Sitzungsvorlage - V/2017/248
Grunddaten
- Betreff:
-
Brandmeldeanlage Jugendtreff Streiffelder Hof Zustimmung zur Leistung einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 65 - Hoch- und Tiefbauamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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12.09.2017
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Herzogenrath stimmt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 9 Ziffer 3 der Haushaltssatzung der Stadt Herzogenrath der Leistung einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung im Produkt 0111140, Kostenstelle 460030, Sachkonto 031121 bis zu einer Höhe von 75.000,00 € zu.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
x | Pflichtaufgabe |
| Freiwillige Aufgabe |
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
x | ja |
| nein |
x | Die Deckung erfolgt durch Wenigerauszahlungen bei Investitions-Nr.: I 144 ABS 001 „Umgestaltung der Parkfläche Am Ehrenmal/Einsteinstr.“, Sachkonto 096201, Kostenstelle 630000, Produkt 1254120. |
Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen | 75.000,00 | Euro. |
2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:
entfällt
Sachverhalt
Sachverhalt:
Nachdem das genehmigte Brandschutzkonzept für das Objekt „Streiffelder Hof“ nunmehr vorliegt, wurde im Zuge der Priorisierung der erforderlichen Brandschutzmaßnahmen die Installation einer Brandmeldeanlage als dringend erforderlich erachtet. Die Maßnahme soll daher noch in 2017 umgesetzt werden.
Die außerplanmäßige Auszahlung bis zur Höhe von 75.000,- € wird durch Wenigerauszahlungen bei Investitions-Nr.: I 144 ABS 001 „Umgestaltung der Parkfläche Am Ehrenmal/Einsteinstr.“, Sachkonto 096201, Kostenstelle 630000, Produkt 1254120 gedeckt.
Rechtliche Grundlagen:
GO NRW
Haushaltssatzung der Stadt Herzogenrath
Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP
3. Korruptionsbekämpfungsgesetz:
entfällt
Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:
Nach § 83 Abs. 1 GO NRW ist eine außerplanmäßige Auszahlung nur zulässig, wenn sie unabweisbar und die Deckung im laufenden Haushaltsjahr gewährleistet ist.
Die Maßnahme der Installtion einer Brandmeldeanlage ist nach den o.a. Ausführungen im Jugendtreff Streiffelder Hof dringend erforderlich, um das Brandschutzkonzept einzuhalten. Die Maßnahme ist unabweisbar.
Nach den Ausführungen der gpaNRW ist eine Maßnahme auch investiv zu buchen, wenn keine Vergrößerung der Nutzfläche eintritt, das Gebäude aber in seiner Substanz durch die Erweiterung um zusätzliche Funktionen vermehrt wird. Beispielhaft ist der Einbau einer Alarmanlage aufgeführt. Hier soll nun die Installation einer Brandmeldeanlage erfolgen. Die Buchung der Maßnahme als Investiton kann somit nachvollzogen werden.
Ebenfalls wird die Deckung durch Haushaltmittel des Jahres 2017 aus der Maßnahme „Parkfläche Am Ehrenmal/Einsteinstr.“ gedeckt, der Haushaltsansatz betrug 280.000 €.
Nach § 9 Nr. 3 der Haushaltssatzung gilt eine außerplanmäßige Auszahlung ab 40.000 € als erheblich und ist durch den Stadtrat zu genehmigen.
Gegen die Einrichtung einer außerplanmäßigen Investitionnummer zur Auszahlung der Leistung der Brandmeldeanlage Streiffelder Hof bestehen seitens der Beratung und Örtlichen Rechnungsprüfung keine Bedenken.
