Sitzungsvorlage - V/2014/228-E02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss wählt Herrn Stefan Küffner zum zusätzlichen Schriftführer.

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Finanz. Auswirkung

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gem. § 52 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 24 und § 26 ff. Geschäftsordnung ist über die im Haupt- und Finanzausschuss gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Vorsitzenden und einem vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführer unterzeichnet wird.

 

Die Verwaltung empfiehlt, Herrn Stefan Küffner als zusätzlichen Schriftführer zu bestellen. 

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

- § 52 GO NRW

- §§ 24, 26 ff. Geschäftsordnung

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