Sitzungsvorlage - V/2016/311
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwasserbeseitigung, hier: Neufassung der Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse und die Gebührenbedarfsberechnungen 2017 für die Abwassergebühren und die Kleinkläranlagen.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 6.1 Finanzen und Steuern
- Beteiligt:
- Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung; Fachbereich 6 Finanzen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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22.11.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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13.12.2016
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Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Herzogenrath, die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Stadt Herzogenrath zu beschließen und die als Anlagen beigefügten Gebührenbedarfsberechnungen 2017 für die Abwassergebühren und Kleinkläranlagen zur Kenntnis zu nehmen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Neufassung Abwassergebührensatzung:
Am 16.07.2016 ist das neue Landeswassergesetz NRW in Kraft getreten. Vor diesem Hintergrund wurde eine neue Mustersatzung für die Erhebung von Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse durch den Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen herausgegeben. Diese Mustersatzung ist in Abstimmung mit dem Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein- Westfalen und der Kommunal Agentur NRW erarbeitet worden. Aufgrund der zahlreichen rechtlichen Änderungen ist eine Neufassung der Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Stadt Herzogenrath notwendig. Die Neufassung der Satzung zur Erhebung von Abwassergebühren und Kostenersatz von Grundstücksanschlüsse ist als Anlage 1 und die dazugehörige Synopse als Anlage 1a dieser Vorlage beigefügt.
Gebührenentwicklung:
Der Rat der Stadt Herzogenrath hatte zuletzt in seiner Sitzung vom 15.12.2015 den VII. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Kostenersatz für die Grundstücksanschlüsse vom 16.12.2008 beschlossen. Dabei wurden die Gebührensätze für Schmutzwasser auf 3,91 Euro pro Kubikmeter und für Niederschlagswasser auf 0,98 Euro pro Quadratmeter bebauter und /oder befestigter Fläche festgesetzt.
Die Gebühr für die Kleinkläranlagen wurde auf 29,99 Euro pro Kubikmeter abgefahrenen Klärschlamm beschlossen.
Gemäß § 6 Abs. 1 KAG NRW ist bei kostenrechnenden Einrichtungen eine Kostendeckung zu erzielen.
Daher ist für 2017 eine Gebührenanpassung im Bereich der Schmutzwassergebühr auf
3,81 Euro
(10 Cent Senkung im Vergleich zum Vorjahr) pro Kubikmeter Abwasser vorgesehen.
Die Niederschlagswassergebühr steigt dagegen um 1 Cent im Vergleich zum Vorjahr, auf
0,99 Euro
je Quadratmeter bebauter bzw. überbauter und / oder befestigter Fläche an. Die detaillierte Gebührenbedarfsberechnung für die getrennte Gebühr ist als Anlage 2 und der direkte Jahresvergleich der Kosten- und Erlösentwicklung im Gebührenhaushalt Abwasser 2016 / 2017 als Anlage 3 dieser Vorlage beigefügt.
Der Gebührensatz für die Kleinkläranlagen bleibt unverändert auf Vorjahresniveau. Anlage 4 stellt die Gebührenbedarfsberechnung für die Kleinkläranlagen 2017 dar.
Auf die wesentlichen Veränderungen sowie Ursachen für die Gebührenanpassungen wird nachfolgend eingegangen:
Ansatzfähige Kosten:
Personalkosten Tiefbauabteilung
Die Personalkosten im Bereich der Abwasserunterhaltung (konsumtiv) sinken im Vergleich zur Kalkulation 2016 um ca. 31.000 Euro. Die geringeren Kosten ergeben sich aus den geringeren Arbeitsstundenumfängen für die Abwasserunterhaltung.
Leistungsverrechnung Querschnittsämter
Die Leistungsverrechnungen im Bereich der Querschnittsämter sinken ebenfalls in 2017. Aufgrund eines Stellenwechsels und Anpassung der Arbeitsanteile im Bereich Finanzen und Steuern sinken die Personalkosten um ca. 16.000 Euro.
Instandhaltung Entwässerungsanlagen
Die Kosten für die Instandhaltung der Entwässerungsanlagen steigen in 2017 um moderate 10.000 Euro an.
Einstellung von Unterdeckungen im Rahmen des Gebührenausgleichs
Im Sinne des § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG NRW sollen im Rahmen der Nachkalkulation festgestellte Kostenüberdeckungen und Kostenunterdeckungen innerhalb von vier Jahren ausgeglichen werden. Bei der Nachkalkulation 2014 wurde eine Kostenunterdeckung in Höhe von 154.120,98 Euro ermittelt. Die Differenz zwischen SOLL- und IST-Ergebnis resultiert aus geringeren Einleitungsmengen und damit verbundenen geringeren Gebührenerlösen. Wie bereits in den Vorjahren ist zum einen der bewusstere Umgang mit der Ressource Frischwasser, als auch die im Nachhinein höheren Abzugsmengen bei einigen Frischwasserverbrauchern Ursache für die geringeren Einleitungsmengen.
Die Unterdeckung von 154.120,98 Euro soll in voller Höhe in die Gebührenkalkulation 2017 eingestellt werden.
Kalkulatorische Abschreibung und Verzinsung
Im Rahmen der Fortschreibung des Anlagevermögens und der sich ergebenden Steigerung des Baupreisindizes für Ortskanäle, steigt die kalkulatorische Abschreibung in 2017 um 89.100 Euro an. Die kalkulatorische Verzinsung erhöht sich aufgrund der Wertfortschreibung und des zu berücksichtigenden Abzugskapitals um 32.000 Euro. Der kalkulatorische Zinssatz bleibt in 2017 unverändert bei 5 %.
Beitrag an der Wasserverband Eifel-Rur
Der Beitrag an den Wasserverband Eifel-Rur sinkt in 2017 um 15.800 Euro. Der niedrigere Beitrag resultiert u.a. aus gesunkenen Kosten im Bereich der Sonderbauwerke Herbach, Worm und Steinbusch sowie den Kläranlagen Steinbusch und Horbach.
Abwasserabgabe für Vorjahre
Für die Gebührenkalkulation 2017 ist mit einer Abwasserabgabenzahlung in Höhe von 78.200 Euro zu rechnen. Im Vergleich zum Vorjahr sinken somit die Kosten für die Abwasserabgaben um 33.100 Euro. Grund ist eine noch nicht erfolgte Novellierung des Abwasserabgabengesetzes, die eine Versagung der Befreiung eines Niederschlagswassernetzes zur Folge hätte. Desweiteren wird davon ausgegangen, dass die übrigen Schmutzwassernetze die technischen Anforderungen erfüllen und alle Grenzwerte eingehalten werden.
Stadt Übach-Palenberg
Gemäß öffentlich-rechtlicher Vereinbarung zwischen der Stadt Übach-Palenberg und der Stadt Herzogenrath wird jährlich, für die Einleitung von Abwässern aus dem Ortsteil Merkstein in die Kläranlage Frelenberg, ein Benutzungsentgelt auf Basis der aktuellen Gebührensätze der Stadt Übach-Palenberg für Schmutz- und Niederschlagswasser gezahlt. Aufgrund des Wegfalls eines Großverbrauchers im Ortsteil Merkstein, werden in 2017 geringere Schmutzwassermengen in die Kläranlage Frelenberg eingeleitet. Dadurch reduziert sich das zu zahlende Entgelt an die Stadt Übach-Palenberg. Im Vergleich zum Kalkulationsansatz 2016 sinken die Kosten für das Benutzungsentgelt an die Stadt Übach-Palenberg in 2017 um 93.000 Euro.
Sonstiges
Insgesamt sinken die zu berücksichtigenden Gesamtkosten für den Gebührenhaushalt Abwasser im Vergleich zu 2016 um 239.100 Euro oder 1,97 %.
Kleinkläranlagen
Die Gebühr für den Kubikmeter abgefahrenen Klärschlamm bleibt konstant auf Vorjahresniveau und beträgt 29,99 Euro.
Erlöse:
Benutzungsentgelte
Das Entgelt der Stadt Kerkrade und des Wasserverbands Limburg sinkt aufgrund der Anpassung des Gebührensatzes für Schmutz- und Niederschlagswasser um 8.800 Euro.
Das Benutzungsentgelt der Stadt Würselen für die Einleitung von Abwässern in die Kläranlage Steinbusch sinkt ebenfalls aufgrund der Gebührenanpassung um 2.000 Euro.
Städtischer Anteil an der Straßenentwässerung
Der Kostenanteil für die öffentliche Straßenentwässerung der Stadt Herzogenrath steigt in 2017 um 14.300 Euro an. Grund ist auch hier die Anpassung der Niederschlagswassergebühr um 1 Cent auf 0,99 Euro. Die zugrunde gelegte Gesamtfläche für die Straßenentwässerung bleibt konstant bei 1.432.998 qm.
Entnahme Sonderposten
Die Entnahme aus dem Sonderposten Abwasserbeseitigung in Höhe von 2.300 Euro wird zum Ausgleich der Kalkulation benötigt. Die Entnahme erfolgt aus dem Restbestand des Sonderpostens.
Kanalbenutzungsgebühren
Die Berechnung der Kanalbenutzungsgebühren basiert seit 2013 wieder auf den von enwor – energie und wasser vor ort GmbH- abgelesenen und übermittelten Frischwasserdaten aller drei Stadtteile (Kohlscheid, Herzogenrath und Merkstein). Auf Basis dieser Datenbestände erfolgt die Jahresveranlagung für den folgenden Kalkulationszeitraum. Zum Zeitpunkt der Kalkulation werden die bereits ermittelten Abzugsmengen für Frischwasser, wie zum Beispiel bei landwirtschaftlichen Betrieben, Großverbrauchern oder auch Grundstückseigentümern, aus der abgelesenen und übermittelten Frischwassermenge heraus gerechnet. Für 2017 ist wiederum mit einem leichten Rückgang der Schmutzwassermengen zu rechnen. Im Vergleich zu 2016 reduziert sich der Ansatz für die Kanalbenutzungsgebühren um insgesamt 250.900 Euro.
Aufgrund der Kostenreduzierung im Gebührenhaushalt Abwasser kann jedoch für 2017, anstelle einer Gebührenerhöhung, eine Gebührensenkung erzielt werden.
Rechtliche Grundlagen:
GO NRW, KAG NRW, LWG NRW
Gemäß § 6 Abs. 1 KAG ist bei kostenrechnenden Einrichtungen ein Kostendeckung zu erzielen.
Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP
Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:
Die Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse wurde an die neugefassten Gesetze entsprechend der Mustersatzung angepasst.
Die Kalkulation der Abwassergebühren und der Gebühr für die Abfuhr und Behandlung von Klärschlamm der Kleinkläranlagen wurde hinsichtlich ihrer Ansätze geprüft. Die Kalkulationsansätze 2017 wurden hinreichend nachgewiesen. Die angesetzte Unterdeckung gem. § 6 Abs. 2 KAG NRW für die Abwassergebühren aus dem Jahr 2014 wurde im Rahmen einer Prüfung der Nachkalkulation kontrolliert. Um eine Kostendeckung im Jahr 2017 zu erreichen, kann die Schmutzwassergebühr um 0,10 € auf 3,81 € gesenkt werden, die Niederschlagswassergebühr muss aber geringfügig um 0,01 € erhöht werden. Die Gebühr für die Abfuhr und Behandlung von Klärschlamm der Kläranlagen kann stabil auf 29,99 €/cbm gehalten werden.
Gegen die vorgelegte Abwassergebührenkalkulation und die Kalkulation der Kleinkläranlagengebühr sowie den Erlass der neuen Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse bestehen seitens der Beratung und Örtlichen Rechnungsprüfung keine Bedenken.
Anlage/n:
Anlage 1 Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Kostenersatz von Grundstücksanschlüsse vom…..
Anlage 1a Synopse
Anlage 2 Gebührenbedarfsberechnung 2017
Anlage 3 Jahresvergleich Abwassergebühren 2016 / 2017
Anlage 4 Gebührenbedarfsberechnung für die Kleinkläranlagen
