Sitzungsvorlage - V/2016/080-E02
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Änderung des Bebauungsplanes II/20 "Bachstraße" Hier: 1. Beschluss der Abwägung der im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen und 2. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 3 Stadtentwicklung und Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umwelt- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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04.07.2017
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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11.07.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt
1.die Abwägung der im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung (Anlage 2) eingegan genen Anregungen
2.die 2. Änderung des Bebauungsplanes II/20 (Anlage 3) als Satzung gem. § 10 (1) BauGB und
empfiehlt dem Rat den Beschluss
- der Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung (Anlage 1) eingegangenen Anregungen
- der Abwägung der im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung (Anlage 2) eingegangenen Anregungen
- die 2. Änderung des Bebauungsplanes II/20 (Anlage 3) als Satzung gem. § 10 (1) BauGB
Sachverhalt
Sachverhalt:
Aufgrund verschiedener Änderungen nach der öffentlichen Auslegung hat der Umwelt- und Planungsausschuss in seiner Sitzung am 25.04.2017 die Durchführung einer erneuten öffentlichen Auslegung beschlossen. Die Planunterlagen haben daher in der Zeit vom 08.05.2016 bis 09.06.2016 erneut öffentlich ausgelegen.
Im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung sind von der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen vorgebracht worden.
Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die StädteRegion Aachen in ihrer Stellungnahme Bedenken bzgl. des Themas ‘Immissionsschutz‘ vorgebracht, die in der Abwägung unter 1.1 behandelt werden. Von weiteren Behörden wurden keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht. Die gesamte Abwägung ist der Anlage 2 zu entnehmen.
Die eingegangenen Stellungnahmen sind als Anlage 4 beigefügt.
In der Begründung werden zur Klarstellung redaktionelle Änderungen durchgeführt, die nicht zu einer Änderung des Bebauungsplanes führen. Gemäß Abwägung Nr. 1.2 wird in den textlichen Festsetzungen unter C. Hinweise der Punkt 2. ‘Natur und Landschaft‘ eingefügt. Auch dieser Hinweis führt nicht zu einer Änderung der Textlichen Festsetzungen.
Als Anlage 3 sind der Entwurf zum Bebauungsplan mit den Beikarten zu den Lärmpegelbereichen, den Textlichen Festsetzungen und der Begründung beigefügt.
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, unter Berücksichtigung der Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen (siehe Anlage 1 und Drucksachen-Nr. V/2016/080-E1, Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses am 25.04.2017) die
2. Änderung des Bebauungsplanes II/20 "Bachstraße" als Satzung gemäß § 10 BauGB zu beschließen.
Rechtliche Grundlagen:
BauGB
Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP
Anlagen:
Anlage 1:Zusammenfassung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen
Stellungnahmen der TöB und der Öffentlichkeit
und Abwägung
Anlage 2:Zusammenfassung der im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung ein gegangenen Stellungnahmen der TöB
und Abwägung
Anlage 3:Geltungsbereich
Bebauungsplanentwurf
Beikarten Lärmpegelbereiche
Legende
Textliche Festsetzungen
Begründung
Anlage 4:Im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung eingegangene Stellungnahmen der TöB
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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