Sitzungsvorlage - V/2016/332

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Herzogenrath stimmt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW i. V. m. § 9 Ziff. 4 der Haushaltssatzung 2016 der Leistung von erheblichen überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Produkt 1661110 beim Sachkonto 559920 „Verzinsung der Gewerbesteuer  (Erstattungszinsen)“ im Haushaltsjahr 2016 bis zur Höhe von 220.000 Euro zu.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

Gesamtkosten

 

X

Pflichtaufgabe

 

Freiwillige Aufgabe

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung 

 

 

ja

X

nein

 

 

X

im Ergebnisplan bei Aufwandskonto Produkt 1661110, Kostenstelle 900000, Sachkonto 559020 in Höhe von 80.000 €

 

 

im Finanzplan bei Investitionsnummer

 

Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen 

300.000

Euro.

 

 

Die überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sind gedeckt durch Mehrerträge und einzahlungen bei der Gewerbesteuer.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Rahmen der Neufestsetzung von Gewerbesteuermessbeträgen und somit Steuererstattungen durch das Finanzamt für die Jahre 2003 bis 2008 sind ab 2005 erhebliche Erstattungszinsen entstanden. § 233a der Abgabenordnung regelt die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen. Danach beginnt 15 Monate nach Entstehung der Steuerpflicht die Zinsrechnung mit 0,5 % pro Monat.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

§ 83 Abs. 2 GO i. V. m. § 9 Ziff. 4 der Haushaltssatzung 2016

§ 233a AO

Ziffer I. Nr. 1 b) der Zuständigkeitsordnung der Stadt Herzogenrath

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

Das Sachkonto 559920 für die Erstattungszinsen der Gewerbesteuer ist zur Zeit mit 218.313 € überschritten und es sind ggfs., je nach weiteren Neufestsetzungen durch das Finanzamt, weitere Erstattung bis zum Ende des Jahres notwendig. Die Deckung der Aufwendungen erfolgte bisher im Rahmen der Deckungsfähigkeit des Budgets 6.1.2.. Die von anderen Sachkonten übertragenden Beträge werden aber größtenteils noch für ausstehende Aufwendungen auf diesen Konten benötigt. Lediglich beim Sachkonto Zinsen für Liquiditätskredite ergeben sich aller Voraussicht nach ca. 80.000 € freie Mittel. Diese werden aber noch bei weiteren Überschreitungen bei der Gewerbesteuerumlage und Fond deutscher Einheit benötigt.

 

Die Unabweisbarkeit nach § 83 Abs. 1 GO NRW kann somit nachvollzogen werden. Die notwendige Deckung im laufenden Haushaltsjahr ist durch Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer gewährleistet.

 

Gegen  die Bereitstellung der überplanmäßigen Mittel bestehen seitens der Beratung und Örtlichen Rechnungsprüfung keine Bedenken.

 

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