Sitzungsvorlage - V/2015/276-E01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Umwelt- und Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

Die Maßnahme ist kostenneutral umzusetzen, weil sich die Gesamtöffnungsdauer des Wertstoffhofes der RegioEntsorgung AöR aufgrund der Maßnahme nicht verändert.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses der Stadt Herzogenrath am 20.10.2015 wurde die Verwaltung aufgrund des gemeinsamen Antrags der SPD- und CDU-Fraktion vom 29.09.2015 vom Ausschuss beauftragt zu prüfen, ob eine Ausweitung der Öffnungszeiten der Wertstoffhofes der RegioEntsorgung AöR auf dem Gelände des Bauhofes der Stadt Herzogenrath möglich und zweckmäßig ist (siehe Drucksachen-Nr. V/2015/276).

 

Der Prüfauftrag zielte im Wesentlichen darauf ab zu eruieren, inwieweit die Nutzerinnen und Nutzer der Einrichtung eine Änderung bzw. Erweiterung der Öffnungszeiten befürworten oder mit den zurzeit geltenden Öffnungszeiten zufrieden sind.

 

Die Verwaltung hat zu diesem Zweck im Frühjahr 2016 über mehrere Wochen eine Befragung der Anlieferinnen und Anlieferer auf dem Wertstoffhof vorgenommen.

 

Die Auswertung der erhobenen Daten führt zu dem Ergebnis, dass ca. 90 % der Nutzerinnen und Nutzer des Wertstoffhofes mit den aktuell gültigen Öffnungszeiten zufrieden sind und grundsätzlich keine Änderung der Öffnungszeiten einfordern.

 

Eine Ausweitung der Öffnungszeiten, die stets mit höherem Personal- und Logistikaufwand verbunden ist, müsste vom Gebührenzahler finanziell getragen werden. Die Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) verbieten jedoch, den Gebührenzahler mit unnötigen Kosten zu belasten.

 

Eine trotz des o.g. Ergebnisses durchgeführte Ausdehnung der Öffnungszeiten zu Lasten des Gebührenzahlers wäre daher mit dem dem KAG NRW immanenten Äquivalenzprinzip nicht vereinbar und sollte deshalb nicht weiter verfolgt werden.

 

Vor diesem Hintergrund sehen sowohl die für den Betrieb des Wertstoffhofes alleine zuständige RegioEntsorgung AöR als auch die Stadtverwaltung hinsichtlich der Kundenzufriedenheit keinen Handlungsbedarf. Beide Parteien wollen deshalb an den bisher geltenden Öffnungszeiten festhalten.

 

Es stellt sich allerdings folgende andere Problematik dar, die mit dem Betrieb des Wertstoffhofes in unmittelbaren Zusammenhang steht:

 

Die Verwaltung hat festgestellt, dass es gerade in den Sommermonaten und ausschließlich am Donnerstag immer wieder zu Beginn der Öffnung des Wertstoffhofes um 16:30 Uhr aufgrund der Vielzahl gleichzeitiger Anlieferungen zu Rückstaus von Anlieferfahrzeugen kommt, die bis in die Eygelshovener Straße reichen (hauptsächlich Grünschnittanlieferer).

 

Diesem Problem wurde von Seiten der RegioEntsorgung AöR und der Verwaltung bereits damit begegnet, dass auf dem Wertstoffhof ein sog. „Schnellabladeplatz“r Grünschnittablle eingerichtet wurde. Dennoch kommt es vereinzelt immer noch zu Rückstaus während der ersten Öffnungsstunde des Wertstoffhofes.

 

Die RegioEntsorgung AöR und die Verwaltung möchten dieses Problem lösen, um eine weitere Entlastung der Anwohner der Eygelshovener Straße vom PKW-Verkehr zu erreichen.

 

Zu diesem Zweck wurde in der Vergangenheit der Wertstoffhof in extremen Fällen bereits bis zu eine halbe Stunde früher, also um 16:00 Uhr statt um 16:30 Uhr, geöffnet.

 

Um die Verkehrsproblematik noch weiter zu entzerren und Erfahrungswerte zu sammeln, hatten sich die RegioEntsorgung AöR und die Verwaltung dazu entschlossen, ab dem 15.09.2016 probeweise und für einen begrenzten Zeitraum den Wertstoffhof donnerstags nochmals um eine halbe Stunde früher, also bereits um 15:30 Uhr, regelmäßig zu öffnen.

 

Diese Probephase sollte dazu dienen Anhaltspunkte dahingehend zu erhalten, ob durch diese Maßnahme weitere Rückstaus zu Beginn der Öffnungszeiten vermieden werden können und auch keine Störungen der internen Betriebsabläufe auf dem städtischen Bauhof auftreten (siehe hierzu auch das in der Anlage beigefügte Schreiben der Verwaltung an die Fraktionen im Rat der Stadt Herzogenrath vom 09.09.2016).

 

Nach nunmehr über vier Monaten Probebetrieb ist festzustellen, dass sich die Maßnahme bewährt hat und Rückstaus zur Eröffnung des Wertstoffhofes weitgehend ausgeblieben sind. Auch sind keine nennenswerten Störungen der internen Betriebsabläufe auf dem städtischen Bauhof eingetreten.

 

Die RegioEntsorgung AöR und die Verwaltung haben sich aufgrund des positiven Ergebnisses nunmehr einvernehmlich darauf geeinigt, die Öffnungszeiten am Donnerstag ab dem 01.03.2017 dauerhaft auf den Zeitraum 15:30 Uhr bis 19:00 Uhr (+ 1 Stunde) festzusetzen.

 

Um bei der Vorverlegung der Öffnungszeit auf donnerstags, 15:30 Uhr, nicht mit dem oben genannten Vorschriften des KAG NRW zu kollidieren, ist die RegioEntsorgung AöR mit der Verwaltung zudem übereingekommen, ab dem 01.03.2017 die Öffnungszeiten am Samstag auf 08:30 Uhr bis 13:30 Uhr (vorher 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr) um eine Stunde zu verkürzen.

 

Die Umfrageergebnisse haben gezeigt, dass es samstags, anders als am Donnerstag nachmittag, nicht zu Stoßzeiten und Rückstaus bei der Öffnung des Wertstoffhofes kommt, sodass eine halbe Stunde spätere Öffnung des Wertstoffhofes unschädlich wäre. Auch die frühere Schließung des Wertstoffhofes um eine halbe Stunde sollte anhand der ermittelten Anliefererzahlen problemlos glich sein.

 

Auf diesem Wege ist die Erweiterung der Öffnungszeiten am Donnerstag um eine Stunde für den Gebührenzahler kostenneutral umsetzbar.

 

Die RegioEntsorgung AöR und die Verwaltung werden die Herzogenrather Bevölkerung über die Änderung der Öffnungszeiten des Wertstoffhofes ab dem 01.03.2017 mittels entsprechender Öffentlichkeitsarbeit (Presse, Internet und Ausgabe von Infokarten an die Nutzerinnen und Nutzer des Wertstoffhofes) umfänglich informieren.

 

Die RegioEntsorgung AöR und die Stadtverwaltung bitten den Umwelt- und Planungsausschuss um Kenntnisnahme.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), Landesabfallgesetz NRW (LAbfG NRW), Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW), Abfallsatzungen der RegioEntsorgung AöR und der Stadt Herzogenrath, Abfallgebührensatzung der Stadt Herzogenrath

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

Schreiben der Verwaltung an die Fraktionen vom 09.09.2016

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Anlagen

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