Sitzungsvorlage - V/2017/176
Grunddaten
- Betreff:
-
Verleihung des Ehrenringes der Stadt Herzogenrath
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Bürgermeisterbüro
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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12.09.2017
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Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
| Pflichtaufgabe |
x | Freiwillige Aufgabe |
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
x | ja |
| nein |
| im Ergebnisplan bei Aufwandskonto |
| im Finanzplan bei Investitionsnummer |
Die Gesamtausgaben belaufen sich auf ca. 2.600 |
| Euro. |
2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:
| 2014 | 2015 | 2016 | 2017 |
Sachkosten |
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Personalkosten |
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Finanzaufwand |
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Folgelasten gesamt: |
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Folgeerträge |
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Folgelasten saldiert: |
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Stadtrat hat in seinen Sitzung am 29.11.1977/16.10.1986 Richtlinien für die Verleihung des Ehrenringes der Stadt Herzogenrath erlassen.
Für die Verleihung des Ehrenringes kommt demnach jeder Bürger/jede Bürgerin der Stadt Herzogenrath in Betracht, der/die sich um das Wohl der Stadt in besonderer Weise verdient gemacht hat. Bei Ratsmitgliedern und sachkundigen Bürgern/Bürgerinnen, die auf eine 25jährige ehrenamtliche Tätigkeit zurückblicken können, gilt diese Voraussetzung als erfüllt.
Beschlüsse über die Verleihung des Ehrenringes bedürfen einer 2/3 Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Stadtrates. Der Ehrenring wird in einer Sondersitzung des Jahres verliehen, in dem das Ratsmitglied/ der sachkundige Bürger/ die sachkundige Bürgerin seine/ihre 25jährige Tätigkeit vollendet hat.
Nach den Feststellungen der Verwaltung werden die aufgeführten Voraussetzungen von den Stadtverordneten Andreas Jaroniak im März 2017 und Renate Gülpen im Dezember 2017 erfüllt.
Wie bereits erwähnt, soll die Verleihung des Ehrenringes nach der Richtlinie in einer Sondersitzung des Stadtrates erfolgen. Aufgrund der dauerhaften vorläufigen Haushaltsführung nach § 82 GO NRW hat bereits im vorletzten Jahr die Bezirksregierung Köln als obere Kommunalaufsicht entschieden, dass aufgrund der Kostenreduzierung bei den Herstellungskosten gegen die Übergabe des Ehrenringes keine Bedenken bestehen, eine Sondersitzung zu diesem Zweck jedoch nicht in Betracht kommt. Die Verleihung erfolgt daher in der letzten Ratssitzung des Jahres am 12. Dezember 2017 um 17.00 Uhr.
Rechtliche Grundlagen:
Richtlinien für die Verleihung des Ehrenringes der Stadt Herzogenrath
Genehmigung der Bezirksregierung Köln im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung nach § 82 GO NRW vom 15.06.2015.
Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP
3. Korruptionsbekämpfungsgesetz:
Anfrage gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz:
(bei Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen über 25.000 € netto oder Vergabe von Bauleistungen über 50.000 € netto)
| ja |
| nein |
(unterhalb der Wertgrenzen und nach pflichtgemäßen Ermessen)
Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:
Anlage/n:
Auflistung der kommunalpolitischen Tätigkeiten von Herrn Jaroniak und Frau Gülpen
(Quelle: Stadtarchiv)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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öffentlich
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