Sitzungsvorlage - V/2017/302

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss bestellt, gem. § 4, Abs. 3 Buchstabe e) der Satzung für das Jugendamt der Stadt Herzogenrath als Vertreterin der Schulen Frau Daniela Böschen, als beratendes Mitglied für den Jugendhilfeausschuss.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 27.09.2017 teilt die bisherige Vertreterin der Schulleiterkonferenz Herzogenrather Grundschulen im Jugendhilfeausschuss, Frau Grabowski-Kämper, der Verwaltung mit, dass ausweislich eines beigefügten Protokolls der Schulleiterkonferenz, nicht mehr sie, sondern Frau Daniela Böschen dem JHA als beratendes Mitglied angehören soll.

Die Schulleiterkonferenz gedenkt, ihre Vertreter künftig jedes Schuljahr wechseln zu lassen.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

Gemäß § 5 Abs. 5 des 1. Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) gehören Vertreter/innen der Schulen dem JHA als beratende Mitglieder an.

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

3. Korruptionsbekämpfungsgesetz:

 

Anfrage gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz:

(bei Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen über 25.000 € netto oder Vergabe von Bauleistungen über 50.000 € netto)

 

 

ja

 

nein

 

(unterhalb der Wertgrenzen und nach pflichtgemäßen Ermessen)

 

 

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

 

 

 

Anlage/n:

 

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Anlagen

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