Sitzungsvorlage - V/2015/067-E13
Grunddaten
- Betreff:
-
Integriertes Handlungskonzept Herzogenrath-Mitte Hier: Sachstandsbericht zum Integrierten Handlungskonzept "Herzogenrath-Mitte"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 3: b) Planung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umwelt- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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29.11.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses am 01.09.2016 wurde die weitgehend fertige Fassung des Integrierten Handlungskonzeptes bereits zur Beratung vorgelegt (siehe Drucksachen-Nr. V/2015/067-E12). In dieser Vorlage wurde im Sachstandsbericht erläutert, dass noch nicht alle Angaben zu den einzelnen Maßnahmen und zur Kosten- und Finanzierungsübersicht vollständig vorhanden waren und daher bis zur Beschlussfassung durch den Rat noch Ergänzungen und Korrekturen erfolgen würden. Auch empfahl die Bezirksregierung Köln, die Beschlussfassung des Handlungskonzeptes nicht vor dem Rundgang mit Vertretern des zuständigen Ministeriums (MBWSV) vorzunehmen, um mögliche Anregungen noch in das Handlungskonzept aufnehmen zu können.
Der Rundgang mit dem MBWSV und der Bezirksregierung Köln fand am 14.10.2016 statt. Seitens des Ministeriums wurde dargelegt, dass das Integrierte Handlungskonzept ausführlich ausgearbeitet wurde und die darin enthaltenen Entwicklungsziele und Maßnahmen nachvollziehbar begründet werden. Während des Rundgangs durch die Innenstadt haben die Vertreter des Ministeriums zu verschiedenen Maßnahmen ergänzende Empfehlungen und Anregungen angesprochen. Grundsätzlich wurde in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass für weitere Maßnahmen, die derzeit noch nicht beziffert werden können oder sich im Laufe des Förderzeitraums zusätzlich ergeben, das Handlungskonzept fortgeschrieben und die Förderung darauf angepasst werden kann.
Nachfolgend wird aufgeführt, welche wesentlichen Ergänzungen der Maßnahmen in der Endbearbeitung des Handlungskonzeptes erfolgten und welche Maßnahmen, die sich aus dem Rundgang mit dem Ministerium und der Bezirksregierung ergeben haben, kurzfristig in das Integrierte Handlungskonzept aufgenommen wurden.
Maßnahme 0.2: Innenstadtmanagement
Mit der bereits enthaltenen Maßnahme „Innenstadtmanagement“ ist die Schaffung einer Koordinationsstelle für die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Integrierten Handlungskonzept vorgesehen. Insbesondere soll auch der Kontakt und der Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern hergestellt werden. Angesichts der umfangreichen Handlungsfelder und Maßnahmen wie z.B. Maßnahmenkoordination, Leerstandsmanagement, Einzelhandelsförderung und insbesondere auch die vom Ministerium am 14.10.2016 angesprochene Öffentlichkeitsarbeit, wie z.B. Durchführung eines „Tages der Städtebauförderung“, ist aus Sicht der Verwaltung eine Aufstockung der Personalkosten dringend erforderlich, um auch aus Kapazitätsgründen eine Bearbeitung der Fördermaßnahmen zu gewährleisten.
Die Personalkosten erhöhen sich demnach von rd. 416.000 € auf rd. 700.000 €, was einer Vollzeitstelle für den Zeitraum 2017-2021 entspricht. Zu beachten ist dabei, dass das Innenstadtmanagement aus fördertechnischen Gründen durch ein Büro gestellt werden muss.
Maßnahme 0.9: Erneuerung Stadtmöblierung
Ergänzend zu Vorlage V/2015/067-E14 „Erneuerung der Stadtmöblierung“ wird die Maßnahme 0.7 in Abstimmung mit dem Fachbereich 4 um den Einbau von Spielgeräten und die Erneuerung der Bäume in der Apolloniastraße ergänzt.
Der Ferdinand-Schmetz-Platz stellt sich derzeit für Kinder in einem unattraktiven Zustand dar, da kaum Spielgeräte vorhanden sind. Im Hinblick auf eine Attraktivierung des Geschäftszentrums und eine längere Verweildauer für Familien mit Kindern ist es aus Sicht der Verwaltung notwendig, zusätzlich ca. 6 - 8 Spielgeräte wie z.B. sog. „Wipptiere“ im Bereich Ferdinand-Schmetz-Platz zu installieren. Hierdurch können positive Impulse sowohl für den Einzelhandel als auch für die Außengastronomie am Ferdinand-Schmetz-Platz entstehen. Der Einbau soll im Rahmen des beantragten Austauschs des Stadtmobiliars erfolgen und wird mit rd. 16.000 € brutto veranschlagt.
Im Zuge des Austauschs des Stadtmobiliars ist sinnvoll, als begleitende Maßnahme auch die Erneuerung der straßenbegleitenden Bäume in der Apolloniastraße in die Förderung mit aufzunehmen. Nach Angabe des Fachbereichs 4 sind die vorhandenen Bäume in den nächsten 4-5 Jahren abgängig und müssen durch Neupflanzungen ersetzt werden.
Die Kostenschätzung für Bäume und Unterbewuchs beläuft sich auf rd. 7.600 € brutto.
Maßnahme 1.1: Rahmenplanung Ferdinand-Schmetz-Platz
Bereits in der Abstimmung der Entwurfsfassung des Handlungskonzeptes wurde vonseiten der Bezirksregierung Köln die Durchführung eines Wettbewerbes für den Bereich Ferdinand-Schmetz-Platz angeregt, um ein schlüssiges Gesamtkonzept für alle umliegenden Bauvorhaben und Nutzungen zu gewährleisten. Seitens des MBWSV wurde im Stadtrundgang ebenfalls darauf hingewiesen, dass in diesem zentralen Bereich der Stadt vorab die städtebaulichen Rahmenbedingungen verbindlich festzulegen sind.
Die Maßnahme 1.1 sah in der Entwurfsfassung die Aufstellung eines städtebaulichen Rahmenplanes vor, der die funktionalen, qualitativen und gestalterischen Vorgaben definiert. Aus den Erkenntnissen der Abstimmung mit dem Ministerium und der Bezirksregierung Köln wird diese Maßnahme dahingehend modifiziert, dass die zuvor genannten Ziele und Vorgaben nicht über einen Ideenwettbewerb oder Rahmenplan, sondern mittels Durchführung einer Expertenwerkstatt erarbeitet und definiert werden. In einem ersten Schritt erfolgt die Beauftragung eines fachkundigen Stadtplanungs- oder Architekturbüros, das Entwurfsvarianten zu Geschossigkeit und weiteren Vorgaben erarbeitet. Im Rahmen der nachfolgenden Expertenwerkstatt, die sich aus Fachleuten, Verwaltung, Politik und lokalen Akteuren zusammensetzt, werden diese Vorschläge erörtert und ggf. durch das beauftragte Büro überarbeitet.
Die Durchführung der Expertenwerkstatt ist für das Förderjahr 2018 vorgesehen und mit rd. 45.000 € brutto veranschlagt.
Neue Maßnahme: Ertüchtigung des Hallenbades
Als flankierende Maßnahme außerhalb des Plangebietes wird die Sanierung des Hallenbades Bergerstraße in den Maßnahmenkatalog aufgenommen. Seitens des MBWSV und der Bezirksregierung wurde darauf hingewiesen, dass grundsätzlich auch Maßnahmen außerhalb des Plangebietes förderfähig sind, sofern deren Bedeutung für die Attraktivierung der Innenstadt ausführlich dargelegt und begründet wird. Die Umsetzung ist für die Jahre 2019 bis 2021 vorgesehen, die Herstellungskosten belaufen sich auf rd. 483.000 brutto €, die Planungs- und Baunebenkosten auf rd. 120.000 € brutto.
Die Maßnahme beinhaltet:
- Herrichtung der Sozialräume,
- Umbau der Chlorgasanlage,
- Sanierung der Trinkwasser- und Duschanlage,
- Instandsetzung der Unterverteilung,
- Erneuerung der Eingangstüranlage,
- Sanierung des Daches,
- Erneuerung der Hallendecke,
- Erneuerung der Fortluftanlage
- Barrierefreier Ausbau (Rampe vor dem Haupteingang, Behindertentoilette/-dusche,
Umkleidekabinen, Lifter zum Badeeinstieg, Erste-Hilfe-Raum)
Neue Maßnahme: Fortführung der Sanierung der Burgmauer
Während des o.g. Rundgangs mit dem MBWSV wurden die bisher durchgeführten und die zukünftig noch notwendigen Sanierungsarbeiten an der Burgmauer erläutert. Seitens des MBWSV wurde darauf hingewiesen, dass ggf. ein Förderzugang z.B. über eine Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes gegeben ist, sofern der Sanierungsbedarf aufgezeigt und begründet wird. Aus diesem Grunde wird die Fortführung der Sanierung der Burgmauer als neue Maßnahme in das Handlungskonzept und die Förderanträge aufgenommen. Die Durchführung ist für die Jahre 2019-2020 vorgesehen, nach derzeitiger Schätzung belaufen sich die Herstellungskosten auf rd. 362.000 € brutto und die Planungs- und Baunebenkosten auf rd. 90.000 € brutto.
Neue Maßnahme: Modernisierungsprogramm Innenstadt
Seitens des Ministeriums wurde angeregt, dass im Maßnahmenkatalog bereits enthaltene Fassadenprogramm zu einem Modernisierungsprogramm zu erweitern. Da dies jedoch aufwändige Untersuchungen und Vorbereitungen im Plangebiet erfordert, sollte im Handlungskonzept und im Förderantrag zunächst eine sog. vorbereitende Untersuchung beantragt werden, um den Modernisierungsumfang des privaten Wohnraumes feststellen zu können. Aufgrund der vorhandenen Bausubstanz und der Belastung durch die Bahnlinie sowie Hauptverkehrsstraßen wie z.B. die Dammstraße soll die Untersuchung den Schwerpunkt auf eine lärmtechnische und energetische Sanierung sowie den barrierefreien Umbau legen. Im Rahmen einer Fortschreibung des Handlungskonzeptes dienen die Ergebnisse dieser Untersuchung als Basis für die Beantragung weiterer Fördermittel zur Erstellung von Förderrichtlinien, Bauberatung und Förderung bei der Umsetzung privater Modernisierungsmaßnahmen.
Eine Kostenermittlung für die vorbereitende Untersuchung wurde bei einem fachkundigen Planungsbüro kurzfristig angefragt. Zum jetzigen Zeitpunkt liegt diese jedoch noch nicht vor, wird aber rechtzeitig bis zur Sitzung des Stadtrates am 13.12.2016 eingearbeitet. Der Bearbeitungszeitraum ist für das Jahr 2018 vorgesehen.
Neue Maßnahme: Machbarkeitsstudie Erlebbarkeit Wurm
Ergänzend zur Maßnahme 0.7 Wurmpromenade wurde während des Stadtrundgangs seitens des MBWSV das Thema „Erlebbarmachen der Wurm“ angesprochen und empfohlen, im Zusammenhang mit den Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinien Möglichkeiten und Potenziale für eine attraktive Gestaltung des Wurmufers abzuprüfen. Das Ministerium verwies hierzu auf entsprechende Beispiele in anderen Kommunen (z.B. Lenneterrassen in Altena). Aufgrund der Empfehlung des Ministeriums wird daher eine Machbarkeitsstudie, die unter dem o.g. Thema der „Erlebbarmachung der Wurm“ die Möglichkeiten und Restriktionen für eine attraktive Uferumgestaltung untersucht, in das Maßnahmenpaket aufgenommen. Auf Grundlage der Ergebnisse der Studie besteht die Möglichkeit einer Fortschreibung des Handlungskonzeptes in Verbindung mit der Beantragung weiterer Städtebaufördermittel.
Der Durchführungszeitraum ist für 2018 vorgesehen. Die Kostenschätzung beläuft sich auf rd. 30.000 €.
Das ergänzte Integrierte Handlungskonzept sowie die zugehörigen Städtebauförderanträge werden dem Stadtrat in der Sitzung am 13.12.2016 vorgelegt und nach Beschlussfassung bei der Bezirksregierung Köln eingereicht.
