Sitzungsvorlage - V/2016/080-E02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt

1.die Abwägung der im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung (Anlage 2) eingegan              genen Anregungen

2.die 2. Änderung des Bebauungsplanes II/20 (Anlage 3) als Satzung gem. § 10 (1) BauGB und

 

 

empfiehlt dem Rat den Beschluss

  1. der Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung (Anlage 1) eingegangenen Anregungen
  2. der Abwägung der im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung (Anlage 2) eingegangenen Anregungen
  3. die 2. Änderung des Bebauungsplanes II/20 (Anlage 3) als Satzung gem. § 10 (1) BauGB

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

Die Kosten werden gemäß abgeschlossenem Vertrag zur Vergütung von Planungsleistungen vom Investor übernommen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Aufgrund verschiedener Änderungen nach der öffentlichen Auslegung hat der Umwelt- und Planungsausschuss in seiner Sitzung am 25.04.2017 die Durchführung einer erneuten öffentlichen Auslegung beschlossen. Die Planunterlagen haben daher in der Zeit vom 08.05.2016 bis 09.06.2016 erneut öffentlich ausgelegen.

Im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung sind von der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen vorgebracht worden.

 

Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die StädteRegion Aachen in ihrer Stellungnahme Bedenken bzgl. des Themas Immissionsschutz vorgebracht, die in der Abwägung unter 1.1 behandelt werden. Von weiteren Behörden wurden keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht. Die gesamte Abwägung ist der Anlage 2 zu entnehmen.

Die eingegangenen Stellungnahmen sind als Anlage 4 beigefügt.

 

In der Begründung werden zur Klarstellung redaktionelle Änderungen durchgeführt, die nicht zu einer Änderung des Bebauungsplanes führen. Gemäß Abwägung Nr. 1.2 wird in den textlichen Festsetzungen unter C. Hinweise der Punkt 2. Natur und Landschaft eingefügt. Auch dieser Hinweis führt nicht zu einer Änderung der Textlichen Festsetzungen.

 

Als Anlage 3 sind der Entwurf zum Bebauungsplan mit den Beikarten zu den Lärmpegelbereichen, den Textlichen Festsetzungen und der Begründung beigefügt.

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, unter Berücksichtigung der Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen (siehe Anlage 1 und Drucksachen-Nr. V/2016/080-E1, Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses am 25.04.2017) die
2. Änderung des Bebauungsplanes II/20 "Bachstraße" als Satzung gemäß § 10 BauGB zu beschließen.

 

Rechtliche Grundlagen:

BauGB

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlagen:

Anlage 1:Zusammenfassung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen
Stellungnahmen der TöB und der Öffentlichkeit

und Abwägung

Anlage 2:Zusammenfassung der im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung ein                            gegangenen Stellungnahmen der TöB

und Abwägung

Anlage 3:Geltungsbereich

Bebauungsplanentwurf

Beikarten rmpegelbereiche

Legende

Textliche Festsetzungen

Begründung

 

Anlage 4:Im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung eingegangene Stellungnahmen                                           der TöB

 

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Anlagen

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