Sitzungsvorlage - V/2016/235-E02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt, nach Vorberatung im Bau- und Verkehrsausschuss am 07.11.2017, den bisherigen Zuschuss an den Burg Rode e.V. in Höhe von 50.000,00 € dem Ausschreibungsergebnis anzupassen und diesen auf bis zu 58.000,00 € zu erhöhen, damit das gesponsorte Wärmeschutzglas eingebaut werden kann.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

 

Pflichtaufgabe

X

Freiwillige Aufgabe

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung 

 

 Die Mittel von 58.000 €r das Nachrüsten der vorhandenen Fenster mit Wärmeschutzglas sollen im Haushaltsplan 2018 bereitgestellt werden.

 

 

Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen 

58.000,00

Euro.

 

 

2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:

 

 

 

2017

2018

2019

2020

Sachkosten

 

 58.000,00

 

 

Personalkosten

 

 

 

 

Finanzaufwand
(Abschreibung und Zinsen)

 

 

 

 

Folgelasten gesamt:

 

 

 

 

Folgeerträge 

 

 

 

 

Folgelasten saldiert:

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Sachverhalt und die inhaltlichen Zusammenhänge zur Gewährung eines Zuschusses bis zur Höhe von 58.000 € an den Burg Rode e.V. wurde in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 07.11.2017 erörtert. Dieser empfahl den vorgenannten Zuschuss zu gewähren.

 

Die Verwaltung bittet die Maßnahme sofort in die Wege leiten zu dürfen ohne die Niederschrift abwarten zu müssen.

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

Die Stadt hat im Jahr 2017 beschlossen, dem Burg Rode e. V. einen Zuschuss für das Nachrüsten der vorhandenen Fenster mit Wärmeschutzglas in Höhe von 50.000 € zu gehren. Aufgrund des Ausschreibungsergebnis und der weiteren notwendigen Kosten, reicht der Zuschuss nicht aus, um die Kosten der Sanierung zu decken. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Zuschuss um 8.000 € auf 58.000 €r die o.a. Maßnahme zu erhöhen und da die Maßnahme erst im Jahr 2018 durchgeführt werden soll, soll die Auszahlung des Zuschusses ebenfalls erst im Jahr 2018 erfolgen. Hierzu ist es notwendig, dass der Zuschuss von 58.000 € erneut in der Haushaltplanung 2018 durch den Rat beschlossen wird, da im konsumtiven Bereich keine Erchtigungsübertragung glich ist. Die Gewährung eines Zuschusses stellt eine freiwillige Leistung dar und kann erst nach der Genehmigung des Haushaltes gewährt werden.

 

Gegen die Gewährung des Zuschusses an den Burg Rode e. V. in Höhe von 58.000 €r das Nachrüsten der vorhandenen Fenster mit Wärmeschutzglas bestehen seitens der Beratung und Örtlichen Rechnungsprüfung keine Bedenken.

 

Anlage/n:

 

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