Sitzungsvorlage - V/2017/176

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt aufgrund der Richtlinien für die Verleihung des Ehrenringes der Stadt Herzogenrath vom 29.11.1977/16.10.1986, den Ehrenring der Stadt Herzogenrath an die Stadtverordneten Renate Gülpen und Andreas Jaroniak, zu verleihen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

 

Pflichtaufgabe

x

Freiwillige Aufgabe

 

 

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung 

 

x 

ja

 

nein

 

 

 

im Ergebnisplan bei Aufwandskonto

 

 

im Finanzplan bei Investitionsnummer

 

Die Gesamtausgaben belaufen sich auf ca. 2.600

 

Euro.

 

 

2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:

 

 

 

2014

2015

2016

2017

Sachkosten

 

 

 

 

Personalkosten

 

 

 

 

Finanzaufwand
(Abschreibung und Zinsen)

 

 

 

 

Folgelasten gesamt:

 

 

 

 

Folgeerträge 

 

 

 

 

Folgelasten saldiert:

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Stadtrat hat in seinen Sitzung am 29.11.1977/16.10.1986 Richtlinien für die Verleihung des Ehrenringes der Stadt Herzogenrath erlassen.

 

r die Verleihung des Ehrenringes kommt demnach jeder Bürger/jede Bürgerin der Stadt Herzogenrath in Betracht, der/die sich um das Wohl der Stadt in besonderer Weise verdient gemacht hat. Bei Ratsmitgliedern und sachkundigen Bürgern/Bürgerinnen, die auf eine 25jährige ehrenamtliche Tätigkeit zurückblicken können, gilt diese Voraussetzung als erfüllt.

 

Beschlüsse über die Verleihung des Ehrenringes bedürfen einer 2/3 Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Stadtrates. Der Ehrenring wird in einer Sondersitzung des Jahres verliehen, in dem das Ratsmitglied/ der sachkundige Bürger/ die sachkundige Bürgerin seine/ihre 25jährige Tätigkeit vollendet hat.

 

Nach den Feststellungen der Verwaltung werden die aufgeführten Voraussetzungen von den Stadtverordneten Andreas Jaroniak im März 2017  und Renate Gülpen im Dezember 2017 erfüllt.

 

Wie bereits erwähnt, soll die Verleihung des Ehrenringes nach der Richtlinie in einer Sondersitzung des Stadtrates erfolgen. Aufgrund der dauerhaften vorläufigen Haushaltsführung nach § 82 GO NRW   hat bereits im vorletzten Jahr die Bezirksregierung Köln als obere Kommunalaufsicht entschieden, dass aufgrund der Kostenreduzierung bei den Herstellungskosten gegen die Übergabe des Ehrenringes keine Bedenken bestehen, eine Sondersitzung zu diesem Zweck jedoch nicht in Betracht kommt.  Die Verleihung erfolgt daher in der letzten Ratssitzung des Jahres am 12. Dezember 2017 um 17.00 Uhr.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

Richtlinien für die Verleihung des Ehrenringes der Stadt Herzogenrath

Genehmigung der Bezirksregierung Köln im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung nach § 82 GO NRW vom 15.06.2015.

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

3. Korruptionsbekämpfungsgesetz:

 

Anfrage gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz:

(bei Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen über 25.000 € netto oder Vergabe von Bauleistungen über 50.000 € netto)

 

 

ja

 

nein

 

(unterhalb der Wertgrenzen und nach pflichtgemäßen Ermessen)

 

 

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

 

 

 

Anlage/n:

Auflistung der kommunalpolitischen Tätigkeiten von Herrn Jaroniak und Frau Gülpen

(Quelle: Stadtarchiv)

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Anlagen

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