Sitzungsvorlage - V/2012/360-E03

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Umwelt- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, den Bebauungsplan II/66 “Kohlscheid Zentrum-Langenberg“ dahingehend weiter zu bearbeiten,  dass für den Bereich des ehemaligen Kaisers Am Langenberg ein zentrumsverträgliches Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel mit dem Sortiment Lebensmittel festgesetzt wird. Die Restflächen des Bebauungsplanes II/66 “Kohlscheid Zentrum-Langenberg“ sollen im Wesentlichen mit Flächen für Wohnen festsetzen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In seiner Sitzung am 29.11.2012 hat der Umwelt- und Planungsausschuss die Aufstellung des Bebauungsplanes II/66 “Kohlscheid Zentrum-Langenberg“ beschlossen. Insbesondere aufgrund geänderter eigentumsrechtlicher Rahmenbedingungen im Bereich der rückwärtigen Südstraße/Langenberg hatten sich Möglichkeiten für eine großgige städtebauliche Neuordnung für den gesamten Bereich ergeben. Bei der Bearbeitung des Bebauungsplanes zeigten sich sehr schnell die problematischen Punkte Bergbau/Schachtsuche, Sportplatzverlagerung und sinnvolle Verkehrsführungen ins Zentrum hinein/heraus sowie im direkten Bereich am Markt und in der Südstraße.

 

Neben den v.g. Problematiken hat sich jedoch insbesondere mit der Schließung des ehemaligen Kaisers Ende März 2015 Am Langenberg auch das Thema Einzelhandelsentwicklung im Kohlscheider Zentrum als sehr bedeutend herausgestellt. Es herrscht Konsens darüber, dass  r das Kohlscheider Zentrum von zentraler Bedeutung ist, dass sich hier erneut ein Lebensmittelvollsortimenter ansiedelt. Bezüglich der Fragestellung jedoch, ob ein großflächiger Lebensmittelvollsortimenter am ehemaligen Kaisers Standort oder im direkten Marktbereich angesiedelt werden soll, gibt es seitens der Politik noch keine wegweisende und abschließende Entscheidung.

 

Die Verwaltung weist deutlich darauf hin, dass sie nur mit der grundsätzlichen Entscheidung, wo die Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters im Kohlscheider Zentrum gewünscht wird, an der städtebaulichen Konzeption des Bebauungsplanes II/66 “Kohlscheid Zentrum-Langenberg“ inhaltlich weiterarbeiten kann. Für das städtebauliche Rahmenkonzept, das die Grundlage für den Bebauungsplan II/66 darstellt, müssen die Entscheidungen vorliegen, welche Nutzungen im Dreieck Markt/Am Langenberg/Südstraße gewünscht sind und wo sie als solche festgesetzt werden sollen. Nur so können im Bebauungsplan die entsprechenden Flächen für die verkehrlichen Anlagen, insbesondere für die Führung der Markttangente, für den zentrumsverträglichen Einzelhandel und die Restflächen, die für Wohnen vorgesehen werden sollen, festgesetzt werden.

 

Vor dem Hintergrund der erfolglosen Suche nach einem Betreiber eines Lebensmittelgeschäftes im direkten Bereich des Marktes/Weststraße positioniert sich die Verwaltung und empfiehlt, im Bebauungsplan II/66 “Kohlscheid Zentrum-Langenberg“r den Bereich des ehemaligen Kaisers Am Langenberg ein zentrumsverträgliches Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel mit dem Sortiment Lebensmittel vorzusehen. Die Restflächen im Bebauungsplan sollen - neben der Flächen für die geplante Markttangente - im Wesentlichen Flächen für Wohnen festsetzen.

 

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