Sitzungsvorlage - V/2016/026-E01
Grunddaten
- Betreff:
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Neue Parkscheinautomaten; hier: Aktivierung Brötchentaste und die Möglichkeit des bargeldlosen Zahlens Antrag Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, Die Piraten und FDP vom 23.11.2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 1 Bürgerdienste
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Verkehrsausschuss
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Entscheidung
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13.07.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die neuen Parkscheinautomaten der Stadt Herzogenrath haben die grundsätzlichen technischen Voraussetzungen des bargeldlosen Zahlens der Parkgebühren.
Die Verwaltung hat über die unterschiedlichen Formen des bargeldlosen Zahlungsverkehrs von Geldkarte, EC-Karte und Handyparken sowie deren monetären Auswirkungen für den städtischen Haushalt im Bau- und Verkehrsausschuss ausführlich berichtet.
Die Verwaltung steht der Einführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs grundsätzlich positiv gegenüber. Hierbei favorisiert sie das Handyparken als bürgerfreundlichste und für die Verwaltung mit dem geringsten finanziellem Aufwand verbundene Lösung.
Dennoch ist in Anbetracht der haushaltsrechtlichen Situation der Stadt Herzogenrath abzuwägen, ob der bürgerfreundliche Service und der mit der Umsetzung des Handyparkens verbundene finanzielle Aufwand gerechtfertigt sind.
In der Stadt Aachen liegt der Anteil der Handyparker bei ca. 10 Prozent. Ein bundesweit überdurchschnittlich hoher Wert. In Osnabrück wird das System seit 8 Jahren betrieben. Dort ist der Anteil der Handyparker im Verhältnis zum üblichen Parken kleiner als 1 Prozent. Für Herzogenrath würde dies einem Anteil an den Parkgebühren von rd. 110 Euro im Monat ausmachen.
Neben der zwingend erforderlichen öffentlichen Ausschreibung für das Handyparken steht der zeitliche Aufwand für den mtl. Personaleinsatz bei der Abrechnung und die Sachkosten in keinem akzeptablen Verhältnis zum Anteil der möglichen Nutzer des Handyparkens.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Angelegenheit zunächst nicht weiter zu verfolgen. Das Fachamt wird die Entwicklungen des Handyparkens (z.B. Mobilfunkkosten in Europa) weiter verfolgen und dem Ausschuss anlassbezogen berichten.
Rechtliche Grundlagen:
- Straßenverkehrsgesetz (StVG) - Berechtigung zum Erheben von Parkgebühren (§ 6 StVG)
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
