Sitzungsvorlage - V/2017/067
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbildung von Brandmeister-AnwärterInnen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 5.2 Personal
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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16.02.2017
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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16.02.2017
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Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu entscheiden:
„Der Stadtrat begrüßt die Erhöhung der Ausbildungsplätze zur Brandmeister-Anwärterin/zum Brandmeisteranwärterin und stimmt der Einstellung von vier Brandmeisteranwärter/innen zum 01.04.2017 zu.“
Beschlussvorschlag für den Rat:
Der Stadtrat begrüßt die vorgesehene Erhöhung der Ausbildungsplätze zur Brandmeister-Anwärterin/zum Brandmeisteranwärterin und stimmt der Einstellung von vier Brandmeisteranwärter/innen zum 01.04.2017 zu.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Bewerbermarkt zur Besetzung von Brandmeisterstellen ist bereits geraume Zeit sehr angespannt. Daher suchen viele Kommunen händeringend nach qualifiziertem Personal mit der Folge hoher Personalfluktuation. Im Rahmen der Nachbesetzung sind auf mehrere ausgeschriebene Stellen lediglich zwei Bewerbungen eingegangen. Mit einer Verbesserung der Situation ist in absehbarer Zeit nicht zu rechnen, landesweit fehlen derzeit rd. 3.000 hauptamtliche Feuerwehrmänner und -frauen.
Herzogenrath ist davon insbesondere auch sehr stark betroffen, weil Beförderungen aufgrund der Haushaltssituation nicht ausgesprochen werden können. Leider konnte mit der Kommunalaufsicht ein Einvernehmen hinsichtlich einer Ausnahmegenehmigung nicht hergestellt werden, da die Restriktionen des § 82 GO NRW entgegenstehen Dies wiederum hat zur Folge, dass extern eingestellte Bedienstete mitunter adhoc eine bessere Besoldung erhalten, als Bestandspersonal.
Derzeit sind in der hauptamtlichen Feuer- und Rettungswache vier Stellen vakant. Aktuell befinden sich zwei weitere Kollegen in Bewerbungs-/Versetzungsverfahren. Es zeichnet sich derzeit folgender Bedarf ab:
| Vakante Stelle | Nachbesetzung | Im Haushalt 2017/18 berücksichtigt |
1 | Dienstherrenwechsel | unbesetzt seit 01.10.16 externe Einstellung vorgesehen; Zeitpunkt derzeit nicht absehbar | X |
2 | Dienstherrenwechsel | unbesetzt seit 01.02.17 | X |
3 | NN 2017 | Einstellung nach Brandschutzbedarfsplan; derzeit unbesetzt | X |
4 | Ruhestand ab 01.07.17 |
| X |
5 | NN 2018 | Einstellung nach Brandschutzbedarfsplan; Besetzung ab Herbst 2018 mit fertigem Anwärter |
X |
6 | Ruhestand ab 01.05.18 | Besetzung ab Herbst 2018 mit fertigem Anwärter |
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7 | Dienstherrenwechsel | Bewerbungs-/Versetzungs- verfahren läuft | X |
8 | Dienstherrenwechsel | Bewerbungs-/Versetzungs- verfahren läuft | X |
Ursprünglich vorgesehen war zum 01.04.2017 mit der Ausbildung von zwei BrandmeisterInnen zu beginnen, welche im Herbst 2018 endet. Im Anschluss waren sie zur Besetzung der NN Stelle 2018 sowie der Nachfolge eines in Ruhestand gehenden Kollegen vorgesehen.
Allerdings zeigt die Problematik der Nachbesetzung der aktuellen, personellen Unterdeckung, dass diese durch Ausschreibungen allein nicht mehr abgedeckt werden kann.
Es wird daher das dringende Erfordernis gesehen, die eigene Ausbildung auszuweiten. Da angesichts der Bewerbersituation derzeit nicht damit zu rechnen ist, dass die vakanten bzw. vakant werdenden Stellen in angemessener Zeit nachbesetzt werden können, sollten die Ausbildungsstellen in diesem Jahr von zwei auf vier aufgestockt werden, um auf diesem Wege der personellen Unterdeckung entgegenzuwirken.
Die eigenen Nachwuchskräfte entsprechen am besten den bereichsspezifischen Belangen und die Ausbildung schafft eine hohe Identifikation mit der Stadt Herzogenrath, wodurch davon ausgegangen werden kann, dass die Fluktuation geringer wird. Als weiterer positiver Aspekt wäre hier die Ehrenamtsförderung zu nennen. Nur durch die eigene Ausbildung wird den ehrenamtlichen Kameraden/innen der Feuerwehr Herzogenrath die Möglichkeit gegeben, sich an einem Auswahlverfahren für den Beruf des Feuerwehrmannes/ Feuerwehrfrau für die Stadt Herzogenrath zu bewerben.
Eine Übernahmegarantie für die zwei zusätzlichen Anwärter wird nicht ausgesprochen. Sie stünden jedoch unmittelbar für Nachbesetzungen zur Verfügung, sobald sie im Herbst 2018 den BI-Lehrgang beenden.
Im vor kurzem durchgeführten Auswahlverfahren der Brandmeisteranwärter/innen wurden außer den zwei ausgewählten Bewerbern noch zwei Nachrücker benannt, die ebenfalls einen guten Eindruck gemacht haben. Aus den o.g. Gründen wird vorgeschlagen, die beiden Nachrücker ebenfalls noch für den Ausbildungsbeginn 01.04.2017 zu gewinnen.
Hinsichtlich der Personalkosten stellt sich die Situation wie folgt dar:
In 2017 und 2018 entstehen für die Ausbildung der vier Anwärter Kosten von je 80.000,-- €.
Diesen stehen folgende Einsparungen gegenüber:
2017 Einsparungen möglich durch | in Höhe von monatlich rund | Insgesamt bei mindestens dreimonatiger Vakanz |
Dienstherrenwechsel ab 01.01.17 | 3.000 € | 12.000 €
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Dienstherrenwechsel ab 01.02.17 | 2.875 € | 8.625 € |
NN 2017 ab 01.04.17 | 5.680 € * | 11.360 € |
Dienstherrenwechsel | 3.000 € | 9.000 € |
Dienstherrenwechsel | 3.000 € | 9.000 € |
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| 49.985 € |
* PK-Schätzung nach KGSt-Gutachten inkl. Versorgungskosten
2018 Einsparungen möglich durch | in Höhe von |
Ruhestand NN 01.05.18 – 30.09.18 | 18.000 € |
NN 2018 01.01.18 – 30.09.18 | 51.120 € |
| 69.120 € |
Rechtslage:
Brandschutzbedarfsplan
