Sitzungsvorlage - V/2017/264
Grunddaten
- Betreff:
-
Entsendung von Ratsvertretern in das Gremium "Verfügungsfonds IHK-Mitte" i.G.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 61 - Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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12.09.2017
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Beschlussvorschlag
Der Stadtrat entsendet den Vorsitzenden des Umwelt- und Plaungsausschusses sowie den ersten stellvertretenden Bürgermeister in das in Gründung befindliche Gremium für die Vergabe von Mitteln im Zusammenhang mit dem „Verfügungsfond IHK-Mitte“. Als Stellvertreter werden der stellvertetende Vorsitzende des Umwelt- und Plaunungsausschusses sowie die zweite stellvertretende Bürgermeisterin benannt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In seiner Sitzung vom 13.12.2016 hat der Rat der Stadt Herzogenrath unter Drucksachennummer V/2015/067-E15 einstimmig das Integrierte Handlungskonzept „Herzogenrath-Mitte“ beschlossen. Auf der Grundlage dieses Integrierten Handlungskonzeptes hat der Rat darüber hinaus die Verwaltung beauftragt, bei der Bezirksregierung Köln entsprechende Fördermittel für dieses Handlungskonzept zu beantragen.
Als Maßnahme 0.14 wurde die Einrichtung eines sogenannten Verfügungsfonds beschlossen und beantragt. Da ein Bewilligungsbescheid bis zur Erstellung der Sitzungsvorlage noch nicht vorgelegen hat, hat die Verwaltung bereits am 23.6.2017 für bestimmte Maßnahmen, die keinen weiteren Aufschub dulden, einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn beantragt.
Mit Bescheid vom 03.07.2017 hat die Bezirksregierung Köln u. a. für die Maßnahme 0.14 „Verfügungsfond“ den vorzeitigen Maßnahmenbeginn bewilligt. Um über die Vergabe der Mittel, die in Höhe von 10.000,00 € von Privaten zur Verfügung gestellt und in gleicher Höhe vom Land NRW bezuschusst werden, entscheiden zu können, ist die Installation eines Gremiums, welches über die Mittelvergabe bestimmt, sowie die Erarbeitung eines Kriterienkataloges, wonach die Gelder verwendet werden dürfen, erforderlich.
Da es sich, wie erwähnt, ausschließlich um private Gelder handelt, nicht also um Gelder der Stadt Herzogenrath, obliegt die Entscheidung, wie die Gelder verwendet werden, nicht der Stadt Herzogenrath. Um jedoch sicher zu stellen, dass die Ziele des Integrierten Handlungskonzeptes bei der Verwendung der Mittel des Verfügungsfonds gebührend berücksichtigt werden, schlägt die Verwaltung in Absprache mit den Vertretern der privaten Geldgeber vor, als Vertreter des Stadtrates den Vorsitzenden des Ausschusses, der sich schwerpunktmäßig mit der Erstellung des IHK befasst hat, namentlich des Umwelt- und Planungsausschusses, als Vertreter des Rates der Stadt zu entsenden. Als weiteren Vertreter des gesamten Rates, schlägt die Verwaltung in Abstimmung mit den o. g. Vertretern den ersten stellvertretenden Bürgermeister als Vertreter des Rates in seiner Gesamtheit vor.
Beide werden durch die jeweiligen Funktionsvertreter, also den stellvertretenden Vorsitzenden des Umwelt- und Planungsausschusses sowie die zweite stellvertretende Bürgermeisterin vertreten. Neben diesen beiden politischen Vertretern ist die Teilnahme von fünf Vertretern des Herzogenrather Gewerbevereins, einem Vertreter von Stadtmarketing, ein Vertreter von
A 40 – Schul-, Sport- und Kulturamt – (Kulturbereich) sowie ein Vertreter von A 61 – Stadtplanung und Verkehr – vorgesehen. Nach einer entsprechenden Beschlussfassung durch den Stadtrat ist vorgesehen, dass das „Vergabegremium“ kurzfristig zu einer konstituierenden Sitzung eingeladen wird, in der auch die Richtlinien für die Mittelvergabe thematisiert werden sollen.
