Sitzungsvorlage - V/2017/037
Grunddaten
- Betreff:
-
Kahlhieb eines Fichtenwaldes an der Halde Adolf nahe der Plitscharder Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 4 Bau und Betrieb
- Beteiligt:
- Bürgermeisterbüro; Dezernat 3 bis 2017; Fachbereich 3: b) Planung; Fachbereich 4.1 Betrieb; Verwaltungsleitung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umwelt- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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14.02.2017
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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16.03.2017
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Beschlussvorschlag
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Herzogenrath den folgenden Beschluss:
Der Stadtrat nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt den Kahlhieb des Fichtenwaldes an der Halde Adolf nahe der Plitscharder Straße.
Die Maßnahme ist in den Forstwirtschaftsplan 2018 aufzunehmen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
Der Kahlhieb wird von den städtischen Forstarbeitern durchgeführt. Der Stadt Herzogenrath entstehen somit Personalkosten für die Forstarbeiter und den Einsatz eigener technischer Geräte.
Die Wiederaufforstung der Flächen wird in den Forstwirtschaftsplan 2018 aufgenommen. Die Kosten hierfür wären anschließend im Rahmen der Beratungen zum Forstwirtschaftsplan 2018 zu berücksichtigen und im Zuge der Haushaltsberatungen für das Jahr 2018 bereitzustellen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Vorliegend geht es über die weitere Entwicklung eines 45-jährigen Fichtenbestands (Abteilung 664 D3) am Fuße der Halde Adolf nahe der Plitscharder Straße (siehe Anlage). Die Fichtenfläche beträgt laut Forsteinrichtung 2012 0,97 ha, wobei bereits Teile des Waldrandes Sturmschäden aufweisen.
Bei einer Ortsbegehung mit Politik und Verwaltung im Herbst 2016 wurde die Frage der Standsicherheit der verbliebenen Bäume thematisiert, auch in Zusammenhang mit dem Risiko für die angrenzende Wohnbebauung. Seinerzeit wurde beim Bau der „Hollandsiedlung“ die allgemein übliche Abstandsfläche deutlich unterschritten, so dass die Wohngebäude nun im Fallbereich der Bäume stehen.
Ein Blick auf elf Forschungsprojekte, die im Rahmen des „Lothar (Sturmtief 1999)“-Grundlagenprogramms des Bundesamtes für Umwelt (Bern) bearbeitet wurden, zeigt, dass Art und Ausmaß von Sturmschäden überwiegend mit der Baumart, der Baumartenmischung, der Baumhöhe sowie der Struktur des Bestandes in Zusammenhang stehen.
Demnach gehört dieser Bestand zu den potentiell risikobehafteten Wäldern, auch wenn die Bäume aufgrund von regelmäßigen Durchforstungen und der gut durchwurzelbaren Böden am Haldenfuß eine hohe Einzelbaumstabilität aufweisen und zurzeit standsicher sind.
Dennoch bestand Einigkeit unter den Beteiligten, den Fichtenbestand vorsorglich zu entfernen und durch einen naturnahen Wald mit stabilen Baumarten zu ersetzen.
Das Gemeindeforstamt beteiligte daraufhin die Untere Forstbehörde des Landes NRW, die Untere Landschaftsbehörde der StädteRegion sowie den Waldreferenten des NABU Deutschland; alle Beteiligten stimmten einem Kahlschlag zu, u.a. auch vor dem Hintergrund durch die Anpflanzung standortgerechter Baumarten einen positiven ökologischen Effekt zu erzielen.
Der NABU bat in seinem Antwortschreiben noch darum zu prüfen, ob anstelle einer Pflanzung eine Wiederbewaldung durch natürliche Sukzession möglich sei.
Grundsätzlich würde das Gemeindeforstamt der natürlichen Sukzession den Vorrang einräumen, denn mit einem Anflug von Birken-, Weiden- und Bergahornsamen ist fest zu rechnen.
Dennoch zeigt die Erfahrung, dass aufgrund des Vorbestandes genügend Fichtensamen vorhanden sind, die eine naturnahe Entwicklung des Waldes gefährden könnten. Des Weiteren besteht die Gefahr, dass sich aus den angrenzenden Gärten nicht autochtone Pflanzen im Wald ansiedeln und die Flora verfälschen.
Daher präferiert das Gemeindeforstamt die Anpflanzung eines Waldrandes mit Hecken im Bereich der Wohnsiedlung und daran anschließend eine Aufforstung mit Traubeneiche, Sommerlinde und Hainbuche.
Das Gemeindeforstamt empfiehlt des Weiteren, diese Maßnahme in den kommenden Forstwirtschaftsplan aufzunehmen und die für die Aufforstung notwendigen Mittel in den Haushalt einzuplanen.
Zusammenfassend empfiehlt die Verwaltung dem Umwelt- und Planungsausschuss und dem Rat der Stadt Herzogenrath dem Vorhaben zuzustimmen und den Kahlhieb des Fichtenwaldes an der Halde Adolf nahe der Plitscharder Straße zu beschließen.
Vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrates, wird die Aufforstungsmaßnahme in den kommenden Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2018 aufgenommen. Der Rat der Stadt Herzogenrath wird gebeten, im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2018 die notwendigen Mittel für die Wiederaufforstung der Flächen bereitzustellen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass aufgrund der Umsetzung der aktuellen forstwirtschaftlichen Maßnahmen gemäß dem Forstwirtschaftsplan 2017 der Kahlhieb voraussichtlich erst im Herbst 2017 erfolgen könnte.
Rechtliche Grundlagen:
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Städten Aachen und Herzogenrath, Landes- und Bundesforstgesetzgebung
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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305,3 kB
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4
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(wie Dokument)
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16,2 kB
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