Sitzungsvorlage - V/2017/161

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt, für die Durchführung des „Interkulturellen Dialogs der Jugend“ einen Kostenbeitrag bis zur Höhe von 2.900,00 Euro zu gewähren.

Der Verwaltung ist ein entsprechender Verwendungsnachweis vorzulegen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

 

Pflichtaufgabe

X

Freiwillige Aufgabe

 

Haushaltsmittel stehen im Im Ergebnisplan bei Aufwandskonto 533130 im Produkt 0636210

 

zur Verfügung.

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Seit dem Jahr 2002 findet alljährlich im Rahmen der Euriade die Verleihung des Martin-Buber-Plakette an Persönlichkeiten statt, die sich im Sinne des Philosophen Martin Buber für die Gesellschaft einsetzen. Erster Preisträger war der Altbundeskanzler Helmut Schmidt.

 

Der diesjährige Preisträger ist der irische Pater Shay Cullen.

 

Im Rahmen dieser Veranstaltung findet, wie in den vergangenen jahren der „Interkulturelle Dialog der Jugend“ statt.

In der Woche des Dialogs treffen sich vom 09. Bis 19. November 2017 ca. 80 100 junge Menschen aus zahlreichen Ländern der Welt, um sich kennen und voneinander zu lernen. Die Jugendlichen tauschen sich aus, erleben den Gedanken frei nach dem Philosophen Martin Buber nach dem dialogischen Prinzip sowie seinem Hauptwerk und bereichern durch ihre in Anwesenheit und durch den regelmäßig stattfindenden Dialog auf der Burg Rode und später in Rolduc mit dem jeweiligen Preisträger der Martin-Buber-Plakette die in diesem Zusammenhang stattfindenden Veranstaltungen.

Weitere Details ergeben sich aus dem beigefügten Antrag des Euriade e.V..

Das Projekt verursacht vor allem hohe Unterkunfts- und Verpflegungskosten für die Vielzahl der teilnehmenden Jugendlichen aus diversen europäischen und darüber hinaus auch außereuropäischen Ländern.

 

Die Verwaltung schlägt vor, das Projekt wie im letzten Jahr, mit 2.900,-- Euro zu bezuschussen und sich einen entsprechenden Verwendungsnachweis vorlegen zu lassen.

 

 

 

 

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

3. Korruptionsbekämpfungsgesetz:

 

Anfrage gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz:

(bei Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen über 25.000 € netto oder Vergabe von Bauleistungen über 50.000 € netto)

 

 

ja

 

nein

 

(unterhalb der Wertgrenzen und nach pflichtgemäßen Ermessen)

 

 

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

 

 

 

Anlage/n:

 

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Anlagen

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