbereiches beiträgt. Zur Erreichung dieses für den Stadtkern von Kohlscheid überaus bedeutsamen Zieles ist es ggf. erforderlich, Grunderwerbe zu tätigen. Hierzu gehören auch Grundstücksarrondierungen bzw. der Erwerb möglicher Tauschimmobilien insbesondere im unmittelbaren Bereich des Kohlscheider Zentrums.
Der Bebauungsplan II/67 “Kohlscheid Zentrum-Markt“ setzt letztlich nicht nur die hier gewünschten städtebaulichen Entwicklungen umfänglich fest, sondern ist auch Grundlage für die Anwendung weiterer Sicherungsinstrumente gemäß BauGB neben dem Vorkaufsrecht. So können beispielsweise Bauanträge zurückgestellt oder auch eine Veränderungssperre erlassen werden.
Dies ist wichtig, um vermeiden zu können, dass sich Nutzungen und Strukturen verfestigen oder ansiedeln, die der angestrebten städtebaulichen Entwicklung im Bereich des Bebauungsplanes II/67 entgegenstehen oder nicht angemessen sind. Darüber hinaus dienen die städtebaulichen Grundziele, die im Bebauungsplan erarbeitet und dargestellt werden, als inhaltliche Grundlage für die Ausübung von Vorkaufsrechten im Geltungsbereich durch die Verwaltung.
Die Verwaltung empfiehlt den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes II/67 “Kohlscheid Zentrum-Markt“, um hier negativen städtebaulichen Entwicklung entgegenwirken zu können.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes II/67 “Kohlscheid Zentrum - Markt“ ist der Anlage zu entnehmen.
Rechtliche Grundlagen:
BauGB
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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738,8 kB
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