Sitzungsvorlage - V/2017/009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur erklärt sich mit der Mittelzuweisung an die städtischen Schulen für das Haushaltsjahr 2017, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Rahmen des Beschlusses über die Haushaltssatzung 2017 durch den Rat, einverstanden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

Die finanziellen Mittel sind im Haushaltsplan 2017 auf der Grundlage der Planung 2017 eingestellt worden.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Aus den beigefügten Tabellen (Anlage I bis XIII) können die berechneten Mittel im Einzelnen für das Jahr 2017 je Schule entnommen werden.

 

Die Berechnungen basieren auf den Schülerzahlen der Schulstatistik Stand Oktober 2016 (Anlage I). Die Zahlen der Normalklassenzahlen, die teilweise zur Berechnung herangezogen werden, sind in der Anlage II abgedruckt. Aus den Anlagen III bis XII sind die zugewiesenen Beträge bei den einzelnen Sachkonten ersichtlich.

 

Die Grundlage der Berechnung für die Erich-Kästner Gemeinschaftshauptschule sowie für die Städtische Realschule Kohlscheid basiert  auf 7 Monate, da die Schulen zum 31.07.2017 auslaufen. Die Abrechnung der Schulgirokonten für diese beiden Schulen erfolgt nach Begleichung aller noch für diese Schulen vorliegenden Verbindlichkeiten. Das verbleibende Geld auf den Schulgirokonten wird dann im Haushalt der Stadt Herzogenrath wieder vereinnahmt.

 

Bei der Planung der Gesamtschule Kohlscheid wurde auf der Grundlage der bestehenden Schülerzahl ermittelt und ab 01.08.2017 mit 110 Schüler/innen mehr gerechnet.

 

Die Berechnung der Telefongebühren (Anlage XI) basiert auf der Grundlage der Rechnungsdaten der letzen Abrechnung zum Oktober 2016 und ist dann auf 12 Monate hochgerechnet. Ausnahme hiervon bilden die beiden auslaufenden Schulen. Hier wurde jeweils bis 31.07.2017 gerechnet. Für die Mittelanmeldungen der kommenden Haushaltsjahre ist beabsichtigt, weiterhin auf der Grundlage der tatsächlichen Zahlen abzustellen.

 

In der Auflistung Anlage XIII (Seite 1 bis 5)  erhalten Sie eine nach Summen je Sachkonto und Schule erstellte Übersicht. Hier sind die Einzelberechnungen aus der Anlage I bis XII nach konsumtiven und investiven Mitteln sowie die Berechnung der Lernmittel der Lernmittelfreiheit eingeflossen und zusammengestellt.

 

Bei der Planung der Lernmittelfreiheit für das kommende Haushaltsjahr 2017 ist auf der Grundlage des gültigen Lernmittelfreiheitsgesetzes ermittelt worden.

Die auslaufenden Schulen wurden für das kommende Jahr nicht mehr berücksichtigt. Eventuelle Anschaffungen sind über den konsumtiven Bereich abgedeckt. Bei der Gesamtschule Kohlscheid wurden 110 Schüler mehr in der Planung der Lernmittelfreiheit berücksichtigt.

 

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

Dienstanweisung zur dezentralen Ressourcenverantwortung/Budgetierung für alle städtischen Schulen.

 

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

 

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

 

 

 

Anlagen:

 

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Anlagen

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