Sitzungsvorlage - V/2017/163
Grunddaten
- Betreff:
-
Einführung des neu gewählten Jugendbeirates der Stadt Herzogenrath
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 2.1 Jugend
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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01.06.2017
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Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung und die Vorstellung des Jugendbeirates Herzogenrath zur Kenntnis.
Der Jugendhilfeausschuss bedankt sich bei den Mitgliedern des Jugendbeirates für ihr Engagement zur Vertretung der Interessen von Jugendlichen in Herzogenrath.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach den Wahlen zum 3. Jugendbeirat Herzogenrath im Zeitraum vom 12. bis 14. Dezember 2016 hat am 19. Januar 2017 die konstituierende Sitzung des Jugendbeirates Herzogenrath stattgefunden. Mit Abdullah Selim Basogul, Abishanth Vijayakumaran, Cedric Reichelt, Daniel Schulze, Matthias Jüssen, Roger Paffen, Yakup Yilanci und Yasin Kalem haben alle gewählten Mitglieder des Jugendbeirates ihre Wahl in den Jugendbeirat angenommen. Darüber hinaus haben sich noch die Jugendlichen Leo Maximilian Schmelcher, Maurice Wolf und Justin Behamberger ohne Mandat dem Jugendbeirat angeschlossen und arbeiten aktiv mit.
In den ersten Sitzungen, stand das gegenseitige Kennenlernen im Vordergrund und sich einen Überblick über die Strukturen der Stadt Herzogenrath sowie des Jugendbeirates selber zu verschaffen.
Am 02. April 2017 hat eine erste ganztägige Klausurtagung des Jugendbeirates stattgefunden, bei dem ein komprimiertes Teambuilding zum intensiveren Kennenlernen der einzelnen Mitglieder untereinander stattgefunden hat. Darüber hinaus sind im Rahmen der Klausurtagung sowohl organisatorische Fragen und Abläufe im Hinblick auf die künftige Arbeit des Jugendbeirates als auch erste inhaltliche Themen und Fragestellungen erörtert worden.
Abschließend wurden gemäß Satzung die Wahlen zum Vorstand des Jugendbeirates durchgeführt.
- Vorsitzender: Matthias Jüssen
- Stellvertreter: Yasin Kalem
- Stellvertreter: Cedric Reichelt
- Geschäftsführer: Abdullah Selim Basogul
In den ersten Wochen, konnte der Jugendbeirat sich bereits bei den Vorbereitungen zu der „Das Geht“ Veranstaltung zur Landtagswahl 2017 des Bildungsbüros der StädteRegion Aachen einbringen. Darüber hinaus besteht ein enger Kontakt zur dem Praxisentwicklungsprojekt „Kommunale Bildungslandschaft aus Sicht der Jugendpflege“.
Schwerpunktmäßig möchte der Jugendbeirat in der laufenden Amtszeit darauf hinwirken, den Jugendbeirat mit seinen Aufgaben und Zielen in Herzogenrath bekannter zu machen.
Daher beabsichtigt der Jugendbeirat sich vermehrt bei öffentlichen Veranstaltungen in der Stadt Herzogenrath zu präsentieren sowie die Anregen und Wünsche der Jugendlichen für die Stadt Herzogenrath aufnehmen.
Der Vorsitzende des Jugendbeirates Herzogenrath, Herr Matthias Jüssen, wird die ersten Ergebnisse sowie die zukünftigen Inhalte und Ziele in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses persönlich vorstellen und für Fragen der Ausschussmitglieder zur Verfügung stehen.
Rechtliche Grundlagen:
Jugendliche sollen im Rahmen des geltenden Rechts als gleichberechtigte Mitglieder unserer Gesellschaft anerkannt werden. Deshalb wurde in Herzogenrath ein Jugendbeirat eingerichtet, der allen Jugendlichen offen steht. Der Jugendbeirat ist eine Interessenvertretung der Jugendlichen in Herzogenrath. Die Beteiligung der Jugendlichen am kommunalen Geschehen soll durch den Jugendbeirat gefördert werden. Der Jugendbeirat soll zudem demokratische Entscheidungsprozesse nachvollziehbar machen und Chancen zur Neugestaltung bieten. Damit soll dem verstärkten Wunsch von Jugendlichen, an demokratischen Entscheidungsprozessen teilzunehmen, sowie der Kinderrechtskonvention der UN und dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) Rechnung getragen werden.
Aufgrund des § 7 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchst. f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW 1994, S. 666 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 950) i. V. m. § 8 des Achten Buches Sozialgesetzbuch – SGB VIII -, in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.12.2006 (BGBI. I S. 3134), zuletzt geändert durch Art. 12 des Gesetzes zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts vom 6.7.2009 (BGBI I S. 1696), hat der Rat der Stadt Herzogenrath am 14.12.2010 eine entsprechende Satzung für den Jugendbeirat beschlossen.
