Sitzungsvorlage - V/2011/364-E03

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Umwelt- und Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Ausarbeitung des Flächenkatasters, wie im Sachverhalt geschildert, kontinuierlich weiter voran zu bringen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung erstellt zurzeit das Baulückenkataster für das gesamte Stadtgebiet von Herzogenrath, um im Rahmen einer langfristigen, flächenschonenden Stadtentwicklung Flächenpotentiale aufzeigen zu können, die für eine bauliche Nachverdichtung infrage kommen. Angestrebtes Ziel ist es, mittelfristig ein Flächen- bzw. Baulückenkataster zu erstellen und fortzuschreiben, welches EDV-technisch so aufbereitet ist, dass Bauinteressenten sofort oder in absehbarer Zeit bebaubare Baulücken aufgezeigt und erste Informationen zum bestehenden Planungsrecht, zur Größe etc. gegeben werden. Darüber hinaus stellt das Baulückenkataster auch eine wichtige Arbeitsgrundlage im Zusammenhang mit den anstehenden Gesprächen in Verbindung mit der Überarbeitung der Landesentwicklungsplanung und bei den Regionalplanungen dar.

 

Wie bereits in Drucksachen-Nr. V/2011/093-E02 dargelegt, wurde seitens der Verwaltung eine Arbeitsgrundlage erstellt, in der zunächst auf der Basis einer Auswertung des vorhandenen Kartenmaterials (aktuelle Flurkarten, Luftbilder etc.) potentielle Wohnbauflächen ermittelt und in einer Übersichtskarte dargestellt wurden.

 

Mittlerweile wurden alle potenziellen Flächen für das gesamte Stadtgebiet zeichnerisch und textlich mittels des Bearbeitungsprogramms MapInfo erfasst. Aufgrund der Personalkapazität und der Bearbeitung umfangreicher Projekte wie z.B. des Integrierten Handlungskonzeptes „Herzogenrath-Mitte“ konnte die Erfassung immer nur schrittweise erfolgen.

 

Da es sich bei dem Baulückenkataster jedoch um einen Prozess handelt, der ständigen Änderungen unterliegt, bedarf es einer steten Überarbeitung und Pflege dieser Daten. Durch zusätzliche Schaffung einer Bauzeichnerstelle im Bereich Planung besteht nun im weiteren die Möglichkeit einer fortlaufenden Bearbeitung und Aktualisierung des Baulückenkatasters. So werden die erfassten Potenzialflächen derzeit auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Dieser Abgleich erfolgt unter Hinzunahme der erteilten Baugenehmigungen im Stadtgebiet und anhand von aktuellen Luftbildauswertungen. Außerdem werden die Baulückenpotenziale auch mit den Flächen, die im Flächenmonitoring der Bezirksregierung Köln erfasst sind, abgeglichen. Darüber hinaus werden zurzeit vorbereitende Arbeiten vorgenommen, in welchem Rahmen die Eigentümer mit dem Ziel einer Veröffentlichung privater Baulücken kontaktiert werden können. Dazu soll ein Formular erstellt werden, auf dem der Eigentümer Wunsch bzw. Ablehnung der Darstellung im Baulückenkataster äußern kann und ob ein Vermarktungsinteresse besteht.

 

Zur Verbesserung des Informationsangebotes wird von der Verwaltung zurzeit geprüft, das Baulückenkataster in das Informationsportal „Inkas“ der StädteRegion zu überführen. Dies würde Vorteile sowohl für den Bürger bei der zukünftigen Suche von Baulücken als auch für die Verwaltung bei der Abfrage von Informationen bringen, da sämtliche vorhandenen Daten innerhalb des „Inkas“-Portals - im Gegensatz zu einer separaten Internetseite - miteinander verknüpft und abrufbar wären. Seitens des Katasteramtes der StädteRegion wurden bereits für den verwaltungsinternen Zugang Probedateien angelegt, jedoch sind in der derzeitigen Probe- und Abstimmungsphase noch technische Fragen sowie Fragen des Arbeitsablaufs zu klären.

 

In diesem Zusammenhang finden aktuell Überlegungen innerhalb der Verwaltung statt, das o.g. Zeichenprogramm „MapInfo“ einzustellen und durch die Software „QGIS“ zu ersetzen, sodass eine sinnvolle Fortführung der bereits durchgeführten o.g. Bearbeitungsschritte erst nach Entscheidung hinsichtlich der zu verwendenden Software erfolgen kann. 

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

3. Korruptionsbekämpfungsgesetz:

 

Anfrage gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz:

(bei Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen über 25.000 € netto oder Vergabe von Bauleistungen über 50.000 € netto)

 

 

ja

 

nein

 

(unterhalb der Wertgrenzen und nach pflichtgemäßen Ermessen)

 

 

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

 

 

 

Anlage/n:

 

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