Sitzungsvorlage - V/2016/356

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Herzogenrath beschließt, der Votemanager-Anwender-Gemeinschaft e. V. beizutreten.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die regio iT GmbH ist seit Januar 2016 alleiniger Gesellschafter der Berninger Software GmbH. Die vormalige Berninger Software GmbH wird als neue Gesellschaft „vote iT GmbH“ und Tochterunternehmen der regio iT fortgeführt. Fortgeführt werden nun auch die beiden Wahllösungen „votemanager“ der regio iT und „PC-Wahl“, welches die vormalige Berninger Software GmbH in die neue Verbindung einbringt.

 

Beide Verfahren werden von zahlreichen Kommunen eingesetzt. Die Stadt Herzogenrath hat das Verfahren „votemanager“ zur Organisation, Vorbereitung und Durchführung von Wahlen im Einsatz.

 

Mit dem Zusammenschluss der beiden Partner mit ihren Wahl-Verfahren werden die Kompetenzen im Bereich der Wahlsoftware am regio iT-Standort Gütersloh gebündelt. Den Anwendern möchte das neue Unternehmen perspektivisch einen Mehrwert durch einen wachsenden Funktionsumfang ihrer IT-Lösung bieten.

 

Am 08.06.2016 wurde für die Nutzer der Wahlsoftware „votemanager“ eine Anwendergemeinschaft  in Form eines eingetragenen Vereins gebildet. Zweck des Vereins „Votemanager-Anwender-Gemeinschaft e.V.“ ist es, die Interessen seiner Mitglieder als Anwender des Wahlverfahrens zu fördern, zu bündeln und gegenüber der vote iT GmbH zu vertreten. Ziel ist es, die Konzeption des „votemanager“ für die Durchführung sämtlicher Wahlen zu begleiten und die weitere Entwicklung unter Berücksichtigung der besonderen Interessen der Mitglieder als Anwender zu unterstützen und zu fördern.

 

Der Verein soll seine Ziele erreichen durch

  • Vorschläge zu Verbesserung und Fortentwicklung des „votemanager“
  • die Entsendung der Vorsitzenden/ des Vorsitzenden in die Gesellschafterversammlung der vote iT GmbH
  • die Durchführung von Informationsveranstaltungen und Fachsymposien für die Anwender des „votemanager“ und
  • eine unterstützende Beratung der vote iT GmbH zu wahlrechtlichen Fragen.

 

Weiterhin wird jährlich eine Mitgliederversammlung stattfinden, in der die Mitglieder auch persönlich die Möglichkeit haben, Ideen und Anregungen für die Weiterentwicklung der Software „votemanager“ einzubringen.

 

Ein Mitgliedsbeitrag wird nach Beschluss der Mitgliederversammlung nicht erhoben.

 

Am Gründungstag sind 22 Behörden, die die Software „votemanager“ bereits nutzen, beigetreten.

 

Der Antrag auf Vereinsmitgliedschaft und die Vereinssatzung sind der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

 

 

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

3. Korruptionsbekämpfungsgesetz:

 

Anfrage gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz:

(bei Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen über 25.000 € netto oder Vergabe von Bauleistungen über 50.000 € netto)

 

 

ja

 

nein

 

(unterhalb der Wertgrenzen und nach pflichtgemäßen Ermessen)

 

 

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

 

 

 

Anlage/n:

 

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Anlagen

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