Sitzungsvorlage - V/2017/338
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwasserbeseitigung hier: Erster Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und den Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Stadt Herzogenrath sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2018 für die getrennten Abwassergebühren und die Kleinkläranlagen.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 20 - Kämmerei
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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30.11.2017
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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12.12.2017
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Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Herzogenrath folgenden Beschluss: Der Rat der Stadt Herzogenrath beschließt den I. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und den Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse vom 13.12.2016 sowie die Gebührenbedarfsberechnungen 2018 für die getrennten Abwassergebühren und die Kleinkläranlagen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gebührenentwicklung Schmutz- und Niederschlagswassergebühr:
Der Rat der Stadt Herzogenrath hat am 13.12.2016 die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und den Kostenersatz von Grundstücksanschlüssen beschlossen. Mit dem Ratsbeschluss vom 13.12.2016 wurden die Gebührensätze für Schmutzwasser auf 3,81 Euro je Kubikmeter und für Niederschlagswasser auf 0,99 Euro je Quadratmeter bebauter und/oder befestigter Fläche festgesetzt.
Aufgrund der sich in der kommenden Kalkulationsperiode abzeichnenden günstigen Kostenentwicklungen ist für 2018 eine Gebührenreduzierung für die Nutzung der öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung geplant. Neben den geringeren Kosten für die Unterhaltung der öffentlichen Abwasseranlage ist zusätzlich mit höheren Schmutzwasserverbräuchen im Stadtgebiet zu rechnen. Aktuelle Berechnungen auf Basis der Frischwasserverbräuche zeigen eine Steigerung des Verbrauchs im Bereich der Schmutzwassermenge. Die Quadratmeter an versiegelten Flächen, als Basis für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr, steigen ebenfalls im Bereich der privaten Grundstücksflächen an. Die damit verbundenen Mehreinnahmen tragen ebenfalls zur Senkung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühr bei.
Bedingt durch die positive Kostenentwicklung, ist eine Senkung der Schmutzwassergebühr um 9 Cent vorgesehen, so dass der Kubikmeter Schmutzwasser für 2018
3,72 Euro
beträgt.
Ebenso ist bei der Niederschlagswassergebühr eine Senkung um 1 Cent auf
0,98 Euro
pro Quadratmeter vorgesehen.
Als Anlage 1 ist der I. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und den Kostenersatz von Grundstücksanschlüssen vom 13.12.2016 beigefügt.
Anlage 2 stellt die für das kommende Jahr zusammengestellte Gebührenbedarfsberechnung für Schmutz- und Niederschlagswasser dar.
Der in Anlage 3 beigefügte Vergleich der Gebührenkalkulation 2017 und 2018 zeigt folgende Veränderungen auf:
Ansatzfähige Kosten:
Personalkosten Tiefbauamt
Die Personalkosten im Bereich der Abwasserunterhaltung sinken im Vergleich zur Kalkulation 2017 um 37.800 Euro auf 146.300 Euro. Die geringeren Kosten ergeben sich aus geringeren Arbeitsstundenumfängen für die Abwasserbeseitigung.
Leistungsverrechnung Querschnittsämter
Durch die Anpassungen der Arbeitsanteile im Bereich Abwasserbeseitigung und einen Stellenwechsel im Bereich A 10 / Steuern, steigen die Leistungsverrechnungen der Querschnittsbereiche um 6.800 Euro leicht an.
Instandhaltung der Entwässerungsanlagen
Wurden in 2017 610.000 Euro für die Instandhaltung des Kanalnetzes und der Sonderbauwerke der Stadt Herzogenrath kalkuliert, sinkt der Kostenansatz in 2018 um insgesamt 236.000 Euro auf nun 374.000 Euro. Im kalkulierten Ansatz sind u.a. die Positionen Unterhaltung der Entwässerungsanlagen, Rattenbekämpfung, Kanalreinigung, Entleerung von Sammelgruben und Abwasserberatung enthalten. Darüber hinaus sind Maßnahmen veranschlagt, die der Erhaltung des Kanalnetzes dienlich sind, wie z.B. Inliner/Pointliner-Sanierungen sowie einzelne Schachtsanierungen.
Einstellung von Unterdeckungen im Rahmen des Gebührenausgleichs
Im Sinne des § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG NRW müssen im Rahmen der Nachkalkulation festgestellte Kostenüberdeckungen innerhalb von vier Jahren ausgeglichen werden. Kostenunterdeckungen sollen ebenfalls innerhalb dieser vier Jahre ausgeglichen werden. Bei der Nachkalkulation 2015 wurde eine Kostenunterdeckung in Höhe von 34.644,79 Euro ermittelt. Diese Unterdeckung wird unter Einhaltung der Vierjahres-Frist in voller Höhe in die Gebührenkalkulation 2018 eingestellt.
Kalkulatorische Abschreibung und Verzinsung
Die kalkulatorische Abschreibung und Verzinsung dient der Refinanzierung des im Anlagevermögen der Stadt Herzogenrath gebundenen Kapitals.
Seit 2011 hat die Stadt Herzogenrath den kalkulatorischen Zinssatz konstant auf 5 % festgesetzt.
Die Höhe des kalkulatorischen Zinssatzes erfasst Anlagegüter unterschiedlichsten Alters und Kapitalbindungen unterschiedlichster Dauer. Die Höhe des kalkulatorischen Zinssatzes richtet sich nach den langfristigen Durchschnittsverhältnissen am Kapitalmarkt. Diese Durchschnittsverhältnisse können nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts NRW am langfristigen Mittelwert der sogenannten Emissionsrenditen für festverzinsliche Wertpapiere inländischer öffentlicher Emittenten der Deutschen Bundesbank abgelesen werden. Für 2018 wurde aus dem o.g. Mittelwert ein kalkulatorischer Zinssatz von maximal 6,48 % als zulässig angesehen.
Im Rahmen der positiven Gebührenentwicklung ist beabsichtigt, den kalkulatorischen Zinssatz von 5,0% auf 5,9 % anzuheben. Trotz der Anhebung des Zinssatzes um 0,9 % ist eine Gebührensenkung im Bereich der Niederschlagswassergebühr um 1 Cent und bei der Schmutzwassergebühr um 9 Cent vorgesehen. Die Erhöhung des kalkulatorischen Zinssatzes verursacht eine Steigerung des Kostenansatzes in Höhe von 275.979 Euro.
Bedingt durch die Steigerung des Baupreisindizes und der Aufnahme von neuem Anlagevermögen in 2018 erhöht sich die kalkulatorische Abschreibung um 47.019 Euro auf 1.976.411 Euro.
Beitrag an den Wasserverband Eifel-Rur
Laut Mitteilung des Wasserverbandes Eifel-Rur sinkt der Beitrag in 2018 um 25.730 Euro. Der Umlagebeitrag für die Stadt Herzogenrath beläuft sich insgesamt auf 6.335.870 Euro oder 52,21 % der Gesamtausgaben des Gebührenhaushalts Abwasser. Der geringere Beitrag ergibt sich aus den geringeren Kosten für die Unterhaltung der Sonderbauwerke Worm, Herbach, Steinbusch und Bank sowie den Kläranlagen Worm, Steinbusch und Horbach.
Abwasserabgabe für Vorjahre
Für die Gebührenkalkulation 2018 sind 117.200 Euro für Abwasserabgabenzahlungen berücksichtigt worden. Im Vergleich zum Vorjahr steigen die Kosten somit um 39.000 Euro an. Da das laufende Genehmigungsverfahren für die Abwasserabgaben im Trennsystem noch nicht beendet ist und somit die endgültige Höhe der Abwasserabgaben noch nicht feststeht, erfolgt die Kalkulation des Ansatzes anhand von Maximalwerten, um potentielle Steigerungen zu berücksichtigen.
Entgelt an die Stadt Übach Palenberg
Gemäß öffentlich-rechtlicher Vereinbarung zwischen der Stadt Übach-Palenberg und der Stadt Herzogenrath leitet die Stadt Herzogenrath Abwässer aus dem Einzugsgebiet Merkstein / Plitschard/ Herbach in die benachbarte Kläranlage Frelenberg ein. Das jährlich zu zahlende Entgelt basiert auf den Gebührensätzen für Schmutz- und Niederschlagswasser der Stadt Übach-Palenberg. Aufgrund von gestiegenen Schmutzwasserverbräuchen ist in 2018 mit einer Steigerung von 20.000 Euro auf 1.073.000 Euro zu rechnen.
Sonstiges
Insgesamt ist in der Gebührenkalkulation 2018 mit einer Senkung der Gesamtkosten in Höhe von ca. 17.508 Euro in Vergleich zum Vorjahr zu rechnen.
Erlöse:
Benutzungsentgelte
Die Stadt Aachen zahlt für die Einleitung von Abwässern der Deponie Maria Theresia und zum Blauen Stein 1.498 Euro mehr.
Der Kostenanteil der Stadt Würselen für das Einleiten von Abwässern in die Kläranlage Steinbusch steigt in 2018 um 200 Euro auf 101.400 Euro.
Das Entgelt der Stadt Kerkrade und des Wasserverbands Limburg sinkt im Vergleich zum Vorjahr um 1.630 Euro auf 67.770 Euro aufgrund der Gebührenanpassung.
Städtischer Anteil an der Straßenentwässerung
Die Erlöse bei der Position „Städtischer Anteil Straßenentwässerung“ sinken aufgrund der niedrigeren Niederschlagswassergebühr um 14.330 Euro. Die zugrunde gelegte Gesamtfläche für die Straßenentwässerung bleibt mit veranschlagten 1.432.998 Quadratmeter weiterhin konstant. Der Anteil der Straßenbaulastträger (Städteregion Aachen und Straßen NRW) ist hier bereits herausgerechnet. Die Straßenbaulastträger werden zur Zahlung von Niederschlagswassergebühren in Höhe von ca. 156.800 Euro herangezogen und als Gebührenschuldner laut Satzung veranlagt.
Sonderposten für den Gebührenausgleich
Die Nachkalkulation für den abgelaufenen Kalkulationszeitraum 2016 weist eine Gebührenüberdeckung in Höhe von 408.101 Euro aus, die in den Sonderposten für den Gebührenausgleich Abwasser eingestellt wurde. Die Überdeckung in 2016 resultiert zum einen aus einer einmaligen Erstattung von Investitionszahlungen für das Abwassernetz der Stadt Herzogenrath und zum anderen aus geringeren Kosten bei der Instandhaltung der Entwässerungsmaßnahmen sowie geringeren Entgeltzahlungen an die Stadt Übach-Palenberg.
Für 2018 ist eine Entnahme aus dem Sonderposten in Höhe von 41.590 Euro vorgesehen, um eine Kostendeckung im Gebührenhaushalt Abwasser zu erzielen.
Kanalbenutzungsgebühren
Insgesamt sind für 2018 10.365.500 Euro bei der Position Kanalbenutzungsgebühren veranschlagt.
In 2018 zeichnet sich erstmalig wieder eine Steigerung der Schmutzwassermengen im Stadtgebiet ab. Die aktuellen Frischwasserverbrauchsmengen, die durch die enwor- energie und wasser vor ort GmbH- mitgeteilt werden, zeigen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum und unter Berücksichtigung der ermittelten Abzugsmengen eine Steigerung von 34.000 Kubikmeter. Außerdem ist bei den versiegelten und/oder bebauten Flächen ebenfalls mit einer Steigerung von 19.000 Quadratmetern zu rechnen. Sowohl durch die Steigerung der Verbrauchsmengen und Flächen, als auch durch die bereits oben erläuterten Kostenreduzierungen kann in 2018 eine Gebührensenkung erzielt werden.
Unterhaltung Wasserläufe
Die Verrechnungsposition Unterhaltung von Wasserläufen bleibt nahezu unverändert auf Vorjahresniveau.
Gebührenentwicklung Kleinkläranlagen:
Der Gebührensatz für den Kubikmeter abgefahrenen Klärschlamm beträgt aktuell in 2017 29,99 Euro.
Aufgrund von gesunkenen Abfuhrmengen und leicht gestiegenen Kosten im Personalkostenbereich ist eine Steigerung der Gebühr auf 31,36 Euro vorgesehen.
Die Gebührenbedarfsberechnung 2018 für die Kleinkläranlagen ist als Anlage 4 dieser Vorlage beigefügt.
Rechtliche Grundlagen:
Gemeindeordnung NRW, Kommunalabgabengesetz NW, Landeswassergesetz NRW, Wasserhaushaltsgesetz
Gemäß § 6 Absatz 1 KAG NRW ist bei kostenrechnenden Einrichtungen eine Kostendeckung zu erzielen.
Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP
Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:
Die Kalkulation der Abwassergebühren wurde sehr kurzfristig vorgelegt, so dass nur Plausibitäts- und Stichpunktprüfungen erfolgen konnten.
Aufgrund der durchgeführten Gebührenberechnung kann die Schmutzwassergebühren auf 3,72 € bzw. 0,09 € zum Vorjahr und bei der Niederschlagswassergebühr um 0,01 € auf 0,98 € gesenkt werden. Die Senkung ist möglich, da im Jahr 2018 eine geringere Instandhaltung der Entwässerungsanlagen geplant ist, die Senkung dieser Ausgaben in Höhe von 236.000 € ermöglicht eine Reduzierung der Gebühr um 0,06 €. Zusätzlich ist der Fehlbetrag in Höhe von 34.644.,79 €, der aus der Unterdeckung vom Jahr 2015 auszugleichen ist, um 119.500 € geringer als im Vorjahr (Gebührenreduzierung um 0,03 €). Mit den höhreren Wasserverbräuchen (40.600 cbm) und versiegelten Flächen (18.400 qm) ist es somit möglich die Gebühr zu senken, obwohl der kalkulatorische Zinssatz von 5 % auf 5,9 % angehoben wird. Würde der Zinssatz bei 5 % beibehalten, könnte die Schmutzwassergebühr auf 3,66 € und die Niederschlagswassergebühr auf 0,94 € gesenkt werden.
Die Erhöhung des kalkulatorischen Zinssatzes 2018 ist nach der aktuellen Rechtslage bis auf 5,87 % für das Kalkulationsjahr (Quelle: gpaNRW Stand Juni 2017) möglich und kann um 0,5 % -Pukte erhöht werden, „um den Umstand Rechnung zu tragen, dass wegen der die Anlagezinsen regelmäßig übersteigenden Kreditzinsen ein etwaiger Fremdkapitalanteil zu einem höheren Zinsatz zu berücksichtigen ist“ (vgl. OVG Urteil vom 13.04.2005 -9A 3120/03). Die Anhebung des Zinssatzes auf 5,9 % entspricht somit der aktuellen Rechtslage.
Die Berechnungen der kalkulatorischen Kosten (Abschreibung und Zinsen) erfolgt anhand des Kanalbestandes zum 31.12.2016, die neuerstellten Kanäle 2017 werden erst bei der Nachkalkulation berücksichtigt, dies kann ggfs. zu Erhöhungen dieser Kosten führen.
Seitens der Beratung und Örtlichen Rechnungsprüfung bestehen keine Bedenken gegen die vorgelegte Berechnung der Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr 2018.
Die Gebühr für die Abfuhr der Schlämme aus Kleinkläranlagen steigt zum Vorjahr um 1,37 € auf 31,36 € und liegt somit fast auf dem Niveau vom Jahr 2016 (31,30 €). Insgesamt wird von einer Abfuhrmenge von 30 cbm bei noch 11 Kleinkläranlagen gerechnet. Durch die Steigerung der Personalkosten ergibt sich die o.a. Gebührenerhöhung.
Gegen die vorgelegte Kalkulation Gebühr der Abfuhr und Behandlung der Kleinklärschlämme bestehen seitens der Beratung und Örtlichen Rechnungsprüfung keine Bedenken.
Anlage/n:
Anlage 1_ 1. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und
den Kostenersatz von Grundstücksanschlüsse vom ….
Anlage 2_ Gebührenbedarfsberechnung für die getrennten Abwassergebühren 2018
Anlage 3_ Jahresvergleich Abwassergebühren 2017/2018
Anlage 4_ Gebührenbedarfsberechnung für die Kleinkläranlagen 2018
Anlagen
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