Sitzungsvorlage - V/2015/149-E03

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Handlungskonzept zur Umsetzung des Medienentwicklungsplanes (MEP) zustimmend zur Kenntnis.

 

Er begrüßt die vorliegende Umsetzungsstrategie für den Medienentwicklungsplan und beauftragt die Verwaltung, über die Ergebnisse regelmäßig zu berichten.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

Die Mittelr 2017, soweit notwendig, sind im Haushalt eingestellt worden.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur hat in seiner Sitzung am 08.11.2016 den Entwurf des Medienentwicklungsplanes (MEP) zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, ein Handlungskonzept zur Umsetzung vorzulegen. Der Medienentwicklungsplan ist den Sitzungsunterlagen zur Vorlage V/2015/149-E02 beigefügt und in Allris abgespeichert.

 

Im Medienentwicklungsplan sind die pädagogischen Erfordernisse an den mediengestützten Unterricht eindringlich verdeutlicht worden. Darüber hinaus wird deutlich gemacht, dass sich in den letzten Jahren sowohl die Richtlinien und Lehrpläne als auch die Anforderungen an die Qualitätsentwicklung des Unterrichtsprozesses unter den Aspekten der Handlungsorientierung, des individuellen Förderns und des selbstständigen Lernens verändert haben. Allen Änderungen ist gemeinsam, dass der Medieneinsatz in unterschiedlichsten Formen zu steigern ist:

 

        Das Schulgesetz macht im § 3 Abs. 5 die Vermittlung von Medienkompetenz in allen Schulformen und für alle Schülerinnen und Schülern zur Pflicht.

 

        Die neuen Richtlinien für Grundschulen sehen den Einsatz der Medien in verschiedenen Fächern (Deutsch, Mathematik, Englisch, Sachkunde und Kunst) verpflichtend vor.

 

        Die neuen Kernlernpläne für die weiterführenden Schulen sehen ebenfalls den Einsatz der neuen Medien in den Fächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprachen zwingend vor.

 

        In den naturwissenschaftlichen Fächern der Sekundarstufe I und II sind eigenständige Experimente (messen, steuern und regeln) unter Einsatz von computerbasierter Software Pflicht.

 

Es ist damit festzustellen, dass die Medienkompetenz in allen Lernbereichen Einzug gehalten hat und der Schulträger insoweit verpflichtet ist, die hierfür notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.

 

Die Voraussetzungen hierfür können jedoch nur in einem koordinativen Prozess zwischen den Schulen und den Schulträgern geschaffen werden. Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommune muss hierbei berücksichtigt werden.

 

Die Verwaltung hat daher bereits frühzeitig deutlich gemacht, dass Voraussetzung für Investitionen in die digitale Ausstattung einhergehen muss mit der Vorlage von Medienkonzepten durch die Schulen.

 

In einer Schulleiterkonferenz am 30.11.2016 hat die Verwaltung gemeinsam mit dem Medienzentrum der StädteRegion Aachen, dem dort eingesetzten Medienberatern sowie dem Planungsbüro Dr. GarbeLexis gemeinschaftlich mit den Schulleitungen die weitere Vorgehensweise abgestimmt.

 

Hierbei sind entsprechend dem Medienentwicklungsplan insbesondere die Handlungsfelder:

 

  1. Breitbandausbau

 

  1. Kabellose Vernetzung der Schulen

 

  1. Schulische Medienkonzepte und Medieneinsatz im Unterricht

 

  1. Präsentationsfunktion in den Klassenräumen und

 

  1. Endgeräte – Ausstattung der Schulen

 

abzustimmen, zu koordinieren und umzusetzen.

 

Da mit dem neuen Medienentwicklungsplan (MEP) und den damit einhergehenden vorgenannten Punkten teilweise „Neuland“ betreten wird, kann die Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend eine verbindliche Aussage über die weiteren Schritte machen.

 

Zu den einzelnen Punkten möchte Sie jedoch folgende Informationen geben:

 

Zu I. Breitbandausbau

 

Der Breitbandausbau wird über die StädteRegion koordiniert. Hierzu wird auf die Vorlage zur Sondersitzung des Stadtrates vom 16.02.2017, Drucksachen-Nr. V/2015/027-E03 verwiesen.

Zusätzlich wurde Kontakt mit den drei in der Stadt Herzogenrath vertretenen Netzwerkprovidern (Telekom, NetAachen und Unity-Media) aufgenommen.

 

Da große Netzwerkbandbreiten für die pädagogischen Netze der Schulen (> 100 MBit/s) benötigt werden, wäre hier Unity-Media erste Wahl. Nach ersten Aussagen der Firma sind jedoch die Schulstandorte in Herzogenrath nicht mit der Kabelinfrastruktur versorgt.

Bei Telekom und NetAachen gibt es widersprüchliche Aussagen, ob ein Breitbandanschluss von 50 bzw. 100 MBit/s angeboten werden kann.

Hier erfolgt z.Zt. eine detaillierte Prüfung, wohlwissend, dass diese Bandbreite für eine zukünftige Bandbreitenversorgung der Schulen nicht ausreichend ist. Daher bleibt nur die Glasfaserversorgung, die wie erwähnt durch die StädteRegion koordiniert wird.

 

 

Zu II. Kabellose Vernetzung der Schulen

 

Für die notwendige Ausleuchtung der Schulen im Stadtgebiet sind 66.000,00 € in den diesjährigen Haushalt eingestellt worden. Es handelt sich um einmalige Kosten, die zur Feststellung des Grundbedarfes bereitgestellt werden müssen.

 

 

Zu III. Schulische Medienkonzepte und Medieneinsatz im Unterricht

 

Dies ist die Aufgabe der Schulen. Das Medienzentrum Aachen hat hierzu die Unterstützung zugesagt. Die Medienkonzepte sind Grundlage für die zukünftige Ausstattung der Schulen mit Hardware. Hier wird auf die zukünftig jährlich stattfindenden Jahresbedarfs bzw. Jahreserfolgsgespräche unter Moderation des Büros Dr. Garbe & Lexis verwiesen.

 

 

Zu IV. Präsentationsfunktion in den Klassenräumen

Zu V. Endgeräte – Ausstattung der Schulen

 

Hier ist ebenfalls auf die unter III gemachten Ausführungen zu verweisen.

 

 

Besonders ist die Resonanz der Schulleitungen zu begrüßen. Fast alle Schulleitungen haben  im Hinblick auf die Erstellung des Medienkonzeptes bereits Kontakt zum Medienzentrum der StädteRegion Aachen aufgenommen.

 

Aus der Sicht der Verwaltung sind im Jahr 2017 im Wesentlichen die Erstellung des Medienkonzeptes und die Grundlagenermittlung, soweit wie möglich (I. und II.) vorgesehen (siehe Anlage)..

 

Die Verwaltung hat insoweit als notwendige Maßnahmen lediglich den Austausch vorhandener Hard- und Software basierend auf die Ansätze des alten verabschiedeten MEP`s für 2017 in diesem Jahr vorgesehen. Dieser Betrag beläuft sich auf insgesamt 113.400,00 €.

 

Die Notwendigkeit und der genaue Umfang der Beschaffungen werden im Laufe des Jahres im Detail noch mit den Schulen abgestimmt (Jahreserfolgs-/Jahresbedarfsgespräche). Somit werden die Vorgaben des neuen Medienentwicklungsplanes (MEP) berücksichtigt.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

§ 79 SchulG

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

 

 

 

Anlagen:

 

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Anlagen

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