Sitzungsvorlage - V/2017/177

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Herzogenrath nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses 2014 zur Kenntnis und leitet ihn zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter.

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Finanz. Auswirkung

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Stadt Herzogenrath hat gemäß § 95 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermitteln und ist zu erläutern. Er besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ein Lagebericht ist ebenfalls beizufügen.

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2014 wurde gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW am 29. Mai 2017 durch den Kämmerer aufgestellt und durch den Bürgermeister bestätigt. Er weist im Wesentlichen folgende Ergebnisse aus:

 

 

A) Ergebnisrechnung

 

Die Ergebnisrechnung 2014 schließt wie folgt ab:

 

Ordentliche Erträge   100.551.941,47 €

zzgl. Finanzerträge     2.372.558,67 €

zzgl. außerordentliche Erträge                                                      0,00 €

Gesamterträge   102.924.500,14 €

 

Ordentliche Aufwendungen 109.208.994,15 €

zzgl. Finanzaufwendungen     1.174.214,66 €

zzgl. außerordentliche Aufwendungen                                                    0,00 €

Gesamtaufwendungen 110.383.208,81 €

  

Gesamterträge102.924.500,14 €

abzgl. Gesamtaufwendungen                                           110.383.208,81

Jahresfehlbetrag     7.458.708,67 €

 

Gemäß der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2014 war bei Gesamterträgen von 98.966.000,00 € und Gesamtaufwendungen von 109.791.315,00 € ein Jahresfehlbedarf in Höhe von 10.825.315,00 € geplant.

Gegenüber der Haushaltsplanung liegt somit eine Verbesserung in Höhe von 3.366.606,33 € vor.

 

Die einzelnen Erläuterungen sind dem als Anlage 2 beigefügten Entwurf des Jahresabschlusses 2014 zu entnehmen.

 

 

B) Finanzrechnung

 

Die Finanzrechnung 2014 weist folgendes Ergebnis aus:

 

Anfangsbestand an Finanzmitteln 500.356,33 €

abzgl. Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln  -198.649,57 €

zzgl. Bestand an fremden Finanzmitteln                               216.374,74 €

Liquide Mittel518.081,50 €

 

Die Haushaltsplanung 2014 sah eine Reduzierung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln für das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 4.658.825,00 € vor, so dass sich diesbezüglich eine Verbesserung in Höhe von 4.460.175,43 € ergibt.

 

Bei den Krediten zur Liquiditätssicherung ist hingegen ein Anstieg um 4.862.304,31 € auf nunmehr 37.952.721,52 € zu verzeichnen.

 

Investitionskredite wurden nicht aufgenommen.

 

 

C) Schlussbilanz

 

Die Schlussbilanz zum 31.12.2014 schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 381.848.829,40 € ab und liegt damit 2.872.490,42 € unter dem Wert des Vorjahres.

 

Der Saldo der Ergebnisrechnung wirkt sich dabei unmittelbar auf die Veränderung des städtischen Eigenkapitals aus, welches sich wie folgt darstellt:

 

Eigenkapital zum 01.01.2014145.586.771,19 €

abzgl. Verrechnungen mit der allgemeinen Rücklage in 2014-77.854,56

abzgl. Jahresfehlbetrag 2014                                               -7.458.708,67 €

Eigenkapital zum 31.12.2014138.050.207,96 €

 

 

Über die Behandlung von Fehlbeträgen hat der Rat der Stadt gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW nach Prüfung des Jahresabschlusses zu entscheiden.

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

§§ 95, 96, 101 GO NRW

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlagen:

Schlussbilanz zum 31.12.2014

Ergebnisrechnung

Finanzrechnung

 

 

Aufgrund des Umfangs des Entwurfs des Jahresabschlusses 2014 wurde auf den vollständigen Abdruck verzichtet. Die gesamten Jahresabschlussunterlagen stehen im Ratsinformationssystem zur Verfügung.

 

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Anlagen

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