Sitzungsvorlage - V/2017/271

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt die Einhaltung des Verfahrens zur 37. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes III/82 „GE Boscheler Berg-Ost“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

X

Pflichtaufgabe

 

Freiwillige Aufgabe

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung 

 

 X

ja

 

nein

 

 

X

im Ergebnisplan bei Aufwandskonto 543167 im Teilergebnisplan 0951110

 

 

im Finanzplan bei Investitionsnummer

 

Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen 

 

Euro.

 

 

2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:

Derzeit nicht abschätzbar

 

3. Korruptionsbekämpfungsgesetz:

 

Anfrage gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz:

(bei Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen über 25.000 € netto oder Vergabe von Bauleistungen über 50.000 € netto)

 

 

ja

 

nein

 

(unterhalb der Wertgrenzen und nach pflichtgemäßen Ermessen)

 

 

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

 

 

 

Anlage/n:

 

Zeichnerische Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches

 

 

 

 

 

 

Herzogenrath, den 05.10.2017

 

 

(Christoph von den Driesch)

Bürgermeister

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für die Stadt Herzogenrath mit Rechtskraft September 1999 wurde im Bereich Neumerberen, östlich der Geilenkirchener Straße, gegenüber dem bestehenden Gewerbegebiet „Boscheler Berg“, eine gewerbliche Baufläche dargestellt. Die im Anschluss an die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes geführten Gespräche mit Grundstückseigentümern waren zuletzt nicht zielführend, sodass im Jahre 2006/2007 alternativ das Gewerbegebiert „Nordsternpark“ geplant und zügig umgesetzt wurde. Zwischenzeitlich sind alle gewerblichen Grundstücke in diesem Bereich veräert. Die Nachfrage nach gewerblichen Grundstücken im Ortsteil Merkstein ist jedoch ungebremst hoch. Wegen der hohen verkehrlichen Lagegunst unmittelbar an der L240 N, die einen direkten Zubringer zu den Autobahnen A44 und A4 darstellt, werden auch immer wieder speziell diese Flächen für Gewerbeansiedlungen thematisiert. Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung unter dem vorangegangenen Tagesordnungspunkt die Aufstellung des Bebauungsplanes vorgeschlagen. Da der Geltungsbereich des Bebauungsplanes über die derzeitige Darstellung des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes hinausgeht, ist der Flächennutzungsplan entsprechend anzupassen. Der Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen 2003 stellt den Bereich bereits als gewerblichen und industriellen Bereich (GIB) dar.

 

Aus der beigefügte Plandarstellung ist die Änderung der geplanten Darstellung im Flächennutzungsplan ersichtlich.

 

Rechtliche Grundlagen:

Bau GB

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

3. Korruptionsbekämpfungsgesetz:

 

Anfrage gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz:

(bei Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen über 25.000 € netto oder Vergabe von Bauleistungen über 50.000 € netto)

 

 

ja

 

nein

 

(unterhalb der Wertgrenzen und nach pflichtgemäßen Ermessen)

 

 

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

 

 

 

Anlage/n:

Auszug aus dem Flächennutzungsplan Gegebüberstellung Bestand/Planung

 

 

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Anlagen

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