Sitzungsvorlage - V/2016/347-E01
Grunddaten
- Betreff:
-
Besetzung von Kommissionen, Beiräte usw.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 5.1 Organisation
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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13.12.2016
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Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt, folgende Ratsmitglieder, sachkundige Bürger/innen oder sachkundige Einwohner/innen in die nachfolgend genannten Kommissionen, Beiräte usw. zu entsenden:
a) Kleine Kommission Bauangelegenheiten
Herr Reimund Billmann
Herr Andreas Jaroniak
Herr Thorsten Schlebusch Vertretung: alle F-Mitglieder in alphabet. Reihenfolge
Herr Gerhard Neitzke
Herr Wolfgang Goebbels
Herr Reiner Vontra
Herr Dr. Bernd Fasel
Als beratende Mitglieder:
Herr Toni Ameis
Herr Stefan Kuklik
Herr Norbert Voß
b) Integrationsrat
Herr Herbert Meyer
Herr Norbert Thönnissen
Herr Andreas Schmälter Vertretung: alle F-Mitglieder in alphabet. Reihenfolge
Herr Manfred Radermacher
Frau Katharina Herzner
c) Kommission zur Verleihung des Integrationspreises
Herr Yahya Schirin Vertreter: Herr Norbert Thönnissen
Herr Andreas Schmälter Vertreter: Herr Manfred Radermacher
Herr Kai Baumann Vertreter: Herr Stefan Kuklik
Frau Jacqueline Sahin Vertreter: Herr Toni Ameis
Frau Katharina Herzner Vertreter: Herr Walther Mathieu
Herr Björn Bock Vertreter: Herr Thomas Dautzenberg
Sachverhalt
Sachverhalt:
a) Kleine Kommission Bauangelegenheiten:
Durch die Auflösung des Bau- und Verkehrsausschusses ist die Besetzung der „Kleinen Kommission Bau“ neu zu regeln.
Für Bauangelegenheiten, die keinen Aufschub dulden, ist eine „Kleine Kommission Bauangelegenheiten“ unter dem Vorsitz des Vorsitzenden/der Vorsitzenden des Bau- und Verkehrsausschusses (BauVerk) eingerichtet. Einschließlich des Vorsitzenden gehören der Kommission sieben Ratsmitglieder an. Bei der Besetzung der kleinen Kommission ist der/die Vorsitzende anzurechnen.
b) Integrationsrat
Gem. § 8 der Hauptsatzung der Stadt Herzogenrath besteht der Integrationsrat aus 15 Mitgliedern. 5 Mitglieder des Integrationsrates werden vom Rat nach den für Ausschüssen geltenden Verfahren aus seiner Mitte gewählt.
c) Kommission zur Verleihung des Integrationspreises
Die dem Stadtrat angehörenden Fraktionen stellen jeweils einen Vertreter.
Das Wahlverfahren entspricht dem Verfahren bei der Besetzung der Fachausschüsse des Rates (V/2016/343), soweit bei den einzelnen Institutionen keine abweichenden Regelungen vorgesehen sind.
Rechtliche Grundlagen:
§ 50 GO NRW
Hauptsatzung der Stadt Herzogenrath
