Sitzungsvorlage - V/2017/325

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Zahlung der Aufwandsentschädigung gem. der Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Stadtverordnete Folker Moschel, Mitglied der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, hat mit Wirkung vom 30.11.2017 auf sein Mandat im Rat der Stadt Herzogenrath verzichtet.

 

Als Nachfolgerin rückt gem. § 45 Kommunalwahlgesetz die in der Reserveliste der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als nächste Listenbewerberin aufgeführte

 

 

Frau Margarete Anneliese Flaßwinkel

Im Brunnenhof 1, 52134 Herzogenrath

 

 

mit Wirkung vom 01.12.2017 in den Rat der Stadt Herzogenrath ein.

 

Frau Margarete Flaßwinkel hat die auf sie entfallene Wahl angenommen. Die Annahmeerklärung ist am 28.11.2017 eingegangen.

 

Gem. § 67 Abs. 3 GO NRW wird die neue Stadtverordnete durch den Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

Das neue Ratsmitglied bekundet sein Einverständnis mit folgender Verpflichtungsformel:

 

Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgabe nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde“.

 

Die Formel kann mit dem Zusatz „So wahr mir Gott helfe.“ gesprochen werden.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

- §§ 36, 37, 38 und 45 Kommunalwahlgesetz

- § 67 GO NRW

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

 

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