Sitzungsvorlage - V/2014/198-E05

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt, folgende städtische Vertreter/Vertreterinnen in Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen zu entsenden (Änderung ist in Fettdruck gekennzeichnet):

 

 

 

Energeticon GmbH

 

Gremium

Ordentliches Mitglied

Stellv. Mitglied

Gesellschafterversammlung

Thorsten Schlebusch

Marie-Theres Sobczyk

 

 

GREEN Solar Herzogenrath GmbH

 

Gremium

Ordentliches Mitglied

Stellv. Mitglied

Gesellschafterversammlung

Gerhard Neitzke

Tim Fürpeil

 

 

EURODE-Zweckverband

 

Gremium

Ordentliches Mitglied

Stellv. Mitglied

Verbandsversammlung

Robert Savelsberg

alle F-Mitglieder in alphabetischer Reihenfolge

 

 

EURODE-Zweckverband

Gremium

Ordentliches Mitglied

Stellv. Mitglied

Verbandsvorstand

Andreas Schmälter

alle F-Mitglieder in alphabetischer Reihenfolge

 

 

Schulkonferenz nach § 61 SchulG

Gremium

Ordentliches Mitglied

Stellv. Mitglied

 

Hubert Philippengracht

Josef Poque

 

Gremium

Ordentliches Mitglied

Stellv. Mitglied

 

Andreas Schmälter

Klaus-Dieter Runge

 

 

Kriminalpräventiver Rat

Gremium

Ordentliches Mitglied

Stellv. Mitglied

 

Toni Ameis

Ute Ameis

 

Gremium

Ordentliches Mitglied

Stellv. Mitglied

 

Angelika Savelsberg

Alexandra Prast

 

Gremium

Ordentliches Mitglied

Stellv. Mitglied

 

Marie-Theres Sobczyk

Werner Spiertz

 

 

Bürgerstiftung

 

Gremium

Ordentliches Mitglied

Stellv. Mitglied

 

Marie-Theres Sobczyk

Burkhard Lantermann

 

 

Zweckverband RegioEntsorgung

Gremium

Ordentliches Mitglied

Stellv. Mitglied

Abfallwirtschaftsbeirat

Thorsten Schlebusch

Tim Fürpeil

 

 

Zweckverband Volkshochschule Nordkreis Aachen

Gremium

Ordentliches Mitglied

Stellv. Mitglied

Verbandsversammlung

Klaus-Dieter Runge

Norbert Thönnissen

 

 

Feuerwehrbeirat

Gremium

Ordentliches Mitglied

Stellv. Mitglied

 

Franz-Josef Cremer

alle Fraktionsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge

 

 

enwor energie GmbH

 

Gremium

Ordentliches Mitglied

Stellv. Mitglied

Gesellschafterversammlung

Christoph von den Driesch

Hubert Philippengracht

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

keine

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zuletzt wurde in der Sitzung vom 10.05.2016 Änderungen bei den Vertretungen vorgenommen (vergl. V/2014/198-E03).

 

Zwischenzeitlich hat sich ergeben, dass dem Stadtrat ein fraktionsloses Mitglied angehört. Dies bedingt Änderungen in den entsprechenden Vertretungen.

 

Der Verwaltungsmitarbeiter Andreas Heine ist seit dem 01.09.2016 im Ruhestand. Herr Heine war für die Schulkonferenz nach § 61 SchulG zum stellvertretenden Mitglied bestellt worden.

Die Verwaltung regt daher an, den Bereichsleiter des Bereiches Schule, Sport und Kultur, Herrn Josef Poque, zum stellvertretenden Mitglied für die Schulkonferenz nach § 61 SchulG zu bestellen.  

 

Gemäß § 63 Abs. 2 i.V.m. § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) wird die Gemeinde in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen ( z.B. Aktiengesellschaften, GmbHs, Kommanditgesellschaften, Vereinen, Gesellschaften des Bürgerlichen Rechts, Zweckverbänden, Wasser- und Bodenverbänden ), an denen die Gemeinde beteiligt ist, durch vom Rat bestellte Vertreter vertreten.

 

Die vom Rat bestellten Vertreter haben die Interessen der Gemeinde zu verfolgen und sind grundsätzlich an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden. Auf Beschluss des Rates haben sie ihr Amt jederzeit niederzulegen.

 

Sofern mehr als ein Vertreter zu benennen ist, muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter der Gemeinde dazu zählen.

 

Nach § 113 Abs. 3 GO NRW ist die Gemeinde verpflichtet, bei der Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages  einer Kapitalgesellschaft darauf hinzuwirken, das ihr das Recht eingeumt wird, Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden. Über die Entsendung entscheidet der Rat. Zu den entsandten Aufsichtsratsmitgliedern muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter der Gemeinde zählen, wenn diese mit mehr als einem Mitglied im Aufsichtsrat vertreten ist.

 

Ist der Gemeinde das Recht eingeräumt worden, Mitglieder des Vorstandes oder eines gleichartigen Organs zu bestellen oder vorzuschlagen, entscheidet hierüber gem. § 113 Abs. 4 GO NRW ebenfalls der Rat.

 

Hat der Rat zwei oder mehr Vertreter oder Mitglieder i. S. des § 113 GO NRW i.V.m. § 63 Abs. 2 GO NRW zu bestellen oder vorzuschlagen, die nicht hauptberuflich tätig sind, gilt gem. § 50 Abs. 4 GO NRW das Verfahren bei der Besetzung der Ausschüsse nach § 50 Abs. 3 GO NRW.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

§   50 GO NRW

§   63 GO NRW

§ 113 GO NRW

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage:

 

Antrag der CDU-Fraktion vom 12.12.2016

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Anlagen

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