Sitzungsvorlage - V/2017/050

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt nimmt den Jahresabschluss 2013 zur Kenntnis und leitet ihn zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Herzogenrath hat gemäß § 95 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermitteln und ist zu erläutern. Er besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ein Lagebericht ist ebenfalls beizugen.

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2013 wurde gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW am 23. Januar 2017 durch den Kämmerer aufgestellt und durch den Bürgermeister bestätigt.

 

A) Ergebnisrechnung

 

Die Ergebnisrechnung 2013 schließt wie folgt ab:

 

Ordentliche Erträge   97.118.139,39

zzgl. Finanzertge     2.378.293,57

zzgl. aerordentliche Erträge                                         0,00 €

Gesamterträge   99.496.432,96

 

Ordentliche Aufwendungen 102.608.070,47

zzgl. Finanzaufwendungen     1.254.126,53

zzgl. aerordentliche Aufwendungen                                      0,00 €

Gesamtaufwendungen 103.862.197,00

 

 

Gegenüberstellung

 

Gesamterträge   99.496.432,96

abzgl. Gesamtaufwendungen                               103.862.197,00

Jahresfehlbetrag     4.365.764,04

 

Nach der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2013 war bei fortgeschriebenen Erträgen von 100.262.164,99 und fortgeschriebenen Aufwendungen von 107.854.164,99 ein Jahresfehlbedarf in Höhe von 7.592.000,00 geplant.

Gegenüber der Haushaltsplanung ergibt sich hieraus eine Verbesserung von 3.226.235,96 €.

 

Die einzelnen Erläuterungen sind dem als Anlage beigefügten Entwurf des Jahresabschlusses 2013 zu entnehmen.

 

 

B) Finanzrechnung

 

Die Haushaltsplanung 2013 sah eine Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln für das Haushaltsjahr 2013 i. H. v. 2.722.400,00 vor, sodass unter Berücksichtigung des Bestandes der Liquiditätskredite nach dem Jahresabschluss 2012 zum 01.01.2013 i. H. v. 31.171.466,29 diese auf 33.893.866,29 steigen sollten.

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2013 weist zum 31.12.2013 nunmehr folgenden Finanzierungssaldo aus:

 

Kredite zur Liquiditätssicherung 33.090.404,65

abzgl. Liquide Mittel                                         500.299,20

Finanzierungssaldo32.590.105,45

 

Die Kredite zur Liquiditätssicherung sind um 1.918.938,36 auf nunmehr 33.090.404,65 angestiegen.

 

Investitionskredite wurden nicht aufgenommen.

 

C) Schlussbilanz

 

Nach der Systematik des Rechnungswesens ist die Stadt verpflichtet, jeweils zum Ende eines Haushaltsjahres eine Schlussbilanz zu erstellen. Der Saldo der Ergebnisrechnung 2011 wirkt sich dabei unmittelbar auf die Veränderung des städtischen Eigenkapitals aus und stellt sich wie folgt dar:

 

Eigenkapital zum 01.01.2013150.168.082,71

abzgl. Verrechnungen mit der allgemeinen Rücklage       274.730,06

abzgl. Jahresfehlbetrag 2013                                   4.365.764,04

Schlussbestand Eigenkapital zum 31.12.2013: 145.527.588,61

 

 

Über die Behandlung von Fehlbeträgen hat der Rat der Stadt gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW nach Prüfung des Jahresabschlusses zu entscheiden.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

§§ 95, 96, 101 GO NRW

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlagen:

Schlussbilanz zum 31.12.2013

Ergebnisrechnung

Finanzrechnung

 

 

Aufgrund des Umfangs des Entwurfs des Jahresabschlusses 2012 wurde auf den vollständigen Abdruck verzichtet. Die gesamten Jahresabschlussunterlagen stehen im Ratsinformationssystem zur Verfügung.

 

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Anlagen

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