Sitzungsvorlage - V/2017/266

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Herzogenrath genehmigt eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 43.986,91 EUR.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

x

Pflichtaufgabe

 

Freiwillige Aufgabe

 

Die außerplanmäßige Auszahlung ist gedeckt durch Mehreinzahlungen beim Finanzrechnungskonto 601300 „Gewerbesteuer“.

 

Die Gesamtausgaben belaufen sich auf 43.986,91 EUR.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Herzogenrath hat in seiner Sitzung am 02.12.2014 einen Grundstückserwerb (V/2014/514) beschlossen. Unter Anderem wurde darin vereinbart, dass ein Teil des Kaufpreises (73.000,00 EUR) nicht ausgezahlt wird, sondern vorerst bei der Stadt Herzogenrath verbleibt. Es wurde zusammen mit dem Kaufvertrag ein Mietverhältnis mit der Veruferin abgeschlossen und die monatliche Miete wurde mit dem Kaufpreisanteil verrechnet.

 

Das Mietverhältnis endete am 31.03.2017. Somit ist der übrig gebliebene Restkaufpreisanteil in Höhe von 43.986,91 EUR außerplanmäßig auszuzahlen.

 

Ausführlichere Informationen zum Sachverhalt können bei Bedarf aufgrund der schutzwürdigen persönlichen und finanziellen Angaben nur im nichtöffentlichen Teil der Sitzung erläutert werden.

 

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