Sitzungsvorlage - V/2017/228-E01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

  1. Der Rat der Stadt Herzogenrath stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss in der Sitzung vom 31.08.2017 abschließend beratenen und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss zum 31.12.2014 in der Fassung vom 19.07.2017 einschließlich der gesetzlich vorgeschriebenen Anlagen gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW fest.

 

  1. Der Stadtrat erteilt dem Bürgermeister gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW zu dem festgestellten Jahresabschluss der Stadt Herzogenrath zum 31.12.2014 die Entlastung.

 

 

  1.      Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Herzogenrath folgenden Beschluss:

 

Der Rat der Stadt fasst gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW bezüglich der Behandlung des Jahresfehlbetrages in der Ergebnisrechnung in Höhe von 7.696.182,26 € den Beschluss, den Fehlbetrag durch die Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage zu decken.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Der vom Kämmerer am 29.05.2017 aufgestellt und durch den Bürgermeister am 29.05.2017 bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses zum Bilanzstichtag 31.12.2013 wurde vom Stadtrat in der Sitzung am 11.07.2017 mit der Vorlage V/2017/177 zur Kenntnis genommen und an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen.

 

 

Der Jahresabschluss ist vom Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt.

 

Gegenstand der Prüfung war nach § 101 GO NRW:

  •         Ergebnisrechnung
  •         Finanzrechnung
  •         Teilrechnungen
  •         Bilanz
  •         Anhang
  •         Lagebericht
  •         Buchführung
  •         Inventur und Inventar
  •         Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern
    • Einhaltung der haushaltsrechtlichen gesetzlichen Vorschriften und ergänzenden Bestimmungen

 

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 erfolgte gemäß § 101 Abs. 8 i. V. m. § 103 Abs. 5 GO NRW entsprechend des Beschlusses im Rechnungsprüfungsausschusses vom 30.08.2016 bei der Vorlage V/2016/186 –E01 durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpaNRW). Die Prüfung erfolgte mit Zuarbeit der städtischen Beratung und Örtlichen Rechnungsprüfung in der Zeit von Juni bis August 2017. Über die Art und den Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis wurde durch die gpaNRW ein Prüfungsbericht erstellt.

 

Die im Rahmen der Prüfung festgestellten Beanstandungen wurden durch den Bereich Finanzen buchmäßig korrigiert. Insofern weichen die Zahlen des nunmehr festzustellenden Jahresabschlusses von denen des eingebrachten Entwurfes vom 29.05.2017 in einigen Positionen ab.

 

Zusätzlich zum Bericht wurden die Prüfungssergebnisse im Rechnungsprüfungausschuss am 31.08.2017 durch gpaNRW mündlich vorgetragen.

 

Das abschließende Ergebnis der gpaNRW zu der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 nebst Lagebericht in der Fassung vom 19.07.2017 führt zu keinen Einwendungen. Nach den bei der Prüfung gewonnen Erkenntnissen vermittelt der Jahresabschluss 2014 unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögen-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Die gpaNRW erteilt einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Diesem Ergebnis hat sich die örtliche Rechnungsprüfung angeschlossen.

 

Der Prüfungsbericht der gpaNRW vom 31.08.2017 wurde in der Rechnungsprüfungssitzung am 31.08.2017 beraten. Im Anschluss an die Beratungen hat sich der Rechnungsprüfungsausschuss dem Prüfungsbericht und dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk als Ergebnis der Prüfung nach § 101 Abs. 4 und 7 GO NRW angeschlossen.

 

Der Prüfungsbericht kann von den Ratsvertretern im Ratsinformationsystem in elektronischer Form eingesehen werdn und liegt den Fraktionen in gedruckter Form vor. Der unterzeichnete Bestätigungsvermerk ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Vor Abgabe des Prüfungsberichtes durch den Rechnungsprüfungsausschuss an den Rat ist dem Bürgermeister Gelegenheit zur Stellungnahme zum Prüfungsergebnis gemäß § 101 Abs. 2 GO NRW zu geben. Herr Bürgermeister von den Driesch hat hiervon keinen Gebrauch gemacht.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Herzogenrath folgenden Beschluss:

 

  1. Den Jahresabschluss zum 31.12.2014 in der Fassung vom 19.07.2017 einschließlich der gesetzlich vorgeschriebenen Anlagen gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW festzustellen (Anlage 2 u. 3).
  1. Dem Bürgermeister die Entlastung gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW zu erteilen.

 

Dem Jahresabschluss wird nach § 117 Abs. 1 Satz 3 GO NRW der Beteiligungsbericht 2014 (Anlage 3) beigefügt, da voraussichtlich kein Gesamtabschluss zum 31.12.2014 nach § 116 GO NRW aufzustellen ist.

 

 

Nach § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW entscheidet der Rat gleichzeitig mit dem Jahresabschluss über die Behandlung des Fehlbetrages.

 

Der Bürgermeister und der 1. Beigeordnete und Stadtkämmerer empfehlen dem Stadtrat für den Jahresabschluss 2014 den Jahresfehlbetrag der Ergebnisrechnung 2014 in Höhe von 7.696.182,26 € durch die Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage zu decken.

 

Die Allgemeine Rücklage weist nach der Entnahme noch einen Bestand von 137.799.737,82 aus und reduziert sich um 5,29 % zum Vorjahr.

 

Nach der Feststellung des Jahresabschlusses durch den Rat ist der Jahresabschluss 2013 nach § 96 Abs. 2 GO NRW der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen und der Öffentlichkeit bekannt zu machen und danach bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

§§ 96, 101, 103, 117 GO NRW

§§ 37 - 48 GemHVO

Reduzieren

Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

Anlage 1: unterzeichneter Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschuss vom 31.08.2017

Anlage 2: Jahresabschluss zum 31.12.2014 nebst Anlagen in der Fassung vom 19.07.2017

Anlage 3: Beteiligungsbericht 2014

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...