Sitzungsvorlage - V/2015/067-E15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1.Der Stadtrat beschließt das Integrierte Handlungskonzept „Herzogenrath-Mitte“.

 

2.Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, den auf Grundlage der Maßnahmen des Integrierten Handlungskonzeptes erstellten Mantelförderantrag für den Förderzeitraum 2017 bis 2021 sowie den Einzelförderantrag für das Jahr 2017 bei der Bezirksregierung Köln einzureichen.

 

3.Die notwendigen finanziellen Mittel werden bei der Haushaltsplanung ab 2017 eingeplant.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Sofern die noch einzureichenden Förderanträge positiv beschieden werden, verbleibt bei der Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes bei den förderfähigen Maßnahmen ein kommunaler Eigenanteil in Höhe von derzeit 30 %.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In den letzten Jahren war Herzogenrath tiefgreifenden strukturellen Veränderungen ausgesetzt, die unter anderem brach liegende Flächen, zunehmende Gebäudeleerstände und eine in die Jahre gekommene Gestaltung öffentlicher Räume sowie der Bausubstanz in der Innenstadt zur Folge haben. Aus diesem Grund hat die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Büro BKR aus Aachen für das Zentrum und die nördlich anschließenden Gewerbeflächen in Herzogenrath-Mitte ein Integriertes Handlungskonzept (IHK) erstellt, das die städtebaulichen Ziele und Planungen für eine nachhaltige Belebung vorgibt. In der Sitzung des Stadtrates am 15.12.2015 wurde daher ein entsprechender Gebietsbeschluss für das Plangebiet gefasst (vgl. Drucksachen-Nr. V/2015/067-E04).

 

Für die Beantragung von Zuwendungen aus der Städtebauförderung zur Umsetzung der Ziele ist das Integrierte Handlungskonzept (IHK) eine verpflichtende Grundlage. Gleichzeitig bildet es einen Fahrplan für die schrittweise Umsetzung öffentlicher und privater Maßnahmen. Nach politischer Beschlussfassung soll das IHK als Grundlage für die weitere Entwicklung und Gestaltung des Plangebietes insbesondere im Hinblick auf die Attraktivitätssteigerung und Stärkung des Einzelhandels-, Arbeits- und Wohnstandortes dienen und somit auch unabhängig von Fördermitteln als Leitfaden für die städtebauliche Entwicklung der nächsten 10 bis 15 Jahre zugrunde gelegt werden.

 

Das vorliegende Integrierte Handlungskonzept orientiert sich am für Planerinnen und Planer herausgegebenen Leitfaden des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, wonach es sich um „ein strategisches Planungs- und Steuerungsinstrument der Stadtentwicklung“ handelt. Zur Umsetzung des städtebaulichen Leitbildes „Einkaufen – Arbeiten – Wohnen – Erholen im Zentrum der kurzen Wege“ werden für das Plangebiet dabei folgende Hauptzielsetzungen formuliert:

 

  • Belebung der Innenstadt
  • Steigerung der Attraktivität und Aufenthaltsqualität
  • Stärkung des Einzelhandels
  • Schaffung einer attraktiven Eingangssituation zum nördlich an den Innenstadtbereich angrenzenden gewerblichen Areal
  • Arrondierung und Revitalisierung vorhandener Gewerbeflächen
  • Ausbau, Stärkung und Gestaltung der verbindenden Wegebeziehungen

 

Der textliche Teil des Integrierten Handlungskonzeptes gliedert sich in mehrere Abschnitte. Auf der Grundlage einer umfassenden Bestandsaufnahme des Plangebietes sowie der Wirtschafts- und Sozialstruktur mit einer Stärken-Schwächen-Analyse (vgl. Kap. 4) wurden das o.g. Leitbild der kurzen Wege entwickelt (vgl. Kap. 5) und aus diesem Handlungsfelder und Entwicklungsbereiche (vgl. Kap. 6) abgeleitet. Aufbauend auf die vorgenannten Arbeitsschritte wurden Maßnahmen für die Innenstadt abgeleitet und ausgearbeitet.

In Kapitel 7 „Maßnahmenkatalog“ des Handlungskonzeptes werden alle Maßnahmen in einzelnen Steckbriefen aufgeführt und wie folgt gegliedert:

 

VVorbereitende Maßnahmen (Kap. 7.1)

0Räumlich übergreifende Maßnahmen (Kap. 7.2)

1Entwicklungsbereich 1 „Einzelhandel und Wohnen“ (Kap. 7.3)

2Entwicklungsbereich 2 „Altstadt“ (Kap. 7.4)

3Entwicklungsbereich 3 „Wohnen“ (Kap. 7.5)

4Entwicklungsbereich 4 „Gewerbe“ (Kap. 7.6)

5Entwicklungsbereich 5 „Grünvernetzung“ (Kap. 7.7)

 

Als flankierende Maßnahme außerhalb des Plangebietes wird zudem die Sanierung des Hallenbades Bergerstraße in den Maßnahmenkatalog aufgenommen (Kap. 7.8).

 

Jeder Steckbrief enthält für die jeweilige Maßnahme neben einer Kostenangabe eine Beschreibung sowie Informationen u.a. zum anvisierten Umsetzungszeitraum, zur Priorität und zu den Beteiligten (z.B. Privatinvestor). In der Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses am 01.09.2016 wurde die weitgehend fertige Fassung des Integrierten Handlungskonzeptes bereits zur Beratung vorgelegt (siehe Drucksachen-Nr. V/2015/067-E12). Ergänzungen, die sich aus dem Ortstermin mit den Vertretern des zuständigen Ministeriums und der Bezirksregierung Köln ergaben, wie z.B. die Sanierung des Hallenbades und der Burgmauer sowie das Modernisierungsprogramm, wurden in der Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses am 29.11.2016 in einem Sachstandsbericht vorgestellt (siehe Drucksachen-Nr. V/2015/067-E13).

 

Die Förderanträge für die jeweiligen Programmjahre leiten sich aus den einzelnen Steckbriefen ab. Der Mantelförderantrag enthält sämtliche förderfähigen Maßnahmen für die Umsetzungsjahre 2017 bis einschließlich 2021. Die anfallenden Kosten, aufgegliedert in Kostengruppen und die einzelnen Projektjahre, sind in der Kosten- und Finanzierungsübersicht als Anlage des Förderantrages beigefügt. Vorbehaltlich eines ausstehenden Angebotes für eine vorbereitende Untersuchung für das Modernisierungsprogramm belaufen sich die zuwendungsfähigen Ausgaben für die Programmjahre 2017 -2021 auf rd. 7,60 Mio. €.

 

Der Detailantrag für das Jahr 2017 enthält sämtliche förderfähigen Maßnahmen für dieses Jahr, einschließlich der bereits durchgeführten, refinanzierbaren Maßnahmen wie z.B. Parkraumkonzept, Beleuchtungskonzept und Gestaltungshandbuch. Vorbehaltlich des o.g. ausstehenden Angebotes für eine vorbereitende Untersuchung für das Modernisierungsprogramm belaufen sich die zuwendungsfähigen Ausgaben für die Programmjahre 2017 auf rd. 2,61 Mio. €.

 

Nach Beschlussfassung des Integrierten Handlungskonzeptes und der entsprechenden Förderanträge durch den Rat ist die Einreichung im Dezember 2016 bei der Bezirksregierung vorgesehen.

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung, notwendige Ergänzungen und Anpassungen vorzunehmen, die im Rahmen der finalen redaktionellen Bearbeitung zwischen Ratsbeschluss und Abgabe des Integrierten Handlungskonzeptes bis zum Jahresende ggf. noch erforderlich werden.

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlagen:

 

Das Integrierte Handlungskonzept einschließlich des Maßnahmenplans sowie der Mantelförderantrag für die Programmjahre 2017 bis 2021 und der Detailantrag für das Programmjahr 2017 werden den Fraktionen rechtzeitig zu den Fraktionssitzungen zur Verfügung gestellt. Der herkömmliche Druck als Anhang der Sitzungsvorlage entfällt aufgrund des großen Umfangs der Unterlagen.

 

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Anlagen

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