Sitzungsvorlage - V/2016/309-E02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat trifft folgende Entscheidungen:

 

  1. Beschlüsse zur Gründung der Stadtentwicklungsverwaltungsgesellschaft mbH Herzogenrath

 

  1. Die Stadt Herzogenrath gründet auf der Grundlage des beigefügten Gesellschaftsvertrages (Anlage 1) die Stadtentwicklungsverwaltungsgesellschaft mbH Herzogenrath, deren einziger Geschäftsanteil von der Stadt Herzogenrath gehalten wird.

 

  1.                Er beschließt, folgende Vertreter / Stellvertreter der Fraktionen in die Gesellschafterversammlung ohne Stimmrecht zu entsenden:

 

FraktionVertreterStellvertreter

SPDGerhard NeitzkeWolfgang Goebbels

CDUDieter GronowskiWerner Spiertz

B 90/GrüneDr. Bernd FaselVolker Moschel

FDPToni AmeisUte Ameis

Die LinkeThomas DautzenbergBjörn Bock

PiratenKai Herbert BaumannStefan Michael Kuklik

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Entwurf des Finanzplanes 2017 die notwendigen Mittel in Höhe von 25.000 € zur Leistung des Stammkapitals einzuplanen und als Voraussetzung für die Gründung einzulegen.

 

  1.                Der Rat der Stadt Herzogenrath bestellt Herrn Ersten Beigeordneten Hubert Philippengracht zum Geschäftsführer.

 

 

 

 

 

 

 

 

  1.                Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Schritte zur Gründung der Gesellschaft durchzuführen. Soweit sich im weiteren Gründungsprozess die Notwendigkeit der Änderung oder Ergänzung des Gesellschaftsvertrages ergibt, wird sie ermächtigt, diese zu berücksichtigen, soweit es sich nicht um wesentliche Änderungen handelt.

 

  1. Beschlüsse zur Gründung der Stadtentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG Herzogenrath

 

  1. Die Stadt Herzogenrath gründet auf der Grundlage des beigefügten Gesellschaftsvertrages (Anlage 2) die Stadtentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG Herzogenrath (SEH GmbH & Co. KG), deren persönlich haftende Gesellschafterin die Stadtentwicklungsverwaltungsgesellschaft mbH Herzogenrath und deren Kommanditistin die Stadt Herzogenrath ist.

 

  1.                Die Stadt Herzogenrath entsendet die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses als Mitglieder in die Gesellschafterversammlung der Stadtentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG Herzogenrath. Bei einer Änderung der Besetzung des Haupt- und Finanzausschusses stimmt der Stadtrat bereits jetzt einer Änderung der Besetzung der Gesellschafterversammlung zu.

 

Als Vertreter der Mitglieder in der Gesellschafterversammlung entsendet der Stadtrat:

 

SPD………………………

SPD………………………

SPD………………………

SPD………………………

SPD………………………

SPD………………………

SPD………………………

SPD………………………

CDU………………………

CDU………………………

CDU………………………

CDU………………………

CDU………………………

CDU………………………

CDU………………………

B 90/Die Grünen………………………

B 90/Die Grünen………………………

Linke………………………

FDP………………………

Piraten………………………

 

  1.                Der Rat der Stadt Herzogenrath bestellt Herrn Ersten Beigeordneten Hubert Philippengracht zum Geschäftsführer.

 

  1.                Der Stadtrat stimmt der Gewährung einer modifizierten Ausfallbürgschaft in Höhe von 3 Mio. € an die Stadtentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG Herzogenrath (SEH GmbH & Co. KG) zu (siehe Anlage 3).

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Entwurf des Finanzplanes 2017 die notwendigen Mittel in Höhe von 25.000 € zur Leistung des Stammkapitals einzuplanen und als Voraussetzung für die Gründung einzulegen.

 

  1.                Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Schritte zur Gründung der Gesellschaft durchzuführen. Soweit sich im weiteren Gründungsprozess die Notwendigkeit der Änderung oder Ergänzung des Gesellschaftsvertrages ergn, wird sie ermächtigt, diese zu berücksichtigen, soweit es sich nicht um wesentliche Änderungen handelt.
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Finanz. Auswirkung

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Nach den Beratungen in den Sitzungen des Wirtschaftsausschusses am 17.11.2016 und des Haupt- und Finanzausschusses am 22.11.2016 sowie weiteren Abstimmungen mit der Kommunalaufsicht, dem Notar und dem Wirtschaftsprüfer wurden die Gesellschaftsverträge inhaltlich in geringem Umfange angepasst. Die Änderungen sind in Fettdruck dargestellt. Die geänderten Verträge sind in der Anlagen 1 und 2 nochmals beigefügt. Ebenfalls ist der Entwurf der Bürgschaftsurkunde beigefügt (Anlage 3).

In beiden Gesellschaftsverträgen wurde aufgenommen, dass die Gesellschafterversammlung mindestens zweimal jährlich tagt.

In § 6 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages der Stadtentwicklungsverwaltungsgesellschaft mbH wurde aufgenommen, dass mindestens zwei nicht stimmberechtigte Mitglieder der Gesellschafterversammlung anwesend sein müssen, damit diese beschlussfähig ist.

In § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der SEH GmbH & Co. KG wurde aufgenommen, dass die Vertreter der Mitglieder in der Gesellschafterversammlung durch den Stadtrat namentlich zu entsenden sind. Dies liegt darin begründet, dass die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses keine persönlichen Vertreter/innen haben. Die stellvertretenden Mitglieder sind in der Ratssitzung durch die Fraktionen zu benennen.

Zu den weiteren Fragen im Haupt- und Finanzausschuss wird wie folgt Stellung genommen:

  1. Nach § 27 a Baugesetzbuch kann die Stadt ihr Vorkaufsrecht zugunsten eines Dritten ausüben, wenn der Dritte zu der mit der Ausübung des Vorkaufsrechts bezweckten Verwendung des Grundstückes innerhalb angemessener Frist in der Lage ist und sich hierzu verpflichtet. Darüber hinaus besteht ein solches Recht ebenfalls zugunsten eines öffentlichen Erschließungsträgers.

 

  1. Ob die Gründung der Gesellschaft Auswirkungen auf die Anforderungen zur Aufstellung und Prüfung des Gesamtabschlusses haben, kann derzeit noch nicht beurteilt werden. Dies ist davon abhängig, ob die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage auf die Finanzlage des Konzerns Stadt von Bedeutung sind.

 

  1. Die Einlage von Grundstücken hat keine Auswirkungen auf das Eigenkapital. Die Grundstücke sind derzeit als Sachanlage auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen. Mit der Einlage sind sie als Finanzanlage auszuweisen.

 

  1. Die Auswirkungen der Änderung des Umsatzsteuergesetzes (§ 2 b UStG) müssen für die Stadt insgesamt noch detailliert geprüft werden.

 

  1. Ein erster Entwurf einer Geschäftsordnung ist zur Kenntnisnahme beigefügt (Anlage 4). Diese wird der Gesellschafterversammlung zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.

 

  1. In der Anlage 5 sind die Stellungnahmen (mails) der Kommunalaufsicht zusammengefaßt zur Kenntnisnahme beigefügt.

 

  1. In den Anlagen 6 und 7 sind die Stellungnahmen des Personalrates und der Gleichstellungsstelle ebenfalls beigefügt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die beiden Gesellschaften zu gründen.

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

 

Anlage 1 Gesellschaftsvertrag Stadtentwicklungsverwaltungsgesellschaft mbH Herzogenrath

Anlage 2 Gesellschaftsvertrag Stadtentwicklungsgesellschaft Herzogenrath mbH & Co. KG

Anlage 3 rgschaftsurkunde

Anlage 4 Geschäftsordnung für den Geschäftsführer

Anlage 5 Mails der Kommunalaufsicht

Anlage 6 Stellungnahme des Personalrates

Anlage 7 Stellungnahme der Gleichstellungsstelle

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Anlagen

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