Sitzungsvorlage - V/2015/067-E14

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Umwelt- und Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Der Umwelt- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage der beiden ausgewählten Sitzbankmodelle die weiteren im Sachverhalt erläuterten Schritte kontinuierlich weiter voran zu treiben.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Für den Bereich des Zentrums von Herzogenrath-Mitte wird ein Integriertes Handlungskonzept erstellt. Informationen zum aktuellen Sachstand des Integrierten Handlungskonzeptes sind der Vorlage mit der Drucksachennummer V/2015/067-E13 dieser Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses (29.11.2016) zu entnehmen.

 

Das Integrierte Handlungskonzept Herzogenrath-Mitte beinhaltet eine Vielzahl von Maßnahmen, die in ihrem Zusammenwirken die Umsetzung der angestrebten städtebaulichen Ziele sowie der teilräumlichen Entwicklungskonzepte bewirken sollen. Ein wichtiger Baustein für eine stadtbildwirksame Aufwertung ist dabei die Erneuerung der Stadtmöblierung, welche eine wichtige Maßnahme im Zuge der Attraktivitätssteigerung des Innenstadtbereichs darstellt. Diese ist unter der Maßnahmenbezeichnung 0.9 “Erneuerung Stadtmöblierung“ im Integrierten Handlungskonzept enthalten.

 

Die derzeitige Stadtmöblierung stellt sich als veraltet und nicht einheitlich dar, was aus gestalterischer Sicht wenig ansprechend wirkt. Die Sitzgelegenheiten zum Erholen und Verweilen von Passanten und Kunden der Geschäfte in der Innenstadt sind nicht einladend und tragen daher nicht zu einem positiven Erscheinungsbild und einer Belebung der Herzogenrather Innenstadt als attraktive Stätte der Begegnung bei. Auch die derzeitige Bestückung mit Abfallbehältern ist optisch nicht besonders ansprechend, da die Modelle, die große Oberflächen aufweisen, zum Bekleben und Beschmutzen einladen.

 

Im Vorfeld der Auswahl neuer Stadtmöblierungselemente wurde - auch in Rücksprache und Erörterung mit dem Bereich 4.1 – zunächst eine Kriterienliste erstellt, die neben dem Aspekt einer modernen, zeitlosen Optik vor allem auch die Themenfelder Resistenz gegen Vandalismus, Instandhaltung bzw. Pflege- und Unterhaltungsaufwand, Kombinationsmöglichkeit mit vorhandenen Elementen, wie z.B. der bereits erneuerten Leuchten, Sitzkomfort, Art der Befestigung, Verfügbarkeit zueinander passender Elemente bzw. besonderer Elemente wie z.B. Rundbänke sowie die Kosten umfassen. Die Erläuterung dieser zugrunde gelegten Kriterien ist Anlage 1, Seite 1 zu entnehmen.

 

Wichtigster Teil der Erneuerung der Stadtmöblierung ist in jedem Fall die Auswahl neuer Sitzbänke, da diese ganz besonders zur Verbesserung des Gesamterscheinungsbildes beitragen und sicherlich auch besonders im Fokus der Bevölkerung stehen. Unter Berücksichtigung der o.g. Kriterien sind nunmehr zwei Bank-Modelle in die engere Wahl genommen worden. Aufgrund der eher geringen Resistenz gegen Vandalismus sowie des wesentlich größeren Pflege- und Unterhaltungsaufwandes wurden bei der Auswahl der Bänke solche mit Holzelementen von vorne herein ausgeschieden. Es wurden vielmehr Modelle mit Rundrohroberflächen ausgewählt, da diese vermutlich bei Sprayern eher unbeliebt sind. Außerdem läuft Regenwasser sofort ab, so dass die Sitzflächen schnell wieder genutzt werden können. Laub und Verunreinigungen fallen durch. Auch Modelle mit Gitteroberflächen wurden von vorneherein ausgeschieden, nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass eine umfassende Erneuerung und Modernisierung der Möblierung erfolgen soll und kein bloßer Austausch (Zukünftig keine Kritik: „Das soll neu sein? Da hätten wir ja auch die alten Bänke behalten können!“). Bezüglich der Kosten wurden Modelle im unteren bis mittleren Preisniveau ausgewählt, um die Kosten im Falle zukünftig ggfs. erforderlicher Ersatzbeschaffungen (die dann nicht mehr durch Fördermittel abgedeckt sind) im Rahmen zu halten. Aus rein optischen Gesichtspunkten hätten hier auch Modelle in der Preiskategorie von rund 1.500 € / Sitzbank zur Auswahl gestanden. Diese wurden jedoch aus Gründen der Kostenersparnis ebenfalls von vorne herein ausgeschieden. Die beiden von der Verwaltung als geeignet ausgewählten Modelle sind der          Anlage 1, Seiten 2 und 3, zu entnehmen.

 

Auf der Grundlage des Integrierten Handlungskonzeptes wird derzeit ein Förderantrag ausgearbeitet, der bis Ende diesen Jahres bei der Bezirksregierung Köln eingereicht werden wird. Im Rahmen dieses Förderantrags wird dabei bzgl. der Umsetzung der Maßnahme 0.9 „Erneuerung der Stadtmöblierung“ eine mehrstufige Umsetzung vorgesehen. Für das Jahr 2017 ist dabei geplant, unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger auf der Grundlage der oben erläuterten Vorauswahl die neuen Möblierungselemente (Sitzbänke) auszuwählen. Hierbei plant die Verwaltung jeweils ein bis zwei Exemplare beider im Anhang dargestellten Bänke anzufordern, um in der öffentlichkeitswirksamen Beteiligungsaktion „Probesitzen“ den Bürgern eine Möglichkeit der Mitentscheidung zu geben. Dazu sollen diese beiden Sitzbankmodelle über einen Zeitraum von einigen Wochen auf dem Ferdinand-Schmetz-Platz aufgestellt werden. Auf Postkarten, die dafür gedruckt und im ortsansässigen Einzelhandel sowie während des Wochenmarktes verteilt werden sollen, haben die Bürger die Möglichkeit einen Favoriten auszuwählen. Diese Aktion soll die Akzeptanz für die Erneuerung der Stadtmöblierung im Innenstadtbereich auf Seiten der Bevölkerung steigern.

 

Ergänzend zu den Sitzbänken wurden weitere Elemente ausgewählt, welche die Stadtmöblierung vervollständigen sollen. Hierbei handelt es sich um Mülleimer in Stand- und Hängeversion, Fahrradparker sowie weitere passende Ergänzungen wie Schaukästen oder Baumschutzgitter. Die Erneuerung der Stadtmöblierung soll sodann im Jahr 2018 erfolgen. Dies wird auch so in den o.g. Förderantrag aufgenommen werden.

 

In Anlage 1, Seiten 4 und 5, sind seitens der Verwaltung zwei Vorschläge zusammengestellt worden, in denen neben den neu ausgewählten Sitzbänken und Vorschlägen für weitere, ergänzende Elemente wie Mülleimer o.ä. auch die vorhandene Beleuchtung mit dargestellt wurde. Die Beleuchtungsmasten wurden vor einiger Zeit durch einen Anstrich in der Farbe DB 703 (eisenglimmer) optisch aufgewertet und es wurde darauf geachtet, dass sämtliche neu auszusuchenden Elemente auch in diesem Farbton erhältlich sind.

 

Soweit den Ausführungen der Verwaltung gefolgt wird, wird der Förderantrag bzgl. der Stadtmöblierung in der oben geschilderten Art und Weise ausgearbeitet und nach Erteilung des Förderbescheides die o.g. Bürgerbeteiligung vorbereitet.

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage:

Zusammenstellung Auswahlkriterien und Vorschlagliste

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Anlagen

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