Sitzungsvorlage - V/2017/321
Grunddaten
- Betreff:
-
Abfallgebühren der Stadt Herzogenrath hier: Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 67 - Technisches Betriebsamt
- Beteiligt:
- Verwaltungsleitung; Bürgermeisterbüro; Amt 14 - Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung; Dezernat 3
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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30.11.2017
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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12.12.2017
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Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Herzogenrath nimmt die als Anlage 1 beigefügte Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2018 für die Kommunale Abfallentsorgungseinrichtung der Stadt Herzogenrath zur Kenntnis.
Der Stadtrat beschließt die als Anlage 3 beigefügte 7. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Herzogenrath vom 26.09.2006 in der Fassung vom 13.12.2016.
Die 7. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Herzogenrath vom 26.09.2006 in der Fassung vom 13.12.2016 tritt am 01.01.2018 in Kraft.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
X | Pflichtaufgabe |
| Freiwillige Aufgabe |
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
X | ja |
| nein |
X | im Ergebnisplan |
| im Finanzplan bei Investitionsnummer |
Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen | 4.566.400 | Euro. |
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Herzogenrath hat zuletzt mit Beschluss vom 13.12.2016 die Abfallgebühren ab dem 01.01.2017 bis auf weiteres wie folgt festgesetzt:
60 l Restabfallbehälter | 158,16 €/Jahr |
120 l Restabfallbehälter | 316,32 €/Jahr |
240 l Restabfallbehälter | 632,64 €/Jahr |
1.100 l Restabfallbehälter | 2.901,60 €/Jahr |
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Restabfallsäcke (35 l) | 2,50 €/Stück |
Grünabfallsäcke (Laubsäcke) (80 l) | 2,60 €/Stück |
Die Gebühr für einen 120 l Bioabfallbehälter beträgt seit dem 01.01.2007: 30,00 €/Jahr.
1.) Gebührennachkalkulation 2016 / Sonderrücklage der Stadt Herzogenrath
Die Nachkalkulation des Jahres 2016 schließt mit einer Kostenüberdeckung in Höhe von 35.544,69 € ab.
Nach § 6 Abs. 2 Satz 3 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) sind Kostenüberdeckungen/sollen Kostenunterdeckungen an Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre ausgeglichen werden. Das heißt, Kostenüberdeckungen aus dem Jahr 2016 sind zwingend bis zum Jahr 2020 abzurechnen.
In der Gebührenkalkulation des Jahres 2018 werden keine Überschüsse zurückgezahlt. Die Überschüsse aus dem Jahr 2016 sollen vielmehr dazu dienen, Unwägbarkeiten und Kostensteigerungen in den Folgejahren auszugleichen und ggf. erforderliche Gebührenerhöhungen verhindern bzw. reduzieren.
Demzufolge stehen nach aktuellem Stand für zukünftige Gebührenkalkulationen noch Rücklagemittel in Höhe von 35.544,69 € zur Verfügung.
2.) Nachkalkulation der RegioEntsorgung AöR für das Jahr 2016
Die Finanzierung des Kommunalunternehmens erfolgt über eine Zuweisung des Zweckverbands RegioEntsorgung, die die betrieblichen Aufwendungen der RegioEntsorgung AöR abdeckt. Dabei erfolgt die genaue Zuordnung der einzelnen Leistungen in den jeweiligen verbandsangehörigen Städten und Gemeinden.
Die nach Abschluss eines Kalenderjahres zu erstellende Nachkalkulation für das Vorjahr stellt die IST-Kosten für die erbrachten Dienstleistungen der RegioEntsorgung AöR in den jeweiligen Städten und Gemeinden dar. In den einzelnen Kommunen festgestellte Kostenüber-/unterdeckungen werden gemäß den Vorschriften des § 6 KAG NRW in die Zuweisungsberechnungen der vier Folgejahre einbezogen.
Die beschlossene Nachkalkulation der RegioEntsorgung AöR für das Jahr 2016 schließt für die Stadt Herzogenrath mit einer Kostenüberdeckung in Höhe von 73.166,-- €.
Die Kostenüberdeckung in Höhe von 73.166,-- € wird nach den Regelungen des § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG NRW bereits im Wirtschaftsplan 2018 der RegioEntsorgung AöR bei der Stadt Herzogenrath vollständig ausgeglichen und kostendeckend berücksichtigt.
In regelmäßigen Abständen wird über den aktuellen Stand der Wirtschaftsentwicklung des Kommunalunternehmens im Abfallwirtschaftsbeirat der RegioEntsorgung berichtet, so dass eine transparente Darstellung der abfallwirtschaftlichen Vorgänge und ein einheitlicher Kenntnisstand unter den politischen Beiratsmitgliedern gewährleistet sind.
3.) Kurze Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung 2018:
Auf der Grundlage der dem Zweckverband RegioEntsorgung übertragenen Aufgaben und Zuständigkeiten hat der Zweckverband die voraussichtlich im Jahr 2018 anfallenden Kosten für die Sammlung und den Transport des Restabfalls, Bioabfalls, Altpapiers, Sperrmülls, sowie Elektroschrott, Altmetall und Altkleider mittels Containern und für die Verwaltung der Abfuhrlogistik sowie den Betrieb des Wertstoffhofes in Herzogenrath kalkuliert und der Stadtverwaltung die Ergebnisse im Rahmen eines vorläufigen Wirtschaftsplanes 2018 mitgeteilt.
Der Wirtschaftsplan 2018 der RegioEntsorgung und RegioEntsorgung AöR wird am 11.12.2017 von der Verbandsversammlung / dem Verwaltungsrat beschlossen.
Der Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) hat der RegioEntsorgung die für das Jahr 2018 voraussichtlich geltenden Entsorgungsgebühren mitgeteilt.
Die Grundgebühr des ZEW sinkt von 14,60 €/Einwohner auf 12,51 €/Einwohner. Die Verbrennungsgebühren (Restmüll/Sperrmüll) sinken ebenfalls von 177,92 €/t. auf 146,33 €/t. Die Entsorgungsgebühren für den Bioabfall bleiben stabil bei 80,40 €/t. Der Entsorgungspreis für das Altholz reduziert sich in 2018 wieder von 89,25 €/t. auf 83,30 € t.
Erläuterungen zur abfallwirtschaftlichen Entwicklung im Einzelnen:
3.1.) RegioEntsorgung AöR (Allgemeines):
Die Durchführung der Abfallentsorgung im Stadtgebiet Herzogenrath verlief auch im Jahr 2017 problemlos.
Im Jahr 2017 ergaben sich folgende Neuerungen/Änderungen in der Abfuhrlogistik der RegioEntsorgung AöR:
Aufgrund einer im Frühjahr 2016 vorgenommenen Evaluierung der Öffnungszeiten des Wertstoffhofes durch die Verwaltung wurden die Öffnungszeiten zum 01.03.2017 geringfügig verändert und angepasst (siehe hierzu auch Drucksachen-Nr. V/2015/276-E01).
3.2.) Wertstoffhof in der Stadt Herzogenrath
Zum 01.04.2012 wurde erfolgreich der Wertstoffhof der RegioEntsorgung AöR auf dem Gelände des Bauhofes der Stadt Herzogenrath in der Eygelshovener Straße 69a eröffnet. Das zusätzliche Entsorgungsangebot der RegioEntsorgung AöR für die Herzogenrather Bürgerinnen und Bürger wird durchweg positiv angenommen und bewertet.
Für den Betrieb des Wertstoffhofes ergeben sich für das Jahr 2018 prognostizierte Kosten (Logistik-, Personal-, Sachkosten usw.) in Höhe von 125.488,-- € (2017: 99.460,-- €).
Im Jahr 2016 wurden folgende Abfallmengen auf dem Wertstoffhof erfasst:
Abfallfraktion: | 2016 | 2015 | Veränderung zum VJ: |
Grünschnitt: | ca. 1.112 t./a. (58 % der Abfallmenge) | ca. 921 t. | +20,7 % |
Sperrmüll: | ca. 262 t./a. (39 % der Abfallmenge) | ca. 235 t. | +11,5 % |
Altholz: | ca. 637 t./a. (46 % der Abfallmenge) | ca. 544 t. | +17,1 % |
Metall: | ca. 45 t./a. (100 % der Abfallmenge) | ca. 39 t. | +15,4 % |
Papier: | ca. 93 t./a. (3 % der Abfallmenge) | ca. 75 t. | +24,0 % |
Hartkunststoffe: | ca. 56 t./a. (100 % der Abfallmenge) | ca. 49 t. | +14,3 % |
Flachglas: | ca. 30 t./a (100 % der Abfallmenge) | ca. 27 t. | +11,1 % |
Die Kosten für die Entsorgung der einzelnen Fraktionen und die Erlöse für die Vermarktung des Altpapiers (Bringsystem) sind in den in der Kalkulation allgemein angegebenen Abfallmengen enthalten.
Der Wertstoffhof wird weiterhin intensiv von den Herzogenrather Bürgerinnen und Bürgern genutzt. Dies bedingt eine fortlaufend hohe Anzahl an Abfalltransporten, die die Kosten für die Logistik und Personal weiter erhöhen. Dem stehen Einsparungen bei den Abfallmengen im Holsystem (Grünschnitt, Sperrmüll, Altholz) gegenüber.
Bei allen Abfallfraktionen konnten die eingesammelten Mengen nochmals gesteigert werden. Diese Entwicklung ist, trotz der damit verbundenen steigenden Kosten, im Hinblick auf die abfallwirtschaftlichen und ökologischen Zielsetzungen sehr positiv zu bewerten.
3.3.) Stadt Herzogenrath:
-Die prognostizierten Verwaltungs- und Betriebskosten der Stadt Herzogenrath sinken leicht um 2,33 % gegenüber dem Vorjahr.
- Die Einnahmen aus dem Verkauf der amtlichen Abfallsäcke wurden entsprechend den Entwicklungen des Jahres 2017 angepasst.
- Die Anzahl der Behälterbewegungen bleibt stabil.
Weitere Erläuterungen zu der vorliegenden Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2018 sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Zusammenfassung:
Ausgaben:
Die erstellte Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2018 kommt insgesamt (ohne Kostenüber-/unterdeckungen der RegioEntsorgung) zu einer prognostizierten Reduzierung der Gesamtausgaben um 3,90 % gegenüber der Vorjahreskalkulation (ca. –185,1 T€).
Ursächlich hierfür sind hauptsächlich geringere Gesamtentsorgungskosten (-12,54 %) wegen sinkender Entsorgungsgebühren (siehe Punkt 3.)).
Unter Einbeziehung der Kostenüberdeckungen der RegioEntsorgung ergibt sich eine tatsächliche Reduzierung der Gesamtausgaben um -1,53 % (-69,9 T€).
(Die in 2017 abgerechnete Kostenunterdeckung der Stadt Herzogenrath aus dem Jahr 2015 (133,4 T€) blieb bei der Gegenüberstellung 2018/2017 unberücksichigt, da periodenfremd.)
Einnahmen:
Die neben den Gebühren für die Bioabfallbehälter erzielten Einnahmen beinhalten auch die Erlöse für die Vermarktung des in Herzogenrath gesammelten Altpapiers und der Alttextilien.
Die erzielten Erlöse werden vollständig zur Deckung der entstehenden Kosten eingesetzt und dienen so unmittelbar der Reduzierung der notwendigen Gebühreneinnahmen für die Abfallentsorgung in Herzogenrath.
Die Einnahmen (ohne Rücklagemittel der Stadt Herzogenrath) steigen gegenüber dem Vorjahr geringfügig um 0,77 % (+7,0 T€).
Die Gesamteinnahmen sinken gegenüber dem Vorjahr allerdings tatsächlich um 2,65 % (- 25,0 T€), weil im Jahr 2017 noch Rücklagemittel in Höhe von 32,0 T€ zurückgezahlt wurden.
Ergebnis:
Insgesamt sinken die für eine Kostendeckung erforderlichen Gebühreneinnahmen für das Jahr 2018 um 4,75 % (-178,3 T€).
Infolge des leicht gestiegenen Restabfallbehältervolumens (+3,06 %), auf das sich die erforderlichen Gebühreneinnahmen verteilen, sinkt das Ergebnis weiter auf eine um 7,58 % niedrigere Litergebühr für die Restabfallbehälter im Verhältnis zur Prognose im Jahr 2017 (2017: 2,637753 €/Liter, 2018: 2,437866 €/Liter).
Die für die gesetzlich geforderte Kostendeckung im Gebührenhaushalt erforderlichen Gebühreneinnahmen sinken und ermöglichen vor dem Hintergrund der in einer jeden Prognose enthaltenen Unwägbarkeiten schließlich eine Gebührensenkung für die Restabfallbehälter um durchschnittlich 7,52 %.
Aus EDV-technischen Gründen werden in der Gebührensatzung durch 12 Monate teilbare Jahresgebühren aufgenommen. Diese abrechnungstechnische Notwendigkeit führt wegen erforderlicher Betragsabrundungen abschließend zu einer Gebührensenkung bei den Restabfallbehältern um durchschnittlich 7,59 %.
Die Abfallgebühren für das Jahr 2018 wären wie folgt zu beschließen:
Behälter: | Gebühren 2018: | Veränderung zum VJ: |
60 l Restabfallbehälter | 146,16 €/Jahr | -7,59 % |
120 l Restabfallbehälter | 292,32 €/Jahr | -7,59 % |
240 l Restabfallbehälter | 584,64 €/Jahr | -7,59 % |
1.100 l Restabfallbehälter | 2.679,60 €/Jahr | -7,65 % |
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Restabfallsäcke (35 l) | 2,50 €/Stück | 0,00 % |
Grünabfallsäcke (Laubsäcke) (80 l) | 2,60 €/Stück | 0,00 % |
Die Abfallgebühr für eine 120-l-Biotonne bliebe unverändert bei 30,00 €/Jahr.
Die Verwaltung empfiehlt dem Stadtrat die Abfallgebühren 2018 entsprechend der Gebührenbedarfsberechnung 2018 (Anlage 1) festzusetzen und die 7. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallgebühren in der Stadt Herzogenrath vom 26.09.2006 in der Fassung vom 13.12.2016 (Anlage 3) zu beschließen.
Die 7. Änderungssatzung zur Gebührensatzung tritt dann zum 01.01.2018 in Kraft.
Rechtliche Grundlagen:
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), Abfallgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LAbfG NRW), Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit NRW (GkG NRW), Abfallsatzung des Zweckverbandes Entsorgungsregion West (ZEW), Gebührensatzung des ZEW für die Abfallentsorgung, Zweckverbandssatzung des Entsorgungszweckverbandes RegioEntsorgung, Satzung des Kommunalunternehmens RegioEntsorgung, Anstalt des öffentlichen Rechts, über der Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet der RegioEntsorgung, Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Herzogenrath, Abfallwirtschaftskonzept des Zweckverbands Entsorgungsregion West in den jeweils gültigen Fassungen.
Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP
Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:
Die Kalkulation wurde aufgrund des erst am 13.11.2017 erstellten 2. Entwurf des Wirtschaftsplans der Regio Entsorgung AöR sehr kurzfristig der Beratung und Örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegt.
Bei der Prüfung erfolgte der Abgleich der angesetzten Sammlung- und Transportkosten, sowie der Deponiegebühren und Entgelte mit dem Wirtschaftsplanentwurf der Regio Entsorgung AöR. Die angesetzten Mengen wurden auf Plausibilität geprüft. Die durch die Stadt ermittelten Werte, wie Leistungsverrechnung und Einnahmen wurden anhand der vorgelegten Unterlagen überprüft.
Die ausgewiesenen Kosten und Mengen der Kalkulation konnten nachvollzogen werden. Trotz der Steigerung bei den Sammlungs- und Transportkosten (124.500 €) und den sonstigen Kosten (Zweckverband, 142.400 €) zum Vorjahr konnte aufgrund der Reduzierung der Entsorgungskosten (-327.500 €) die Gebühr um ca. 0,20 € je Liter gesenkt werden.
Die in der Nachkalkulation 2016 ermittelte Überdeckung, die nach § 6 Abs. 2 KAG NRW innerhalb von 4 Jahren auszugleichen ist, soll im Jahr 2018 nicht berücksichtigt werden, um Gebührensteigerungen in zukünftigen Jahren ausgleichen zu können. Da die Kostenüberdeckung bis 2020 ausgeglichen werden kann, ist dies rechtmäßig und kann nachvollzogen werden, zumal bei der jetzigen Kostenermittlung nicht der Zinssatz von 5,9 % und der Wiederbeschaffungszeitwert bei den Vermögensgegenständen, die im Rahmen der Leistungserbringung vom Bau und Betrieb sowie Forstverwaltung, angesetzt wurde.
Gegen die vorgelegte Abfallgebührenkalkulation 2018 bestehen seitens der Beratung und Örtlichen Rechnungsprüfung keine Bedenken.
Anlage/n:
1.Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2018
2.Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung 2018 im Einzelnen
3.7. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Herzogenrath vom 26.09.2006 in der Fassung vom 13.12.2016
Anlagen
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