Sitzungsvorlage - V/2016/340-E01
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 der Stadt Herzogenrath nebst Anhang und Lagebericht
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung
- Beteiligt:
- Fachbereich 6 Finanzen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Herzogenrath
|
Entscheidung
|
|
|
13.12.2016
|
Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt Herzogenrath stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss in der Sitzung vom 06.12.2016 abschließend beraten und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss zum 31.12.2012 in der Fassung vom 18.11.2016 einschließlich der gesetzlich vorgeschriebenen Anlagen gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW fest.
- Der Stadtrat erteilt dem Bürgermeister gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW zu dem festgestellten Jahresabschluss der Stadt Herzogenrath zum 31.12.2012 die Entlastung.
- Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Herzogenrath folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt fasst gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW bezüglich der Behandlung des Jahresfehlbetrages in der Ergebnisrechnung in Höhe von 35.798.114,65 € den Beschluss, diesen wie folgt zu decken:
a) Den Fehlbetrag in Höhe von 11.967.259,64 € durch die Entnahme aus der Ausgleichsrücklage.
b) Den verbleibenden Fehlbetrag in Höhe von 23.830.855,01 € durch die Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der vom Kämmerer am 15.08.2016 aufgestellt und durch den Bürgermeister am 15.08.2016 bestätigte Entwurf des Jahresabschluss zum Bilanzstichtag 31.12.2012 wurde den Rechnungsprüfungsausschuss am 30.08.2016 mit der Vorlage V/2016/234 unmittelbar zur Prüfung zugeleitet und zeitgleich wurden die Ratsmitglieder über den Entwurf unterrichtet. In der Sitzung vom 27.09.2016 wurde mit der Vorlage V/2016/231 der Entwurf durch den Stadtrat zur Kenntnis genommen.
Der Jahresabschluss ist vom Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt.
Gegenstand der Prüfung war nach § 101 GO NRW:
- Ergebnisrechnung
- Finanzrechnung
- Teilrechnungen
- Bilanz
- Anhang
- Lagebericht
- Buchführung
- Inventur und Inventar
- Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern
- Einhaltung der haushaltsrechtlichen gesetzlichen Vorschriften und ergänzenden Bestimmungen
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich gemäß § 101 Abs. 8 GO NRW i. V. m. § 103 Abs. 3 GO NRW zur Durchführung der Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung bedient. Die örtliche Rechnungsprüfung kann sich mit Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses Dritter als Prüfer bedienen. In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 21.11.2013 (V/2013/314) wurde der Beteiligung eines Dritten bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2012 zugestimmt und daraufhin die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) mit der Durchführung der Prüfung beauftragt.
Die GPA NRW hat die Prüfung des Jahresabschluss 2012 in der Zeit von August bis Anfang November 2016 durchgeführt und über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis einen Prüfungsbericht erstellt. Die im Rahmen der Prüfung festgestellten Beanstandungen wurden durch den Bereich Finanzen buchmäßig korrigiert. Insofern weichen die Zahlen des nunmehr festzustellenden Jahresabschlusses von dem am 15.08.2016 eingebrachten Entwurf in einigen Positionen ab.
Die Prüfungsergebnisse wurden im Rechnungsprüfungsausschuss am 06.12.2016 durch GPA NRW vorgestellt.
Das abschließende Ergebnis der GPA NRW zu der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 nebst Lagebericht in der Fassung vom 18.11.2016 führt zu keinen Einwendungen. Nach den bei der Prüfung gewonnen Erkenntnissen vermittelt der Jahresabschluss 2012 unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögen-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Die GPA NRW erteilt einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Der Prüfbericht der GPA NRW vom 06.12.2016 wurde in der Rechnungsprüfungssitzung am 06.12.2016 beraten. Im Anschluss an die Beratungen hat sich der Rechnungsprüfungsausschuss dem Prüfbericht und dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk als Ergebnis der Prüfung nach § 101 Abs. 4 und 7 GO NRW angeschlossen.
Der Prüfbericht liegt den Fraktionen vor und der unterzeichnete Bestätigungsvermerk ist als Anlage 1 beigefügt.
Vor Abgabe des Prüfungsberichtes durch den Rechnungsprüfungsausschuss an den Rat ist dem Bürgermeister Gelegenheit zur Stellungnahme zum Prüfungsergebnis gemäß § 101 Abs. 2 GO NRW zu geben. Herr Bürgermeister von den Driesch hat hiervon keinen Gebrauch gemacht.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Herzogenrath folgenden Beschluss:
- Den Jahresabschluss zum 31.12.2012 in der Fassung vom 18.11.2016 einschließlich der gesetzlich vorgeschriebenen Anlagen gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW festzustellen (Anlage 2 u. 3).
- Dem Bürgermeister die Entlastung gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW zu erteilen.
Dem Jahresabschluss wird nach § 117 Abs. 1 Satz 3 GO NRW der Beteiligungsbericht 2012 (Anlage 3) beigefügt, da voraussichtlich kein Gesamtabschluss nach § 116 GO NRW aufzustellen ist.
Nach § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW entscheidet der Rat gleichzeitig mit dem Jahresabschluss über die Behandlung des Fehlbetrages.
Der Bürgermeister und der Kämmerer empfehlen dem Stadtrat für den Jahresabschluss 2012 den Jahresfehlbetrag der Ergebnisrechnung 2012 in Höhe von 35.798.114,65 € durch die Entnahme aus der Ausgleichsrücklage mit 11.967.259,64 € und aus der Allgemeinen Rücklage mit 23.830.855,01 € zu decken.
Die Ausgleichsrücklage würde damit vollständig bis auf 1 € ausgekehrt und die Allgemeine Rücklage noch einen Bestand von 150.168.081,71 € ausweisen.
Des Weiteren ist nach § 96 Abs. 2 GO NRW der vom Rat festgestellte Jahresabschluss der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen und der Jahresabschluss ist öffentlich bekannt zu machen und danach bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zu Einsichtnahme verfügbar zu halten.
Rechtliche Grundlagen:
§§ 96, 101, 103, 117 GO NRW
§§ 37 - 48 GemHVO
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
572,4 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
1,8 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
910,9 kB
|
