Sitzungsvorlage - V/2017/100-E01
Grunddaten
- Betreff:
-
Neues Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) Hier: Anfrage der Ratsfraktion FDP vom 07.02.2017 - Nutzung der Reitwege in Herzogenrath
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 3 Stadtentwicklung und Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umwelt- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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04.07.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf das Anschreiben des Bereiches 1.1 - Ordnung und Verkehr, Koordination Sicherheit – vom 02.03.2017, in dem die Anfrage der Ratsfraktion FDP vom 7.2.2017 weitergeleitet wurde, hat das zuständige Umweltamt (A 70 der StädteRegion Aachen) mit Schreiben vom 12.05.2017 wie folgt geantwortet (Antwortschreiben in der Anlage 1):
Grundsätzlich unterscheidet das Gesetz das Reiten im Wald bzw. in der freien Landschaft.
Im Wald gestattet § 58 LNatSchG das Reiten im Grundsatz auf allen befestigten oder naturfesten Fahrwegen. Grundsätzlich kann das Reiten auf allen Wegen im Wald zugelassen werden und zugleich können für einzelne Wege Reitverbote festgelegt werden. Als dritte Option können die Kreise und kreisfreien Städte das Reiten auf gekennzeichnete Reitwege beschränken. Dies hat im Einvernehmen mit den zuständigen Forstbehörden und nach Anhörung der betroffenen Gemeinden und Waldbesitzer- und Reiterverbänden zu erfolgen.
In der freien Landschaft bleibt das Reiten wie zuvor unter Geltung des ehemaligen Landschaftsgesetzes gestattet.
Konkret bezogen auf die Stadt Herzogenrath führt das Umweltamt der StädteRegion Aachen aus, dass im Wald, der sich in Herzogenrath schwerpunktmäßig auf die Bachtäler von Wurm- und Broichbach verteilt, die bisherige Reitregelung weiterhin gelten solle. Einerseits bestehen dort schon schmale Reitwege, die sonst nicht mehr genutzt werden dürften und andererseits sollen wegen der starken Nutzungsfrequenz auf den Wegen im Wurmteil möglichst Reitende wie bisher separat geführt werden.
Aus Sicht des Umweltamtes der StädteRegion Aachen besteht ein offenes Problem in der noch fehlenden Verbindung zwischen Berensberg, Paulinenwäldchen, Blauer Stein und Teuter Hof auf Herzogenrather Seite (Kartenauszug in der Anlage 2).
Dies kann jedoch nach Aussage des Umweltamtes im Rahmen der Beteiligung der Stadt Herzogenrath zur Erstellung der Allgemeinverfügung gelöst werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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564 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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