Sitzungsvorlage - V/2014/038-E02
Grunddaten
- Betreff:
-
Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes II/66 "Kohlscheid Zentrum-Langenberg" Hier: Zweite Verlängerung der Frist der Veränderungssperre um 1 Jahr gem. § 17 (2) BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 3 Stadtentwicklung und Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umwelt- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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29.11.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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13.12.2016
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Beschlussvorschlag
1. Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Beschluss, für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes II/66 “Kohlscheid Langenberg-Zentrum“ die als Anlage beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre um ein weiteres Jahr gemäß § 17 (2) BauGB zu verlängern. Die Satzung über die erneute verlängerte Veränderungssperre ist ortsüblich bekannt zu machen.
2. Der Rat beschließt, für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes II/66 “Kohlscheid Langenberg-Zentrum“ die als Anlage beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre um ein weiteres Jahr gemäß § 17 (2) BauGB zu verlängern. Die Satzung über die erneute verlängerte Veränderungssperre ist ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt
Der Umwelt- und Planungsausschuss hat sich in den letzten Jahren sehr intensiv mit dem Ziel der Weiterentwicklung und Umsetzung von städtischen Maßnahmen im Bereich des Kohlscheider Zentrums beschäftigt. In diesem Zusammenhang hat der Umwelt- und Planungsausschuss in seiner Sitzung am 29.11.2012 die Aufstellung des Bebauungsplanes II/66 “Kohlscheid Zentrum-Langenberg“ beschlossen.
Zur Sicherung der Planung des Bebauungsplanes II/66 hat der Rat der Stadt Herzogenrath in seiner Sitzung am 18.02.2014 die Satzung über eine Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes II/66 “Kohlscheid Zentrum-Langenberg“ erlassen. Diese ist mit Bekanntmachung am 21.02.2014 in Kraft und am 20.02.2016 außer Kraft getreten.
Ziel der Veränderungssperre ist, einer Verfestigung oder Ansiedlung von Nutzungen und Strukturen entgegenzuwirken, die der städtebaulichen Entwicklung hier entgegenstehen oder nicht angemessen sind.
Da sich bereits vor Ablauf dieser Veränderungssperre zeigte, dass sich neue Möglichkeiten für die Durchführung einer großzügigen Neuordnung hier ergeben könnten, wurde die Erarbeitung der städtebaulichen Grundidee wieder intensiver betrieben, um hieraus den Bebauungsplan zu entwickeln.
Jedoch hat die Problematik Bergbau wiederum zu Verzögerungen bei der Erarbeitung des Bebauungsplanes geführt. Insbesondere haben die Beschaffung weiterer finanzieller Mittel für die Suche nach dem zweiten Schacht und letztlich auch die Suche selber nicht eingeplante Zeit in Anspruch genommen.
Vor dem Hintergrund dieser besonderen Umstände empfiehlt die Verwaltung, die Veränderungssperre gemäß § 17 (2) BauGB erneut um ein Jahr zu verlängern. Diese Zeit soll genutzt werden, die neuen Erkenntnissen in die städtebaulichen Grundideen des Bebauungsplanes einzuarbeiten.
Den beiden Anlagen sind die Satzung über die um ein weiteres Jahr verlängerte Veränderungssperre und der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre zu entnehmen.
Rechtliche Grundlagen:
BauGB
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,9 MB
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