Sitzungsvorlage - V/2017/295
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufnahme und Verpflichtung eines Mitgliedes des Jugendbeirates in den Jugendhilfeausschuss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 51 - Jugendamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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12.10.2017
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Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss bestellt, gem. § 4, Abs. 3, Buchstabe o) der Satzung für das Jugendamt der Stadt Herzogenrath den 1. Vorsitzenden des Jugendbeirates, Herrn Matthias Jüssen, als beratendes Mitglied für den Jugendhilfeausschuss sowie den 2. Stellvertreter, Herrn Cedric Reichelt, als seinen Vertreter.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Bei der Einführung und Vorstellung des neuen Jugendbeirates in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 01.06.2017 hat dieser den Wunsch an den Ausschuss gerichtet, von seinem Recht Gebrauch zu machen, einen Vertreter des Jugendbeirates als weiteres beratendes Mitglied gem. § 3 Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt zu benennen.
Der Jugendhilfeausschuss hat das Engagement und das Anliegen des Jugendbeirates ausdrücklich begrüßt und die Verwaltung beauftragt, eine Änderung der Satzung des Jugendamtes dergestalt vorzubereiten, dass der Jugendbeirat ein beratendes Mitglied sowie ein stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss entsenden kann.
Ausgehend von dieser Beschlussfassung hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 11.07.2017 die Neufassung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Herzogenrath (V/2017/209) beschlossen.
Nach § 4, Abs. 1 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Herzogenrath gehören dem Jugendhilfeausschuss 15 stimmberechtigte und beratende Mitglieder nach Absatz 3 an.
Gemäß § 4, Abs. 3, Buchstabe o) der gültigen Satzung für das Jugendamt ist ein/e Vertreter/in des Jugendbeirates Herzogenrath beratendes Mitglied des Ausschusses. Gleichzeitig ist ein/e persönliche/r Vertreter/in zu bestellen.
Der Jugendbeirat hat in seiner Sitzung am 19.05.2017 Herrn Matthias Jüssen zu seinem 1. Vorsitzenden und Herrn Cedric Reichelt zum 2. Stellvertreter gewählt.
Rechtliche Grundlagen:
Gemäß § 5, Abs. 3 des 1. Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) kann durch die Satzung des Jugendamtes bestimmt werden, dass neben den beratenden Mitgliedern gem. § 5, Abs. 1 – weitere sachkundige Frauen und Männer dem Jugendhilfeausschuss als beratende Mitglieder angehören. Auf eine angemessene Beteiligung von Frauen ist zu achten.
