Sitzungsvorlage - V/2016/281
Grunddaten
- Betreff:
-
Richtlinien zur Förderung der Kultur, Heimat- und Brauchtumspflege und des Sports
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 2.2 Schule, Sport und Kultur
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur
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Entscheidung
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08.11.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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13.12.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur:
Der Ausschusss für Bildung, Sport und Kultur empfiehlt dem Rat, wie folgt zu entscheiden:
„Der Rat der Stadt Herzogenrath beschließt – vorbehaltlich der Zustimmung der Kommunalaufsicht - rückwirkend zum 01.01.2016 die Richtlinien der Stadt Herzogenrath für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur, Heimat- und Brauchtumspflege sowie des Sports.
Gleichzeitig beschließt er die rückwirkende Aufhebung der Richtlinien der Stadt Herzogenrath über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur- und Heimatpflege vom 01.07.2006 sowie der Richtlinien der Stadt Herzogenrath über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sports vom 01.01.2009.“
Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt Herzogenrath:
Der Rat der Stadt Herzogenrath beschließt – vorbehaltlich der Zustimmung der Kommunalaufsicht - rückwirkend zum 01.01.2016 die Richtlinien der Stadt Herzogenrath für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur, Heimat- und Brauchtumspflege sowie des Sports.
Gleichzeitig beschließt er die rückwirkende Aufhebung der Richtlinien der Stadt Herzogenrath über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur- und Heimatpflege vom 01.07.2006 sowie der Richtlinien der Stadt Herzogenrath über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sports vom 01.01.2009.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Kultur- und Heimatpflege sowie des Sports ist im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung mehrfach mit der Unteren und Oberen Kommunalaufsicht besprochen worden. Für das Jahr 2015 wurde die Auszahlung der Mittel in voller Höhe mit der Maßgabe freigegeben, dass die bestehenden Förderrichtlinien vollständig mit dem Ziel einer erheblichen Vereinfachung sowie einer höheren Transparenz überarbeitet werden.
Bemängelt wurde insbesondere das bisherige Verfahren zu Betriebskostenzuschüssen und der Übernahme von Energiekosten mit wechselseitigen Erstattungen / Kostenbeiträgen an bzw. von den Vereinen, in Abhängigkeit davon, ob es sich um eine städtische oder vereinseigene Einrichtung handelt.
Unabhängig davon ist es aus der Sicht der Verwaltung vor dem Hintergrund der Änderung des § 2 b UstG sinnvoll, die Einführung eines Betriebes gewerblicher Art „Hallen-/Sportstätten“ zu prüfen. Hierdurch können sich sowohl bei den laufenden Betriebskosten als auch bei zukünftigen Investitionsmaßnahmen Umsatzsteuervorteile ergeben. Dies bedarf aber einer Umstellung des Verfahrens zu den Benutzungsentgelten der Sportstätten und des Fördersystems insgesamt. Die Verwaltung erarbeitet hierzu derzeit die notwendigen Datengrundlagen. Erkennbar ist, dass eine grundsätzliche Änderung der Richtlinien sehr aufwendig ist und mit den betroffenen übergeordneten Organisationen (Stadtsportverband, Arbeitsgemeinschaft musik- und gesangpflegenden Vereinen) abgestimmt werden muss. Die Einführung des BgA´s kann daher erst zum 01.01.2018 umgesetzt werden.
Die bestehenden Förderrichtlinien wurden daher als Übergangsregelung vorrangig mit dem Ziel überarbeitet, die grundsätzlichen Regelung beizubehalten, aber sowohl für die Vereine als auch für die Verwaltung das Verfahren zu vereinfachen. Die Förderrichtlinien sind in der Anlage 1 zur Beschlussfassung beigefügt. Diese Förderrichtlinie vereint und ersetzt die bisherigen Einzelförderrichtlinien.
Der nachvollziehbaren Forderung der Kommunalaufsicht nach mehr Transparenz und Verwaltungsvereinfachung wurde insoweit berücksichtigt, dass die Betriebskostenabrechnungen zukünftig pauschalisiert ohne Spitzabrechnung erfolgen sollen. Gleichzeitig wurden Regelungen zur Vorlage von Verwendungsnachweisen aufgenommen. Insgesamt werden die Zuschussrichtlinien vereinfacht und der Verwaltungsaufwand deutlich reduziert.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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60,9 kB
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