Sitzungsvorlage - V/2012/231-E09

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Herzogenrath beschließt

1.die Abwägung der im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen gemäß beigefügtem Abwägungsvorschlag (Anlage 1)

2.die Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen               gemäß beigefügtem Abwägungsvorschlag (Anlage 2) und

3.der Abwägung der im Rahmen der erneuten (verkürzten und beschränkten) öffentlichen               Auslegung eingegangenen Stellungnahmen (Anlage 3) und

4.den Bebauungsplan II/58 "Erweiterung Finkenstraße" gemäß § 10 Abs.1 BauGB als Satzung (Anlage 4)

5.die Zusammenfassende Erklärung gem. § 10 Abs. 4 BauGB (Anlage 5)

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten werden vom Entwicklungsträger übernommen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Aufgrund des Antrages der Marienanger GbR vom 31.05.2012, einen Bebauungsplan zur Erweiterung des Wohngebietes Finkenstraße aufzustellen, hat der Umwelt- und Planungsausschuss in seiner Sitzung am 08.04.2014 die Aufstellung des Bebauungsplanes II/58 "Erweiterung Finkenstraße" beschlossen. Das Plangebiet befindet sich im äußersten Westen des Ortsteils Kohlscheid, zwischen der Bankerfeldstraße im Süden, der rückwärtigen Bebauung der Straße ‚Am Marienanger‘ im Osten und der Amstelbachstraße (L 259) im Norden. Im Westen grenzt der Geltungsbereich an das Banker Feld an, das der landwirtschaftlichen Nutzung dient.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes II/58 wird das Ziel verfolgt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung des Wohngebietes ‚Finkenstraße‘ zu schaffen und somit zur Deckung des in Kohlscheid nach wie vor großen Bedarfs an Wohnraum beizutragen.

 

In seiner Sitzung am 28.08.2014 hat der Umwelt- und Planungsausschuss den vorgelegten städtebaulichen Vorentwurf und die Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens und einer Bürgerversammlung beschlossen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am 08.12.2014 um Stellungnahme gebeten; am 03.12.2014 wurde die Bürgerversammlung zur Vorstellung des städtebaulichen Vorentwurfes durchgeführt.

 

Aufgrund zahlreicher Anregungen und Bedenken, die in diesem frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangen sind, wurde die städtebauliche Planung in verschiedenen Punkten überarbeitet. Wesentliche Änderung stellte der Verzicht des Anschlusses der verlängerten Finkenstraße an die Amstelbachstraße (L 259) dar. Der überarbeitete städtebauliche Entwurf wurde dem Umwelt- und Planungsausschuss am 05.05.2015 vorgestellt, der ihn nach Beratung wie vorgelegt beschloss und darüber hinaus die Verwaltung mit der Durchführung einer erneuten Bürgerversammlung beauftragte.

Die erneute Bürgerversammlung, in der der überarbeitete städtebauliche Entwurf vorgestellt wurde, wurde am 16.06.2015 durchgeführt.

 

Alle im frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wurden von der Verwaltung mit einem Abwägungsvorschlag versehen und dem Umwelt- und Planungsausschuss in seiner Sitzung am 29.09.2015 zur Beratung vorgelegt. Der Abwägungsvorschlag wurde einstimmig beschlossen (Anlage 1). Die Durchführung der öffentlichen Auslegung wurde unter dem Vorbehalt, dass Straßen.NRW endgültig die Anbindung der verlängerten Finkenstraße an die L 259 untersagt, ebenfalls einstimmig beschlossen. Mit Schreiben vom 05.10.2015 hat Straßen.NRW auf die Anfrage der Verwaltung geantwortet. Die Stellungnahme und entsprechende Abwägung sind Nr. 2.2 des Abwägungsvorschlages zu entnehmen.

 

Der Satzungsentwurf hat mit allen erforderlichen Unterlagen in der Zeit vom 13.10.2015 bis 13.11.2015 öffentlich ausgelegen. Die von Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und von der Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen sind zusammengefasst und mit einer Abwägung versehen (Anlage 2).

 

Aufgrund verschiedener geringfügiger Änderungen, die sich nach der öffentlichen Auslegung ergeben haben, hat der Umwelt- und Planungsausschuss in seiner Sitzung am 24.05.2016 die Durchführung einer erneuten (verkürzten und beschränkten) öffentlichen Auslegung beschlossen. Demnach wurden nur die von den Änderungen/Ergänzungen berührten Behörden um erneute Stellungnahme gebeten und in der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur zu den Änderungen/Ergänzungen eine Stellungnahme abgegeben werden kann.

Die eingegangen, zusammengefassten Stellungnahmen sind mit Abwägung der Anlage 3 zu entnehmen. Eine Änderung, Ergänzung oder Anpassung des Bebauungsplanes ist nicht erforderlich.

 

 

Der Umwelt- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 01.09.2016 die Empfehlung an den Rat beschlossen, unter Berücksichtigung der beiliegenden Abwägungen (Anlagen 1 - 3) den Bebauungsplan II/58 "Erweiterung Finkenstraße" als Satzung gemäß § 10 BauGB zu beschließen. Der Bebauungsplan mit Darstellung des Geltungsbereiches, den textlichen Festsetzungen und der Begründung (mit Umweltbericht und Landschaftspflegerischem Begleitplan) ist als Anlage 4 beigefügt.

 

Die gemäß § 10 Abs. 4 BauGB erforderliche Zusammenfassende Erklärung ist der Anlage 5 zu entnehmen.

 

Rechtliche Grundlagen:

BauGB

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlagen:

Anlage 1:Zusammenfassung der im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Tger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit

und Abwägungsvorschlag

 

Anlage 2:Zusammenfassung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit

und Abwägungsvorschlag

 

Anlage 3:Zusammenfassung der im Rahmen der erneuten (verkürzten und beschränkten)  öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit

und Abwägungsvorschlag

 

Anlage 4:Entwurf des Bebauungsplanes zum Satzungsbeschluss

Geltungsbereich

planerische Darstellung

textliche  Festsetzungen

Begründung

Umweltbericht

Landschaftspflegerischer Fachbeitrag

 

Anlage 5:Zusammenfassende Erklärung § 10 Abs. 4 BauGB

 

 

 

 

 

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Anlagen

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