Sitzungsvorlage - V/2017/271
Grunddaten
- Betreff:
-
37. Änderung FNP im Bereich des BP III/82 "GE Boscheler Berg - Ost" Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 61 - Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umwelt- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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17.10.2017
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Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
X | Pflichtaufgabe |
| Freiwillige Aufgabe |
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
X | ja |
| nein |
X | im Ergebnisplan bei Aufwandskonto 543167 im Teilergebnisplan 0951110 |
| im Finanzplan bei Investitionsnummer |
Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen |
| Euro. |
2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:
Derzeit nicht abschätzbar
3. Korruptionsbekämpfungsgesetz:
Anfrage gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz:
(bei Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen über 25.000 € netto oder Vergabe von Bauleistungen über 50.000 € netto)
| ja |
| nein |
(unterhalb der Wertgrenzen und nach pflichtgemäßen Ermessen)
Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:
Anlage/n:
Zeichnerische Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches
Herzogenrath, den 05.10.2017
(Christoph von den Driesch)
Bürgermeister
Sachverhalt
Sachverhalt:
Bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für die Stadt Herzogenrath mit Rechtskraft September 1999 wurde im Bereich Neumerberen, östlich der Geilenkirchener Straße, gegenüber dem bestehenden Gewerbegebiet „Boscheler Berg“, eine gewerbliche Baufläche dargestellt. Die im Anschluss an die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes geführten Gespräche mit Grundstückseigentümern waren zuletzt nicht zielführend, sodass im Jahre 2006/2007 alternativ das Gewerbegebiert „Nordsternpark“ geplant und zügig umgesetzt wurde. Zwischenzeitlich sind alle gewerblichen Grundstücke in diesem Bereich veräußert. Die Nachfrage nach gewerblichen Grundstücken im Ortsteil Merkstein ist jedoch ungebremst hoch. Wegen der hohen verkehrlichen Lagegunst unmittelbar an der L240 N, die einen direkten Zubringer zu den Autobahnen A44 und A4 darstellt, werden auch immer wieder speziell diese Flächen für Gewerbeansiedlungen thematisiert. Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung unter dem vorangegangenen Tagesordnungspunkt die Aufstellung des Bebauungsplanes vorgeschlagen. Da der Geltungsbereich des Bebauungsplanes über die derzeitige Darstellung des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes hinausgeht, ist der Flächennutzungsplan entsprechend anzupassen. Der Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen 2003 stellt den Bereich bereits als gewerblichen und industriellen Bereich (GIB) dar.
Aus der beigefügte Plandarstellung ist die Änderung der geplanten Darstellung im Flächennutzungsplan ersichtlich.
Rechtliche Grundlagen:
Bau GB
Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP
3. Korruptionsbekämpfungsgesetz:
Anfrage gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz:
(bei Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen über 25.000 € netto oder Vergabe von Bauleistungen über 50.000 € netto)
| ja |
| nein |
(unterhalb der Wertgrenzen und nach pflichtgemäßen Ermessen)
Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:
Anlage/n:
Auszug aus dem Flächennutzungsplan Gegebüberstellung Bestand/Planung
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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472,9 kB
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