Sitzungsvorlage - V/2014/198-E05
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der städtischen Vertreter in Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 5.1 Organisation
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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13.12.2016
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Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt, folgende städtische Vertreter/Vertreterinnen in Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen zu entsenden (Änderung ist in Fettdruck gekennzeichnet):
Energeticon GmbH
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Gremium | Ordentliches Mitglied | Stellv. Mitglied |
Gesellschafterversammlung | Thorsten Schlebusch | Marie-Theres Sobczyk |
GREEN Solar Herzogenrath GmbH
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Gremium | Ordentliches Mitglied | Stellv. Mitglied |
Gesellschafterversammlung | Gerhard Neitzke | Tim Fürpeil |
EURODE-Zweckverband
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Gremium | Ordentliches Mitglied | Stellv. Mitglied |
Verbandsversammlung | Robert Savelsberg | alle F-Mitglieder in alphabetischer Reihenfolge |
EURODE-Zweckverband | ||
Gremium | Ordentliches Mitglied | Stellv. Mitglied |
Verbandsvorstand | Andreas Schmälter | alle F-Mitglieder in alphabetischer Reihenfolge |
Schulkonferenz nach § 61 SchulG | ||
Gremium | Ordentliches Mitglied | Stellv. Mitglied |
| Hubert Philippengracht | Josef Poque |
Gremium | Ordentliches Mitglied | Stellv. Mitglied |
| Andreas Schmälter | Klaus-Dieter Runge |
Kriminalpräventiver Rat | ||
Gremium | Ordentliches Mitglied | Stellv. Mitglied |
| Toni Ameis | Ute Ameis |
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Gremium | Ordentliches Mitglied | Stellv. Mitglied |
| Angelika Savelsberg | Alexandra Prast |
Gremium | Ordentliches Mitglied | Stellv. Mitglied |
| Marie-Theres Sobczyk | Werner Spiertz |
Bürgerstiftung | ||
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Gremium | Ordentliches Mitglied | Stellv. Mitglied |
| Marie-Theres Sobczyk | Burkhard Lantermann |
Zweckverband RegioEntsorgung | ||
Gremium | Ordentliches Mitglied | Stellv. Mitglied |
Abfallwirtschaftsbeirat | Thorsten Schlebusch | Tim Fürpeil |
Zweckverband Volkshochschule Nordkreis Aachen | ||
Gremium | Ordentliches Mitglied | Stellv. Mitglied |
Verbandsversammlung | Klaus-Dieter Runge | Norbert Thönnissen |
Feuerwehrbeirat | ||
Gremium | Ordentliches Mitglied | Stellv. Mitglied |
| Franz-Josef Cremer | alle Fraktionsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge |
enwor energie GmbH | ||
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Gremium | Ordentliches Mitglied | Stellv. Mitglied |
Gesellschafterversammlung | Christoph von den Driesch | Hubert Philippengracht |
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zuletzt wurde in der Sitzung vom 10.05.2016 Änderungen bei den Vertretungen vorgenommen (vergl. V/2014/198-E03).
Zwischenzeitlich hat sich ergeben, dass dem Stadtrat ein fraktionsloses Mitglied angehört. Dies bedingt Änderungen in den entsprechenden Vertretungen.
Der Verwaltungsmitarbeiter Andreas Heine ist seit dem 01.09.2016 im Ruhestand. Herr Heine war für die Schulkonferenz nach § 61 SchulG zum stellvertretenden Mitglied bestellt worden.
Die Verwaltung regt daher an, den Bereichsleiter des Bereiches Schule, Sport und Kultur, Herrn Josef Poque, zum stellvertretenden Mitglied für die Schulkonferenz nach § 61 SchulG zu bestellen.
Gemäß § 63 Abs. 2 i.V.m. § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) wird die Gemeinde in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen ( z.B. Aktiengesellschaften, GmbH’s, Kommanditgesellschaften, Vereinen, Gesellschaften des Bürgerlichen Rechts, Zweckverbänden, Wasser- und Bodenverbänden ), an denen die Gemeinde beteiligt ist, durch vom Rat bestellte Vertreter vertreten.
Die vom Rat bestellten Vertreter haben die Interessen der Gemeinde zu verfolgen und sind grundsätzlich an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden. Auf Beschluss des Rates haben sie ihr Amt jederzeit niederzulegen.
Sofern mehr als ein Vertreter zu benennen ist, muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter der Gemeinde dazu zählen.
Nach § 113 Abs. 3 GO NRW ist die Gemeinde verpflichtet, bei der Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages einer Kapitalgesellschaft darauf hinzuwirken, das ihr das Recht eingeräumt wird, Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden. Über die Entsendung entscheidet der Rat. Zu den entsandten Aufsichtsratsmitgliedern muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter der Gemeinde zählen, wenn diese mit mehr als einem Mitglied im Aufsichtsrat vertreten ist.
Ist der Gemeinde das Recht eingeräumt worden, Mitglieder des Vorstandes oder eines gleichartigen Organs zu bestellen oder vorzuschlagen, entscheidet hierüber gem. § 113 Abs. 4 GO NRW ebenfalls der Rat.
Hat der Rat zwei oder mehr Vertreter oder Mitglieder i. S. des § 113 GO NRW i.V.m. § 63 Abs. 2 GO NRW zu bestellen oder vorzuschlagen, die nicht hauptberuflich tätig sind, gilt gem. § 50 Abs. 4 GO NRW das Verfahren bei der Besetzung der Ausschüsse nach § 50 Abs. 3 GO NRW.
Rechtliche Grundlagen:
§ 50 GO NRW
§ 63 GO NRW
§ 113 GO NRW
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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75,4 kB
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