Sitzungsvorlage - V/2014/198-E11

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt, folgende städtische Vertreter/Vertreterinnen in Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen zu entsenden (Änderungen sind in Fettdruck gekennzeichnet):

 

 

Bürgerstiftung

 

Gremium

Stellv. Mitglied

 

Stellv. Mitglied

-neu-

 

Moschel, Folker

Herzner, Katharina

 

 

EURODE Zweckverband 

 

Gremium

Ordentliches Mitglied

 

Ordentliches Mitglied

-neu-

 Verbandsversammlung

Dr. Fasel, Bernd

Herzner, Katharina

 

 

EURODE Zweckverband 

 

Gremium

Ordentliches Mitglied

 

Ordentliches Mitglied

-neu-

 Verbandsvorstand

Moschel, Folker

Flaßwinkel, Margarete

 

 

Städtepartnerschaftskomitee Herzogenrath e.V.    

 

Gremium

Ordentliches Mitglied

-neu-

Stellv.  Mitglied

-neu-

 

Flaßwinkel, Margarete

Herzner, Katharina

 

 

Zweckverband Volkshochschule Nordkreis Aachen     

 

Gremium

Ordentliches Mitglied

-neu-

Stellv.  Mitglied

-neu-

 Verbandsversammlung

Dr. Fasel, Bernd

Herzner, Katharina

 

 

Stadtentwicklungsverwaltungsgesellschaft mbH Herzogenrath     

 

Gremium

Stellv. Mitglied

 

Stellv.  Mitglied

-neu-

Gesellschafterversammlung

Moschel, Folker

Flaßwinkel, Margarete

 

 

Technologiepark Herzogenrath GmbH     

 

Gremium

Stellv. Mitglied

 

Stellv.  Mitglied

-neu-

Gesellschafterversammlung

Moschel, Folker

Herzner, Katharina

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die letzten Änderungen bei den Vertretungen wurden in der Sitzung vom 11.07.2017 vorgenommen (vergl. Drucksachen-Nr. V/2014/198-E10).

 

Stadtverordneter Folker Moschel hat zum 30.11.2017 sein Ratsmandat niedergelegt. Insoweit ist eine Gremienneubesetzung erforderlich. Zudem soll in einigen Gremien eine Umbesetzung erfolgen. Auf die beiliegende Mitteilung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird verwiesen.

 

Gemäß § 63 Abs. 2 i.V.m. § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) wird die Gemeinde in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen ( z.B. Aktiengesellschaften, GmbHs, Kommanditgesellschaften, Vereinen, Gesellschaften des Bürgerlichen Rechts, Zweckverbänden, Wasser- und Bodenverbänden ), an denen die Gemeinde beteiligt ist, durch vom Rat bestellte Vertreter vertreten.

 

Die vom Rat bestellten Vertreter haben die Interessen der Gemeinde zu verfolgen und sind grundsätzlich an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden. Auf Beschluss des Rates haben sie ihr Amt jederzeit niederzulegen.

 

Sofern mehr als ein Vertreter zu benennen ist, muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter der Gemeinde dazu zählen.

 

Nach § 113 Abs. 3 GO NRW ist die Gemeinde verpflichtet, bei der Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages  einer Kapitalgesellschaft darauf hinzuwirken, das ihr das Recht eingeumt wird, Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden. Über die Entsendung entscheidet der Rat. Zu den entsandten Aufsichtsratsmitgliedern muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter der Gemeinde zählen, wenn diese mit mehr als einem Mitglied im Aufsichtsrat vertreten ist.

 

Ist der Gemeinde das Recht eingeräumt worden, Mitglieder des Vorstandes oder eines gleichartigen Organs zu bestellen oder vorzuschlagen, entscheidet hierüber gem. § 113 Abs. 4 GO NRW ebenfalls der Rat.

 

Hat der Rat zwei oder mehr Vertreter oder Mitglieder i. S. des § 113 GO NRW i.V.m. § 63 Abs. 2 GO NRW zu bestellen oder vorzuschlagen, die nicht hauptberuflich tätig sind, gilt gem. § 50 Abs. 4 GO NRW das Verfahren bei der Besetzung der Ausschüsse nach § 50 Abs. 3 GO NRW.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

§   50 GO NRW

§   63 GO NRW

§ 113 GO NRW

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage:

 

Mitteilung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 04.10.2017

 

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Anlagen

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