Sitzungsvorlage - V/2017/245
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwurf des Jahresabschlusses 2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 20 - Kämmerei
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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12.09.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Herzogenrath hat gemäß § 95 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermitteln und ist zu erläutern. Er besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ein Lagebericht ist ebenfalls beizufügen.
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2015 wurde gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW am 30.08.2017 durch den Kämmerer aufgestellt und durch den Bürgermeister bestätigt. Er weist im Wesentlichen folgende Ergebnisse aus:
A) Ergebnisrechnung
Die Ergebnisrechnung 2015 schließt wie folgt ab:
Ordentliche Erträge 110.714.770,70 €
zzgl. Finanzerträge 2.346.930,13 €
zzgl. außerordentliche Erträge 0,00 €
Gesamterträge 113.061.700,83 €
Ordentliche Aufwendungen 115.419.668,13 €
zzgl. Finanzaufwendungen 1.110.676,39 €
zzgl. außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Gesamtaufwendungen 116.530.344,52 €
Gesamterträge113.061.700,83 €
abzgl. Gesamtaufwendungen 116.530.344,52 €
Jahresfehlbetrag 3.468.643,69 €
Gemäß der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2015 war bei Gesamterträgen von 103.402.000,00 € und Gesamtaufwendungen von 114.843.242,00 € ein Jahresfehlbedarf in Höhe von 12.682.000,00 € geplant.
Gegenüber der Haushaltsplanung liegt somit eine Verbesserung in Höhe von 9.213.356,31 € vor.
Die einzelnen Erläuterungen sind dem als Anlage 2 beigefügten Entwurf des Jahresabschlusses 2015 zu entnehmen.
B) Finanzrechnung
Die Finanzrechnung 2015 weist folgendes Ergebnis aus:
Anfangsbestand an Finanzmitteln 518.081,50 €
zzgl. Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln 218.144,01 €
abzgl. Bestand an fremden Finanzmitteln -295.063,02 €
Liquide Mittel441.162,49 €
Die Haushaltsplanung 2015 sah eine Reduzierung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln für das Haushaltsjahr 2015 in Höhe von 7.591.100,00 € vor, so dass sich diesbezüglich eine Verbesserung in Höhe von 7.235.713,40 € ergibt.
Die Krediten zur Liquiditätssicherung konnten um 5.097.516,72 € auf nunmehr 32.855.204,80 € gesenkt werden.
Investitionskredite wurden nicht aufgenommen.
C) Schlussbilanz
Die Schlussbilanz zum 31.12.2015 schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 371.647.468,82 € ab und liegt damit 9.946.187,11 € unter dem Wert des Vorjahres.
Der Saldo der Ergebnisrechnung wirkt sich dabei unmittelbar auf die Veränderung des städtischen Eigenkapitals aus, welches sich wie folgt darstellt:
Eigenkapital zum 01.01.2015137.802.785,37 €
abzgl. Verrechnungen mit der allgemeinen Rücklage in 2015-1.614.331,15 €
abzgl. Korrektur Jahresabschlüsse Vorjahr-48.654,58 €
abzgl. Jahresfehlbetrag 2015 -3.468.643,69 €
Eigenkapital zum 31.12.2015132.671.155,95 €
Über die Behandlung von Fehlbeträgen hat der Rat der Stadt gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW nach Prüfung des Jahresabschlusses zu entscheiden.
Rechtliche Grundlagen:
§§ 95, 96, 101 GO NRW
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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397,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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